Berlin (kobinet)
Ulrich Siegmund ist ein Politiker aus Sachsen-Anhalt.
Er ist Spitzen-Kandidat der AfD.
Ein Spitzen-Kandidat ist ein Politiker bei einer Wahl.
Er steht auf Platz 1 der Liste.
Am 16. August 2026 schrieb Siegmund etwas bei Instagram.
Er zweifelte an der Brief-Wahl in Pflege-Heimen.
Bei der Brief-Wahl wählt man zu Hause.
Man schickt den Stimm-Zettel mit der Post.
Ein Pflege-Heim ist ein Ort für kranke oder alte Menschen.
Diese Menschen bekommen dort Hilfe und Pflege.
Siegmund sagte: Die Wahl läuft nicht zufällig ab.
Er hatte aber keine Belege dafür.
Ein Berufs-Verband für Pflege-Berufe hat reagiert.
Ein Berufs-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen haben den gleichen Beruf.
Die Gruppe schützt die Rechte dieser Menschen.
Der Verband heißt Deutscher Berufs-Verband für Pflege-Berufe.
Man nennt ihn auch DBfK.
Der DBfK hat eine Presse-Erklärung veröffentlicht.
Eine Presse-Erklärung ist ein öffentlicher Brief.
Diesen Brief kann jeder Mensch lesen.
Der DBfK sagt: Die Aussage von Siegmund ist verantwortungslos.
Verantwortungslos bedeutet: Jemand denkt nicht an andere Menschen.
Sein Handeln kann anderen Menschen schaden.
Die Aussage schadet den Menschen in Pflege-Heimen.
Sie weckt ohne Grund Misstrauen gegen diese Menschen.
Misstrauen bedeutet: Man glaubt anderen Menschen nicht.
Man denkt, dass andere etwas Schlechtes tun.
Pflege-Fach-Personen achten täglich auf die Würde anderer.
Sie schützen die Rechte der Menschen, die sie pflegen.
Pflege-Fach-Personen halten sich an einen Ethik-Kodex.
Ein Ethik-Kodex sind Regeln für richtiges Handeln.
Diese Regeln zeigen: So soll man andere Menschen behandeln.
Dieser Ethik-Kodex gilt weltweit.
Der Ethik-Kodex sagt: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Wahl.
Dieses Recht gilt für alle Menschen.
Es spielt keine Rolle, woher jemand kommt.
Es spielt keine Rolle, welche Religion jemand hat.
Es spielt keine Rolle, welche politische Meinung jemand hat.
Pflege-Fach-Personen müssen diese Wahl-Freiheit schützen.
Der DBfK sagt auch: Siegmund möchte Minister-Präsident werden.
Der Minister-Präsident leitet ein Bundes-Land.
Der Minister-Präsident ist Chef der Landes-Regierung.
Wer Minister-Präsident werden möchte, muss Wahlen schützen.
Siegmund darf Pflege-Beschäftigte nicht verdächtigen.
Verdächtigen bedeutet: Man denkt, jemand hat etwas Falsches getan.
Man weiß das aber noch nicht sicher.
Der DBfK fordert: Wer Belege für Fehler bei Wahlen hat, soll sie melden.
Belege sind Dinge, die zeigen: Etwas ist wirklich passiert.
Das können zum Beispiel Fotos oder Dokumente sein.
Diese Menschen sollen die Belege bei Behörden melden.
Sie können die Belege auch bei Gerichten melden.
Ohne Belege darf Siegmund die Pflege-Beschäftigten nicht verdächtigen.
Foto: ht
Berlin (kobinet)
Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 nach Informationen des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, hat sich der Verband mittels einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gewandt, wie Diana Hömmen den kobinet-nachrichten mitteilte. Wer öffentlich behaupte, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde "nicht immer alles dem Zufall überlassen", obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das sei verantwortungslos, heißt es vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe.
Pflegefachpersonen stünden jeden Tag für die Würde, Selbstbestimmung und Rechte der ihnen anvertrauten Menschen ein. Sie seien dem international anerkannten ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen verpflichtet. Dieser schreibt die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Wahlfreiheit jedes Menschen fest – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung. Dazu gehöre selbstverständlich auch, die freie politische Willensbildung und Wahlentscheidung pflegebedürftiger Menschen zu respektieren und zu schützen. Gerade ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten sollte das Vertrauen in demokratische Wahlen schützen, statt mit unbelegten Andeutungen Misstrauen gegenüber Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und gegenüber demokratischen Verfahren zu säen. Wer konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten habe, müsse sie den zuständigen Stellen vorlegen. Wer keine habe, sollte die Beschäftigten in einem ganzen Versorgungsbereich nicht unter Verdacht stellen, heißt es in der Presseinformation des Verbands.
Foto: ht
Berlin (kobinet)
Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 nach Informationen des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, hat sich der Verband mittels einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gewandt, wie Diana Hömmen den kobinet-nachrichten mitteilte. Wer öffentlich behaupte, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde "nicht immer alles dem Zufall überlassen", obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das sei verantwortungslos, heißt es vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe.
Pflegefachpersonen stünden jeden Tag für die Würde, Selbstbestimmung und Rechte der ihnen anvertrauten Menschen ein. Sie seien dem international anerkannten ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen verpflichtet. Dieser schreibt die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Wahlfreiheit jedes Menschen fest – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung. Dazu gehöre selbstverständlich auch, die freie politische Willensbildung und Wahlentscheidung pflegebedürftiger Menschen zu respektieren und zu schützen. Gerade ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten sollte das Vertrauen in demokratische Wahlen schützen, statt mit unbelegten Andeutungen Misstrauen gegenüber Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und gegenüber demokratischen Verfahren zu säen. Wer konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten habe, müsse sie den zuständigen Stellen vorlegen. Wer keine habe, sollte die Beschäftigten in einem ganzen Versorgungsbereich nicht unter Verdacht stellen, heißt es in der Presseinformation des Verbands.





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