Berlin (kobinet)
In Werk-stätten für Menschen mit Behinderung gibt es Frauen-beauftragte.
Eine Werk-statt ist ein Ort zum Arbeiten.
Menschen mit Behinderung arbeiten dort zusammen.
Sie können dort Geld verdienen.
Frauen-beauftragte sind Frauen.
Sie setzen sich für die Rechte anderer Frauen ein.
Die Frauen-beauftragte hilft Frauen bei Problemen.
Sie sorgt dafür, dass Frauen fair behandelt werden.
Seit 2017 müssen alle Werk-stätten eine Frauen-beauftragte haben.
In Wohn-einrichtungen gibt es diese Pflicht nicht.
Eine Wohn-einrichtung ist ein Haus für viele Menschen.
Dort bekommen die Menschen Hilfe im Alltag.
Das Bundes-sozial-ministerium sagt: Die Bundes-länder sollen das selbst entscheiden.
Das Bundes-sozial-ministerium ist ein Amt der deutschen Regierung.
Es macht Regeln für Menschen, die Hilfe brauchen.
Ein Bundes-land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-länder.
Eine einheitliche Bundes-regel ist nicht geplant.
Jürgen Dusel ist Beauftragter für Menschen mit Behinderung.
Er hat die besondere Aufgabe, sich für Menschen mit Behinderung einzusetzen.
Jürgen Dusel sagt: Die bisherige Umsetzung reicht nicht.
Umsetzung bedeutet: Ein Plan wird wirklich gemacht.
Jürgen Dusel sagt: Bundes-länder sollen eigene Regeln machen.
Diese Regeln sollen bestimmen: Wohn-einrichtungen brauchen eine Frauen-beauftragte.
Hier geht es zum Bericht der Tages-schau vom 21. August 2026.
Foto: ARD tagesschau
Berlin (kobinet)
"In Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Frauenbeauftragte seit 2017 bundesweit verpflichtend. Für Wohneinrichtungen fehlt eine solche Regelung. Auf Anfrage des SWR teilt das Bundessozialministerium (BMAS) mit: Die Einführung von Frauenbeauftragten in Wohnformen sei 'grundsätzlich Sache der Landesgesetzgeber'. Eine bundesgesetzliche Regelung, die Frauenbeauftragte in allen Wohneinrichtungen verbindlich vorschreibt, sei nicht geplant." So heißt es in einem Bericht der tagesschau. "Für Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, ist die bisherige Umsetzung unzureichend. Im Interview mit dem team.recherche des SWR sagte er, die Bundesländer seien 'gut beraten', in ihren Heimgesetzen oder Verordnungen Normen aufzunehmen, die Heimbetreiber verpflichten, Frauenbeauftragte 'beispielsweise in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe einzusetzen", heißt es weiter im tagesschau-Bericht.
Foto: ARD tagesschau
Berlin (kobinet)
"In Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Frauenbeauftragte seit 2017 bundesweit verpflichtend. Für Wohneinrichtungen fehlt eine solche Regelung. Auf Anfrage des SWR teilt das Bundessozialministerium (BMAS) mit: Die Einführung von Frauenbeauftragten in Wohnformen sei 'grundsätzlich Sache der Landesgesetzgeber'. Eine bundesgesetzliche Regelung, die Frauenbeauftragte in allen Wohneinrichtungen verbindlich vorschreibt, sei nicht geplant." So heißt es in einem Bericht der tagesschau. "Für Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, ist die bisherige Umsetzung unzureichend. Im Interview mit dem team.recherche des SWR sagte er, die Bundesländer seien 'gut beraten', in ihren Heimgesetzen oder Verordnungen Normen aufzunehmen, die Heimbetreiber verpflichten, Frauenbeauftragte 'beispielsweise in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe einzusetzen", heißt es weiter im tagesschau-Bericht.





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