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Unbelegte Verdächtigungen gegen Beschäftigte in Pflegeheimen sind verantwortungslos

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Foto: ht

Berlin (kobinet)

Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 nach Informationen des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, hat sich der Verband mittels einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gewandt, wie Diana Hömmen den kobinet-nachrichten mitteilte. Wer öffentlich behaupte, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde "nicht immer alles dem Zufall überlassen", obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das sei verantwortungslos, heißt es vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe.

Pflegefachpersonen stünden jeden Tag für die Würde, Selbstbestimmung und Rechte der ihnen anvertrauten Menschen ein. Sie seien dem international anerkannten ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen verpflichtet. Dieser schreibt die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Wahlfreiheit jedes Menschen fest – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung. Dazu gehöre selbstverständlich auch, die freie politische Willensbildung und Wahlentscheidung pflegebedürftiger Menschen zu respektieren und zu schützen. Gerade ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten sollte das Vertrauen in demokratische Wahlen schützen, statt mit unbelegten Andeutungen Misstrauen gegenüber Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und gegenüber demokratischen Verfahren zu säen. Wer konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten habe, müsse sie den zuständigen Stellen vorlegen. Wer keine habe, sollte die Beschäftigten in einem ganzen Versorgungsbereich nicht unter Verdacht stellen, heißt es in der Presseinformation des Verbands.

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