KRAUTHEIM (kobinet)
Der Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter heißt kurz: BSK.
In einem Bundes-Verband arbeiten viele Gruppen zusammen.
Sie wollen gemeinsam etwas erreichen.
Sie sprechen für alle Mitglieder mit einer Stimme.
Der BSK ist eine große Gruppe in Deutschland.
Der BSK hilft Menschen mit Behinderungen.
Der BSK hat Unterschriften gesammelt.
Die Unterschriften sind gegen geplante Kürzungen.
Kürzungen bedeutet: Menschen bekommen weniger Geld oder weniger Hilfe.
Es geht um Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Diese Hilfe heißt: Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderungen bekommen Unterstützung im Alltag.
Der BSK hat die Unterschriften an Winfried Oellers übergeben.
Winfried Oellers ist Politiker bei der CDU.
CDU bedeutet: Christlich Demokratische Union.
Die CDU ist eine politische Partei in Deutschland.
Winfried Oellers ist zuständig für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der BSK sagte: Es darf keine Kürzungen bei der Eingliederungs-Hilfe geben.
Der BSK hat noch eine weitere Forderung.
Die Bundes-Regierung darf keine Gruppen-Leistungen einführen.
Die Bundes-Regierung bestimmt die Regeln für ganz Deutschland.
Gruppen-Leistungen bedeutet: Viele Menschen bekommen dieselbe Hilfe.
Das darf nicht gegen den Willen der Menschen passieren.
Verena Gotzes ist die Vorsitzende des BSK.
Die Vorsitzende leitet die Gruppe.
Die Vorsitzende spricht für alle Mitglieder.
Verena Gotzes sagte: Gruppen-Leistungen gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen sind falsch.
Menschen haben das Recht auf Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Jeder Mensch entscheidet selbst über sein Leben.
Ein Recht ist etwas, das jeder Mensch haben darf.
Niemand darf einem Menschen dieses Recht wegnehmen.
Dieses Recht steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Die Länder versprechen damit: Wir schützen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Verena Gotzes sagte außerdem: Pauschale Leistungen reichen oft nicht aus.
Pauschale Leistungen bedeutet: Alle bekommen denselben festen Geldbetrag.
Dieser Betrag ist für alle gleich hoch.
Das ist für Menschen mit schweren Behinderungen ein Problem.
Diese Menschen haben oft sehr unterschiedliche Bedürfnisse.
Bedürfnisse bedeutet: Was ein Mensch braucht, um gut zu leben.
Wenn Menschen mehr Hilfe brauchen, müssen sie einen Antrag stellen.
Ein Antrag ist eine schriftliche Bitte.
Man gibt den Antrag ab, damit etwas entschieden wird.
Das dauert lange.
In dieser Zeit bekommen die Menschen nicht die Hilfe, die sie brauchen.
Außerdem kostet das mehr Verwaltungs-Arbeit.
Mehr Verwaltungs-Arbeit bedeutet: Mehr Menschen müssen sich darum kümmern.
Das kostet Zeit und Geld.
Das ist widersprüchlich.
Auch die Bundes-Regierung möchte weniger Verwaltungs-Arbeit.
Der BSK fand noch etwas anderes nicht gut.
Das Bundes-Kanzleramt hat Pläne zu den Kürzungen erarbeitet.
Das Bundes-Kanzleramt ist ein Gebäude in Berlin.
Dort arbeitet der Bundes-Kanzler mit seinen Mitarbeitern.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef der Regierung in Deutschland.
Der BSK wurde dabei nicht gefragt.
Verena Gotzes sagte: Das ist falsch.
Der Staat muss Menschen mit Behinderungen fragen.
Das steht auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Der BSK machte einen Vorschlag.
Der Staat könnte mehr Geld einnehmen.
Zum Beispiel durch eine Steuer auf Börsen-Geschäfte.
Börsen-Geschäfte bedeutet: Menschen kaufen und verkaufen Anteile von Firmen.
Diese Anteile heißen Aktien.
Winfried Oellers lehnte diesen Vorschlag ab.
Winfried Oellers nannte keinen genauen Grund dafür.
Winfried Oellers sagte: Bundes-Kanzler Friedrich Merz hat etwas versprochen.
Das Versprechen lautet: Menschen mit Behinderungen bekommen die Hilfe, die sie brauchen.
Verbände sind Gruppen von Menschen.
Sie treten gemeinsam für ihre Rechte ein.
Der BSK und andere Verbände werden prüfen, ob dieses Versprechen gilt.
