Berlin (kobinet)
Heute ist der 25. Juni 2026.
Dieser Tag ist wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Die Minister-Präsidenten treffen sich heute.
Ein Minister-Präsident leitet ein Bundes-Land.
Er ist der Chef der Landes-Regierung.
Sie reden mit dem Bundes-Kanzler.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef von Deutschland.
Er leitet die Bundes-Regierung.
Ein wichtiges Thema ist die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe.
So können sie am Leben teil-haben.
Teil-Habe bedeutet: Alle Menschen können mitmachen.
Sie sind ein Teil der Gesellschaft.
Diese Unterstützung will die Regierung kürzen.
Dagegen gibt es heute 2 Kund-Gebungen in Berlin.
Bei einer Kund-Gebung treffen sich viele Menschen.
Sie zeigen ihre Meinung auf der Straße.
Die Menschen protestieren gegen die Kürzungen.
Die 1. Kund-Gebung ist von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr.
Sie findet vor dem Bundes-Rat statt.
Der Bundes-Rat vertritt die 16 Bundes-Länder in Berlin.
Die Mitglieder reden dort über neue Gesetze.
Die 2. Kund-Gebung ist von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Sie findet vor dem Bundes-Kanzleramt statt.
Der BSK ruft zu den Kund-Gebungen auf.
BSK bedeutet: Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter.
Das ist ein großer Verein für Menschen mit Körper-Behinderung.
Eine Körper-Behinderung bedeutet: Der Körper funktioniert in manchen Teilen nicht wie bei anderen Menschen.
Im BSK arbeiten viele Gruppen aus ganz Deutschland zusammen.
Sie sprechen für alle Mitglieder mit einer Stimme.
Der BSK ist Teil des Aktions-Ratschlags Eingliederungs-Hilfe.
Ein Aktions-Ratschlag ist eine Gruppe von Vereinen.
Sie planen gemeinsam Aktionen.
Darin arbeiten viele Gruppen zusammen.
Bei den Kund-Gebungen werden Unterschriften übergeben.
Eine Unterschrift ist der eigene Name.
Man schreibt ihn selbst auf ein Blatt Papier.
Viele Menschen haben unterschrieben.
Sie sagen: Wir wollen keine Kürzungen.
Der BSK lehnt die geplanten Kürzungen ab.
Das sagt der BSK klar und deutlich.
Was will die Regierung kürzen?
Hier sind die Pläne:
Menschen mit Behinderungen dürfen weniger selbst entscheiden.
Sie haben weniger Wahl-Möglichkeiten.
Wahl-Möglichkeiten bedeutet: Du kannst selbst entscheiden.
Es gibt verschiedene Dinge zum Aus-Suchen.
Menschen dürfen weniger selbst über ihr Leben bestimmen.
Selbst-bestimmt bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Kinder bekommen weniger Unterstützung in der Schule.
Hilfs-Mittel sind Dinge, die das Leben leichter machen.
Zum Beispiel ein Roll-Stuhl oder ein Hör-Gerät.
Ein Roll-Stuhl ist ein Sessel mit Rädern.
Menschen fahren damit, wenn sie nicht gehen können.
Die Regierung will Obergrenzen für Hilfs-Mittel einführen.
Eine Ober-Grenze ist ein höchster Betrag.
Mehr Geld gibt es dann nicht.
Fahr-Dienste für Menschen mit Behinderungen sollen gestrichen werden.
Ein Fahr-Dienst bringt Menschen von einem Ort zum anderen.
Zum Beispiel ein Taxi oder ein Kranken-Transport.
Viele Menschen können den Bus nicht nutzen.
Der Bus hat zu viele Barrieren.
Barrieren bedeutet: Es gibt Hindernisse.
Diese Hindernisse machen das Leben schwerer.
Verena Gotzes ist die Bundes-Vorsitzende des BSK.
Die Bundes-Vorsitzende leitet den Verband in ganz Deutschland.
Sie spricht für alle Mitglieder des Verbandes.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Er gilt seit 2009 in Deutschland.
Verena Gotzes sagt: Die Pläne verstoßen gegen diesen Vertrag.
Viele Gesetze für Menschen mit Behinderungen sollen geändert werden.
Das Bundes-Teil-Habe-Gesetz ist eines davon.
Kurz: BTHG.
Das BTHG hilft Menschen mit Behinderungen.
Es sichert ihre Rechte auf Unterstützung und Teil-Habe.
Der BSK sagt: Bund, Länder und Gemeinden wollen weniger Geld ausgeben.
