BERLIN (kobinet)
Carsten Müller ist Mitglied der CDU und CSU.
CDU bedeutet: Christlich-Demokratische Union Deutschlands.
Die CDU ist eine Partei in Deutschland.
Die CSU ist die Schwester-Partei der CDU in Bayern.
Er leitet den Aus-Schuss für Recht und Verbraucher-Schutz.
Ein Aus-Schuss ist eine Gruppe von Politikern.
Sie kennen sich gut mit einem Thema aus.
Sie prüfen Pläne und Gesetze.
Verbraucher-Schutz bedeutet: Niemand darf dich beim Kaufen betrügen.
Dieser Aus-Schuss ist Teil des Deutschen Bundes-Tags.
Der Bundes-Tag ist das Parlament in Deutschland.
Die Menschen in Deutschland wählen die Politiker für den Bundes-Tag.
Carsten Müller hat sich mit Vertretern des BdB getroffen.
BdB bedeutet: Bundes-Verband der Berufs-Betreuerinnen und Berufs-Betreuer.
Berufs-Betreuer helfen Menschen, die Unterstützung brauchen.
Das ist ihr Beruf.
Sie haben über 4 Themen gesprochen:
- Die wirtschaftliche Lage der Berufs-Betreuer
- Die geplante Überprüfung der Vergütung
- Den Heim-Begriff im Vergütungs-Recht
- Die Reform der Regeln zu Zwangs-Maßnahmen
Wirtschaftliche Lage bedeutet: Wie viel Geld jemand hat und ausgibt.
Vergütung bedeutet: Das Geld, das jemand für seine Arbeit bekommt.
Vergütungs-Recht bedeutet: Regeln, die festlegen, wie viel Geld jemand für seine Arbeit bekommt.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert und soll danach besser funktionieren.
Zwangs-Maßnahmen bedeutet: Behandlungen, die jemand auch gegen seinen Willen bekommt.
Der BdB sagt: Viele Berufs-Betreuer haben zu wenig Geld.
Die wirtschaftliche Lage ist schlecht.
Viele erfahrene Berufs-Betreuer hören mit dem Beruf auf.
Zu wenige junge Menschen fangen diesen Beruf an.
Hülya Özkan ist die Vorsitzende des BdB.
Die Vorsitzende leitet den Verband.
Sie spricht für alle Mitglieder des BdB.
Hülya Özkan sagt: Die Vergütung ist zu niedrig.
Die Arbeit der Berufs-Betreuer hat viel Verantwortung.
Verantwortung bedeutet: Der Berufs-Betreuer trifft wichtige Entscheidungen für andere Menschen.
Viele Berufs-Betreuer wechseln in andere Berufe.
Manche gehen in den Ruhe-Stand.
Ruhe-Stand bedeutet: Man arbeitet nicht mehr, weil man alt genug ist.
Die Regeln für Berufs-Betreuer funktionieren für viele nicht mehr.
Die Kosten steigen.
Die Vergütung ist zu niedrig.
Deshalb können Berufs-Betreuer nicht mehr alles tun.
Sie können nur noch das Wichtigste machen.
Ein wichtiges Thema war die Überprüfung der Vergütung.
Überprüfung bedeutet: Man schaut, ob etwas gut funktioniert.
Man schaut auch, ob etwas geändert werden muss.
Diese Überprüfung ist für 2027 geplant.
Der BdB findet das nicht gut.
Es gibt noch keinen fertigen Plan dafür.
Deshalb sammelt der BdB selbst Daten.
Daten bedeutet: Informationen und Zahlen.
Der BdB befragt seine Mitglieder.
Das passiert von Oktober 2026 bis Januar 2027.
Im März 2027 veröffentlicht der BdB die Ergebnisse.
Der BdB findet: Die Regeln für die Vergütung müssen neu gemacht werden.
Derzeit hängt die Vergütung von verschiedenen Dingen ab:
- Wo lebt der betreute Mensch?
- Wie viel Geld hat der betreute Mensch?
- Wie lange dauert die Betreuung schon?
- Welche Ausbildung hat der Berufs-Betreuer?
Ein weiteres wichtiges Thema war der Heim-Begriff.
