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Proteste gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe vor Treffen der Ministerpräsidenten

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Berlin (kobinet) Der heutige 25. Juni 2026 könnte ein wichtiges Datum in der Diskussion um Einsparungen und Kürzungen bei der Eingliederungshilfe sein. Denn die Ministerpräsident*innen haben dieses Thema heute auf der Tagesordnung bei ihrem Austausch mit dem Bundeskanzler. Deshalb ruft der Aktionsratschlag Eingliederungshilfe, in dem auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mitarbeitet, anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu Kundgebungen gegen menschenverachtende Spar-Politik mit Überreichung der gesammelten Unterschriften gegen Sparmaßnahmen in der Eingliederungshilfe auf. Diese Kundgebungen werden am 25. Juni 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr vor dem Bundesrat und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt in Berlin stattfinden.

Die geplanten Kürzungsvorschläge weist der BSK kategorisch und nachdrücklich zurück. Es dürfen, so der Verband, keine Leistungskürzungen erfolgen. „Eingeschränkt werden soll das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ihre Möglichkeiten zur Mitentscheidungen. Geplant ist auch über die Festschreibung des Kostenvorbehalts in §104 SGB IX das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben weiter zu beschränken, was gegen die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention verstößt“, stellt die Bundesvorsitzende Verena Gotzes empört fest.

Ebenso soll der individuelle Rechtsanspruch auf Schulassistenz geschwächt und die Tarifbindung für Beschäftigte ausgehebelt werden. In der Diskussion stehen auch die Einführung finanzielle Obergrenzen bei der Hilfsmittelversorgung oder die Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste mit Verweis auf die Nutzung des ÖPNV. „Damit bestimmt die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen über ihre Hilfsmittelversorgung, was ausdrücklich abzulehnen ist. Auch die angedachte Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste ist absolut realitätsfern und nachdrücklich zurückzuweisen, denn der ÖPNV ist immer noch mit vielen Barrieren versehen“, ergänzt Verena Gotzes.

Unter Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 geltendes Gesetz in der Bundesrepublik), in der die fundamentalen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert werden, werden viele Regelungen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) nun wieder in Frage gestellt. Aus Sicht des BSK zeichnet sich ein breiter Frontalangriff von Bund, Ländern und Kommunen auf den Sozialstaat ab. Es werden Arbeitsgruppen aus sogenannten „Expertinnen und Experten“ eingesetzt ohne Beteiligung der von den Kürzungen betroffenen Menschen. Die präsentierten Lösungen laufen immer auf eines hinaus: Die Rechte und Ansprüche von besonders vulnerablen Gruppen sollen beschnitten werden: Beispielsweise von Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen sowie mit Migrationshintergrund, von Seniorinnen und Senioren und Beschäftigte im Care-Sektor (Sozial- und Bildungsbereich, Gesundheitsberufe) wie auch von sozial benachteiligten Menschen.

„Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“, unterstreicht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und stellt weiter fest: „Die sozialstaatlichen Systeme und Angebote sowie Teilhabeleistungen sind notwendige Bedingung eines würdigen Miteinanders, sind Voraussetzung einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und ihr Fundament. Deshalb dürfen sie nicht eingeschränkt werden und daher kommt zahlreich zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 25. Juni 2026 um 8:30 Uhr vor dem Bundesrat und um 14 Uhr vor dem Bundeskanzleramt.“

Der BSK wird an politische Vertreter seine Unterschriften gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe überreichen, wenn diese sich dafür bereitstellen. Der BSK arbeitet in einem Aktionsratschlag mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen.

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