Es geht um Geld für soziale Hilfen.
Ein Sozial-Staat unterstützt seine Bürger.
Er hilft zum Beispiel bei Krankheit oder Armut.
Es werden Arbeits-Gruppen gebildet.
Aber betroffene Menschen dürfen nicht mitmachen.
Betroffen sind viele Gruppen:
Menschen mit Behinderungen
Menschen mit schweren Erkrankungen
Menschen mit Migrations-Hintergrund
Das bedeutet: Sie oder ihre Familie kamen früher aus einem anderen Land.
Ältere Menschen
Menschen in Pflege-Berufen
Pflege-Berufe sind Berufe, in denen man kranke oder alte Menschen betreut.
Zum Beispiel Kranken-Pfleger oder Alten-Pfleger.
Menschen mit wenig Geld
Menschen-Rechte gelten immer.
Sie gelten für alle Menschen.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Die Rechte gelten auf der ganzen Welt.
Das kann niemand ändern.
Soziale Unterstützung ist wichtig für alle Menschen.
Nur so können alle gut leben.
Sie darf nicht gekürzt werden.
Deshalb ruft der BSK auf: Kommt zu den Kund-Gebungen.
Die Kund-Gebungen sind am 25. Juni 2026.
Um 8:00 Uhr vor dem Bundes-Rat.
Um 14:00 Uhr vor dem Bundes-Kanzleramt.
Der BSK arbeitet mit anderen Gruppen zusammen.
Eine Gruppe ist die APAA.
APAA bedeutet: Arbeits-Gemeinschaft der behinderten Arbeit-Geber mit persönlicher Assistenz.
Persönliche Assistenz bedeutet: Eine Person hilft im Alltag.
Der Mensch mit Behinderung bestimmt selbst, was er braucht.
Auch die Gewerkschaft ver.di macht mit.
Eine Gewerkschaft ist ein Verein für Arbeiter.
Die Gewerkschaft redet mit den Chefs.
ver.di hilft Menschen in der Pflege.
Und Menschen in anderen sozialen Berufen.

Foto: ht
Berlin (kobinet) Der heutige 25. Juni 2026 könnte ein wichtiges Datum in der Diskussion um Einsparungen und Kürzungen bei der Eingliederungshilfe sein. Denn die Ministerpräsident*innen haben dieses Thema heute auf der Tagesordnung bei ihrem Austausch mit dem Bundeskanzler. Deshalb ruft der Aktionsratschlag Eingliederungshilfe, in dem auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mitarbeitet, anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu Kundgebungen gegen menschenverachtende Spar-Politik mit Überreichung der gesammelten Unterschriften gegen Sparmaßnahmen in der Eingliederungshilfe auf. Diese Kundgebungen werden am 25. Juni 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr vor dem Bundesrat und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt in Berlin stattfinden.
Die geplanten Kürzungsvorschläge weist der BSK kategorisch und nachdrücklich zurück. Es dürfen, so der Verband, keine Leistungskürzungen erfolgen. „Eingeschränkt werden soll das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ihre Möglichkeiten zur Mitentscheidungen. Geplant ist auch über die Festschreibung des Kostenvorbehalts in §104 SGB IX das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben weiter zu beschränken, was gegen die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention verstößt“, stellt die Bundesvorsitzende Verena Gotzes empört fest.
Ebenso soll der individuelle Rechtsanspruch auf Schulassistenz geschwächt und die Tarifbindung für Beschäftigte ausgehebelt werden. In der Diskussion stehen auch die Einführung finanzielle Obergrenzen bei der Hilfsmittelversorgung oder die Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste mit Verweis auf die Nutzung des ÖPNV. „Damit bestimmt die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen über ihre Hilfsmittelversorgung, was ausdrücklich abzulehnen ist. Auch die angedachte Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste ist absolut realitätsfern und nachdrücklich zurückzuweisen, denn der ÖPNV ist immer noch mit vielen Barrieren versehen“, ergänzt Verena Gotzes.
Unter Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 geltendes Gesetz in der Bundesrepublik), in der die fundamentalen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert werden, werden viele Regelungen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) nun wieder in Frage gestellt. Aus Sicht des BSK zeichnet sich ein breiter Frontalangriff von Bund, Ländern und Kommunen auf den Sozialstaat ab. Es werden Arbeitsgruppen aus sogenannten „Expertinnen und Experten“ eingesetzt ohne Beteiligung der von den Kürzungen betroffenen Menschen. Die präsentierten Lösungen laufen immer auf eines hinaus: Die Rechte und Ansprüche von besonders vulnerablen Gruppen sollen beschnitten werden: Beispielsweise von Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen sowie mit Migrationshintergrund, von Seniorinnen und Senioren und Beschäftigte im Care-Sektor (Sozial- und Bildungsbereich, Gesundheitsberufe) wie auch von sozial benachteiligten Menschen.
„Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“, unterstreicht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und stellt weiter fest: „Die sozialstaatlichen Systeme und Angebote sowie Teilhabeleistungen sind notwendige Bedingung eines würdigen Miteinanders, sind Voraussetzung einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und ihr Fundament. Deshalb dürfen sie nicht eingeschränkt werden und daher kommt zahlreich zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 25. Juni 2026 um 8:30 Uhr vor dem Bundesrat und um 14 Uhr vor dem Bundeskanzleramt.“
Der BSK wird an politische Vertreter seine Unterschriften gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe überreichen, wenn diese sich dafür bereitstellen. Der BSK arbeitet in einem Aktionsratschlag mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen.

Foto: ht
Berlin (kobinet) Der heutige 25. Juni 2026 könnte ein wichtiges Datum in der Diskussion um Einsparungen und Kürzungen bei der Eingliederungshilfe sein. Denn die Ministerpräsident*innen haben dieses Thema heute auf der Tagesordnung bei ihrem Austausch mit dem Bundeskanzler. Deshalb ruft der Aktionsratschlag Eingliederungshilfe, in dem auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mitarbeitet, anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu Kundgebungen gegen menschenverachtende Spar-Politik mit Überreichung der gesammelten Unterschriften gegen Sparmaßnahmen in der Eingliederungshilfe auf. Diese Kundgebungen werden am 25. Juni 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr vor dem Bundesrat und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt in Berlin stattfinden.
Die geplanten Kürzungsvorschläge weist der BSK kategorisch und nachdrücklich zurück. Es dürfen, so der Verband, keine Leistungskürzungen erfolgen. „Eingeschränkt werden soll das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ihre Möglichkeiten zur Mitentscheidungen. Geplant ist auch über die Festschreibung des Kostenvorbehalts in §104 SGB IX das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben weiter zu beschränken, was gegen die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention verstößt“, stellt die Bundesvorsitzende Verena Gotzes empört fest.
Ebenso soll der individuelle Rechtsanspruch auf Schulassistenz geschwächt und die Tarifbindung für Beschäftigte ausgehebelt werden. In der Diskussion stehen auch die Einführung finanzielle Obergrenzen bei der Hilfsmittelversorgung oder die Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste mit Verweis auf die Nutzung des ÖPNV. „Damit bestimmt die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen über ihre Hilfsmittelversorgung, was ausdrücklich abzulehnen ist. Auch die angedachte Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste ist absolut realitätsfern und nachdrücklich zurückzuweisen, denn der ÖPNV ist immer noch mit vielen Barrieren versehen“, ergänzt Verena Gotzes.
Unter Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 geltendes Gesetz in der Bundesrepublik), in der die fundamentalen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert werden, werden viele Regelungen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) nun wieder in Frage gestellt. Aus Sicht des BSK zeichnet sich ein breiter Frontalangriff von Bund, Ländern und Kommunen auf den Sozialstaat ab. Es werden Arbeitsgruppen aus sogenannten „Expertinnen und Experten“ eingesetzt ohne Beteiligung der von den Kürzungen betroffenen Menschen. Die präsentierten Lösungen laufen immer auf eines hinaus: Die Rechte und Ansprüche von besonders vulnerablen Gruppen sollen beschnitten werden: Beispielsweise von Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen sowie mit Migrationshintergrund, von Seniorinnen und Senioren und Beschäftigte im Care-Sektor (Sozial- und Bildungsbereich, Gesundheitsberufe) wie auch von sozial benachteiligten Menschen.
„Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“, unterstreicht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und stellt weiter fest: „Die sozialstaatlichen Systeme und Angebote sowie Teilhabeleistungen sind notwendige Bedingung eines würdigen Miteinanders, sind Voraussetzung einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und ihr Fundament. Deshalb dürfen sie nicht eingeschränkt werden und daher kommt zahlreich zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 25. Juni 2026 um 8:30 Uhr vor dem Bundesrat und um 14 Uhr vor dem Bundeskanzleramt.“
Der BSK wird an politische Vertreter seine Unterschriften gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe überreichen, wenn diese sich dafür bereitstellen. Der BSK arbeitet in einem Aktionsratschlag mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen.





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