
Foto: H. Smikac
BERLIN / HAMBURG (kobinet) Der Bundesrat hat Anfang November 2020 umfangreich zu Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, mit einem neuen Gesetz das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu reformieren. Die Länderkammer unterstützt im Wesentlichen den Entwurf. Nach jetzigem Stand kann das Gesetz noch in dieser Legislatur in Kraft treten.











