Heim-Begriff bedeutet: Die genaue Erklärung, was ein Heim ist.
Wohn-Formen bedeutet: Es gibt verschiedene Arten zu wohnen.
Zum Beispiel in einer eigenen Wohnung oder in einem Wohn-Heim.
Das ist wichtig für die Vergütung.
Der BdB sagt: Die heutigen Regeln haben ein Problem.
Manche Wohn-Formen sind fast gleich.
Aber Gerichte bewerten sie unterschiedlich.
Gerichte bedeutet: Behörden, die Streitigkeiten entscheiden.
Einrichtungen sind Orte, wo Menschen Hilfe bekommen.
Zum Beispiel Wohn-Heime oder Werk-Stätten für Menschen mit Behinderung.
Gerichte stufen manche Einrichtungen als Heim ein.
Eingestuft bedeutet: Jemand entscheidet, zu welcher Gruppe etwas gehört.
Aber diese Einrichtungen sind kein richtiges Heim.
Das ist nach Meinung des BdB nicht fair.
Am Ende sprachen Carsten Müller und der BdB über Zwangs-Maßnahmen.
Es gibt einen Plan, diese Regeln zu ändern.
Der BdB hat dazu eine Stellungnahme geschrieben.
Stellungnahme bedeutet: Ein Text, in dem man seine Meinung erklärt.
Der BdB findet: Manchmal soll eine Behandlung möglich sein.
Das soll auch außerhalb eines Kranken-Hauses gehen.
Ein Kranken-Haus ist ein Ort für kranke Menschen.
Dort arbeiten Ärzte und Pflege-Personal.
Aber die Selbst-Bestimmung des Menschen ist am wichtigsten.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Der Mensch entscheidet selbst über sein Leben.
Im Oktober gibt es eine öffentliche Anhörung.
Eine Anhörung ist ein Treffen.
Politiker hören sich Meinungen von anderen Menschen an.
Bei einer öffentlichen Anhörung dürfen alle Menschen zuhören.
Der Aus-Schuss beschäftigt sich dann damit.
Der BdB will seine Erfahrungen aus dem wirklichen Leben einbringen.
Foto: nic communication & consulting / BdB
BERLIN (kobinet)
Carsten Müller (CDU/CSU), der amtierende Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, hat sich mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) über die wirtschaftliche Situation der Berufsbetreuer, die geplante Evaluation der Betreuervergütung, den Heimbegriff im Vergütungsrecht sowie die Reform der gesetzlichen Regelungen zu Zwangsmaßnahmen ausgetauscht. Der BdB betont, dass die wirtschaftliche Situation für viele Berufsbetreuer angespannt bleibt. Viele erfahrene Fachkräfte verließen den Beruf, während zu wenig Nachwuchs nachkomme, erklärte BdB-Vorsitzende Hülya Özkan. "Wir versuchen mit aller Kraft, unsere Mitglieder im Beruf zu halten. Aber die Vergütung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den Anforderungen und zur Verantwortung. Viele wechseln in andere soziale Berufe, zu Behörden oder Pflegeeinrichtungen. Andere gehen in den Ruhestand, ohne dass genügend Nachwuchs nachkommt. Ohne Selbstausbeutung funktioniert das System für viele Berufsbetreuer*innen nicht mehr."
Die Auswirkungen des wirtschaftlichen Drucks auf die tägliche Arbeit: Steigende Kosten und eine unzureichende Vergütung zwingen Berufsbetreuer zunehmend dazu, ihre Arbeit auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die für 2027 vorgesehene Evaluation der Betreuervergütung. Der BdB kritisiert, dass bisher kein mit den Ländern abgestimmtes Evaluationskonzept vorliegt. Der Verband wird daher selbst Daten erheben und plant von Oktober 2026 bis Januar 2027 eine Mitgliederbefragung. Die Ergebnisse sollen im März 2027 veröffentlicht werden.
