
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet) Am 6. Mai 2026 hat das Bundeskabinett eine kleine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Aus mittlerweile 20 Jahren Praxiserfahrung mit dem Gesetz sind seine Schwächen hinlänglich bekannt: Es schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche, und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt kommentiert den Gesetzentwurf wie folgt: „Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat vor einem Jahr unter der Überschrift ‚AGG-Reform‘ noch deutliche Worte gefunden: ‚Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.‘ Der nun beschlossene Entwurf der Bundesregierung bleibt klar hinter diesem Versprechen zurück und verbessert den Schutz vor Diskriminierung nur punktuell.“









