Foto: BSK e.V.
KRAUTHEIM (kobinet)
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat am 23. September 2026 die seit dem 5. Mai 2026 gesammelten Unterschriften gegen die geplanten Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe an Winfried Oellers übergeben. Oellers ist der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der BSK sprach sich in dem Gespräch ausdrücklich gegen jegliche Kürzungen in der Eingliederungshilfe aus. Zudem forderte der Verband, dass die Bundesregierung keine Ausweitung der gemeinschaftlichen Leistungserbringung sowie pauschaler Leistungen gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen vornehmen darf. "Dies verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention. Wenn gemeinschaftliche Leistungserbringung zum Regelfall erklärt und die Entscheidung gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen getroffen werden soll, dann ist dies ein massiver Eingriff in das Wunsch- und Wahlrecht und schränkt die Würde von Menschen mit Behinderungen stark ein", erklärte Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK.
Gotzes ergänzte: "Pauschale Leistungen sind oft nicht bedarfsdeckend ausgestaltet, dies ist insbesondere für Menschen mit schweren mehrfachen Behinderungen sehr problematisch. Wenn hier dann zusätzliche Anträge für weitere Bedarfe gestellt werden müssen, dann warten die Menschen mit Behinderungen länger auf ihre benötigte Leistung, und dies erhöht wiederum die Bürokratiekosten, was die Bundesregierung selbst vermeiden möchte."
Der BSK kritisierte zudem die vollständige Nichtbeteiligung im vom Bundeskanzleramt organisierten Prozess zur Erarbeitung des Arbeitspapiers zu den Kürzungsvorschlägen in der Eingliederungshilfe. "Dies widerspricht massiv dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention", betonte Gotzes.
Der BSK verwies darauf, dass eine Möglichkeit zur Erhöhung der Einnahmeseite des Bundeshaushalts die Einführung einer Börsentransaktionssteuer und die Erhöhung der Vermögenssteuer sei. Dies lehnte Oellers als CDU-Vertreter ab.
Oellers verwies darauf, dass Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Rede vor Kommunen geäußert habe, dass Menschen mit Behinderungen, die Leistungen benötigen, diese auch erhalten werden. Der BSK und alle Selbstvertretungsorganisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen würden den Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung daran messen.
Foto: BSK e.V.
KRAUTHEIM (kobinet)
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat am 23. September 2026 die seit dem 5. Mai 2026 gesammelten Unterschriften gegen die geplanten Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe an Winfried Oellers übergeben. Oellers ist der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der BSK sprach sich in dem Gespräch ausdrücklich gegen jegliche Kürzungen in der Eingliederungshilfe aus. Zudem forderte der Verband, dass die Bundesregierung keine Ausweitung der gemeinschaftlichen Leistungserbringung sowie pauschaler Leistungen gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen vornehmen darf. "Dies verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention. Wenn gemeinschaftliche Leistungserbringung zum Regelfall erklärt und die Entscheidung gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen getroffen werden soll, dann ist dies ein massiver Eingriff in das Wunsch- und Wahlrecht und schränkt die Würde von Menschen mit Behinderungen stark ein", erklärte Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK.
Gotzes ergänzte: "Pauschale Leistungen sind oft nicht bedarfsdeckend ausgestaltet, dies ist insbesondere für Menschen mit schweren mehrfachen Behinderungen sehr problematisch. Wenn hier dann zusätzliche Anträge für weitere Bedarfe gestellt werden müssen, dann warten die Menschen mit Behinderungen länger auf ihre benötigte Leistung, und dies erhöht wiederum die Bürokratiekosten, was die Bundesregierung selbst vermeiden möchte."
Der BSK kritisierte zudem die vollständige Nichtbeteiligung im vom Bundeskanzleramt organisierten Prozess zur Erarbeitung des Arbeitspapiers zu den Kürzungsvorschlägen in der Eingliederungshilfe. "Dies widerspricht massiv dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention", betonte Gotzes.
Der BSK verwies darauf, dass eine Möglichkeit zur Erhöhung der Einnahmeseite des Bundeshaushalts die Einführung einer Börsentransaktionssteuer und die Erhöhung der Vermögenssteuer sei. Dies lehnte Oellers als CDU-Vertreter ab.
Oellers verwies darauf, dass Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Rede vor Kommunen geäußert habe, dass Menschen mit Behinderungen, die Leistungen benötigen, diese auch erhalten werden. Der BSK und alle Selbstvertretungsorganisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen würden den Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung daran messen.





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