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Berufsbetreuung: BdB diskutiert mit Rechtsausschuss-Vorsitzendem über Vergütung und Reformen

Zwei gebogene Kreisabschnitte, Buchstaben BdB und Text Bundesverband der Berufsbetreuer*innen
Zwei gebogene Kreisabschnitte, Buchstaben BdB und Text Bundesverband der Berufsbetreuer*innen
Foto: nic communication & consulting / BdB

BERLIN (kobinet)

Carsten Müller (CDU/CSU), der amtierende Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, hat sich mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) über die wirtschaftliche Situation der Berufsbetreuer, die geplante Evaluation der Betreuervergütung, den Heimbegriff im Vergütungsrecht sowie die Reform der gesetzlichen Regelungen zu Zwangsmaßnahmen ausgetauscht. Der BdB betont, dass die wirtschaftliche Situation für viele Berufsbetreuer angespannt bleibt. Viele erfahrene Fachkräfte verließen den Beruf, während zu wenig Nachwuchs nachkomme, erklärte BdB-Vorsitzende Hülya Özkan. "Wir versuchen mit aller Kraft, unsere Mitglieder im Beruf zu halten. Aber die Vergütung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den Anforderungen und zur Verantwortung. Viele wechseln in andere soziale Berufe, zu Behörden oder Pflegeeinrichtungen. Andere gehen in den Ruhestand, ohne dass genügend Nachwuchs nachkommt. Ohne Selbstausbeutung funktioniert das System für viele Berufsbetreuer*innen nicht mehr."

Die Auswirkungen des wirtschaftlichen Drucks auf die tägliche Arbeit: Steigende Kosten und eine unzureichende Vergütung zwingen Berufsbetreuer zunehmend dazu, ihre Arbeit auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die für 2027 vorgesehene Evaluation der Betreuervergütung. Der BdB kritisiert, dass bisher kein mit den Ländern abgestimmtes Evaluationskonzept vorliegt. Der Verband wird daher selbst Daten erheben und plant von Oktober 2026 bis Januar 2027 eine Mitgliederbefragung. Die Ergebnisse sollen im März 2027 veröffentlicht werden.

Grundsätzlichen Reformbedarf sieht der BdB auch bei der Struktur der Vergütung. Diese hängt derzeit von verschiedenen Kriterien ab, etwa vom Aufenthaltsort und der finanziellen Situation des betreuten Menschen, der Dauer der Betreuung sowie der Qualifikation des Berufsbetreuers oder der Berufsbetreuerin.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der BdB beim sogenannten Heimbegriff im Vergütungsrecht. Nach Einschätzung des Verbands führt die derzeitige Regelung dazu, dass Gerichte vergleichbare Wohnformen unterschiedlich bewerten. Einrichtungen würden als Heim eingestuft, obwohl die tatsächliche Betreuungssituation nicht der klassischen Heimunterbringung entspreche.

Zum Abschluss tauschten sich Carsten Müller und die BdB-Vertretern über die geplante Reform der gesetzlichen Regelungen zu Zwangsmaßnahmen aus. Der BdB hatte hierzu bereits zum Referentenentwurf Stellung genommen. Nach Auffassung des Verbands sollten in eng begrenzten Einzelfällen auch Behandlungen außerhalb eines Krankenhauses möglich sein. Zugleich müssten Selbstbestimmung und Schutz der betroffenen Menschen im Mittelpunkt stehen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird sich im Oktober im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Der BdB will seine Praxiserfahrungen in das weitere parlamentarische Verfahren einbringen.

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