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Berlin (kobinet)
„In Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Frauenbeauftragte seit 2017 bundesweit verpflichtend. Für Wohneinrichtungen fehlt eine solche Regelung. Auf Anfrage des SWR teilt das Bundessozialministerium (BMAS) mit: Die Einführung von Frauenbeauftragten in Wohnformen sei ‚grundsätzlich Sache der Landesgesetzgeber‘. Eine bundesgesetzliche Regelung, die Frauenbeauftragte in allen Wohneinrichtungen verbindlich vorschreibt, sei nicht geplant.“ So heißt es in einem Bericht der tagesschau. „Für Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, ist die bisherige Umsetzung unzureichend. Im Interview mit dem team.recherche des SWR sagte er, die Bundesländer seien ‚gut beraten‘, in ihren Heimgesetzen oder Verordnungen Normen aufzunehmen, die Heimbetreiber verpflichten, Frauenbeauftragte ‚beispielsweise in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe einzusetzen“, heißt es weiter im tagesschau-Bericht.