Grundsätzlichen Reformbedarf sieht der BdB auch bei der Struktur der Vergütung. Diese hängt derzeit von verschiedenen Kriterien ab, etwa vom Aufenthaltsort und der finanziellen Situation des betreuten Menschen, der Dauer der Betreuung sowie der Qualifikation des Berufsbetreuers oder der Berufsbetreuerin.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der BdB beim sogenannten Heimbegriff im Vergütungsrecht. Nach Einschätzung des Verbands führt die derzeitige Regelung dazu, dass Gerichte vergleichbare Wohnformen unterschiedlich bewerten. Einrichtungen würden als Heim eingestuft, obwohl die tatsächliche Betreuungssituation nicht der klassischen Heimunterbringung entspreche.
Zum Abschluss tauschten sich Carsten Müller und die BdB-Vertretern über die geplante Reform der gesetzlichen Regelungen zu Zwangsmaßnahmen aus. Der BdB hatte hierzu bereits zum Referentenentwurf Stellung genommen. Nach Auffassung des Verbands sollten in eng begrenzten Einzelfällen auch Behandlungen außerhalb eines Krankenhauses möglich sein. Zugleich müssten Selbstbestimmung und Schutz der betroffenen Menschen im Mittelpunkt stehen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird sich im Oktober im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Der BdB will seine Praxiserfahrungen in das weitere parlamentarische Verfahren einbringen.
Foto: nic communication & consulting / BdB
BERLIN (kobinet)
Carsten Müller (CDU/CSU), der amtierende Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, hat sich mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) über die wirtschaftliche Situation der Berufsbetreuer, die geplante Evaluation der Betreuervergütung, den Heimbegriff im Vergütungsrecht sowie die Reform der gesetzlichen Regelungen zu Zwangsmaßnahmen ausgetauscht. Der BdB betont, dass die wirtschaftliche Situation für viele Berufsbetreuer angespannt bleibt. Viele erfahrene Fachkräfte verließen den Beruf, während zu wenig Nachwuchs nachkomme, erklärte BdB-Vorsitzende Hülya Özkan. "Wir versuchen mit aller Kraft, unsere Mitglieder im Beruf zu halten. Aber die Vergütung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den Anforderungen und zur Verantwortung. Viele wechseln in andere soziale Berufe, zu Behörden oder Pflegeeinrichtungen. Andere gehen in den Ruhestand, ohne dass genügend Nachwuchs nachkommt. Ohne Selbstausbeutung funktioniert das System für viele Berufsbetreuer*innen nicht mehr."
Die Auswirkungen des wirtschaftlichen Drucks auf die tägliche Arbeit: Steigende Kosten und eine unzureichende Vergütung zwingen Berufsbetreuer zunehmend dazu, ihre Arbeit auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die für 2027 vorgesehene Evaluation der Betreuervergütung. Der BdB kritisiert, dass bisher kein mit den Ländern abgestimmtes Evaluationskonzept vorliegt. Der Verband wird daher selbst Daten erheben und plant von Oktober 2026 bis Januar 2027 eine Mitgliederbefragung. Die Ergebnisse sollen im März 2027 veröffentlicht werden.
Grundsätzlichen Reformbedarf sieht der BdB auch bei der Struktur der Vergütung. Diese hängt derzeit von verschiedenen Kriterien ab, etwa vom Aufenthaltsort und der finanziellen Situation des betreuten Menschen, der Dauer der Betreuung sowie der Qualifikation des Berufsbetreuers oder der Berufsbetreuerin.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der BdB beim sogenannten Heimbegriff im Vergütungsrecht. Nach Einschätzung des Verbands führt die derzeitige Regelung dazu, dass Gerichte vergleichbare Wohnformen unterschiedlich bewerten. Einrichtungen würden als Heim eingestuft, obwohl die tatsächliche Betreuungssituation nicht der klassischen Heimunterbringung entspreche.
Zum Abschluss tauschten sich Carsten Müller und die BdB-Vertretern über die geplante Reform der gesetzlichen Regelungen zu Zwangsmaßnahmen aus. Der BdB hatte hierzu bereits zum Referentenentwurf Stellung genommen. Nach Auffassung des Verbands sollten in eng begrenzten Einzelfällen auch Behandlungen außerhalb eines Krankenhauses möglich sein. Zugleich müssten Selbstbestimmung und Schutz der betroffenen Menschen im Mittelpunkt stehen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird sich im Oktober im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Der BdB will seine Praxiserfahrungen in das weitere parlamentarische Verfahren einbringen.





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