Berlin (kobinet)
Menschen mit Behinderungen leiden besonders unter Hitze.
Das hat mehrere Gründe:
Sie haben oft langandauernde Krankheiten.
Langandauernde Krankheiten gehen nicht schnell weg.
Manche Medikamente machen Hitze gefährlicher.
Medikamente sind Mittel gegen Krankheiten.
Manche Medikamente verhindern das Schwitzen.
Dann kann der Körper sich nicht mehr abkühlen.
Manche Menschen können sich nicht frei bewegen.
Sie können zum Beispiel nicht in einen kühlen Raum gehen.
Manche Menschen haben wenig Geld.
Wer wenig Geld hat, kann sich Schutz oft nicht leisten.
Schutz kostet Geld.
Zum Beispiel ein Ventilator.
Jürgen Dusel fordert mehr Hilfe für diese Menschen.
Jürgen Dusel ist der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen.
Er kümmert sich um die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Er arbeitet für die Bundesregierung.
Er fordert Hitzeschutz für alle Menschen.
Hitzeschutz bedeutet: Dinge, die Menschen vor großer Hitze schützen.
Zum Beispiel kühle Räume oder mehr Bäume.
Er fordert dafür Förderprogramme.
Ein Förderprogramm ist ein Plan vom Staat.
Der Staat gibt dabei Geld.
Menschen bekommen so Hilfe.
Diese Programme sollen soziale Einrichtungen unterstützen.
Soziale Einrichtungen sind Orte, die Menschen helfen.
Dazu gehören Wohneinrichtungen und Pflegeheime.
Dazu gehören auch Werkstätten.
Werkstätten sind besondere Orte zum Arbeiten.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderungen zusammen.
Bei Hitzewellen brauchen alle Menschen Warnungen.
Eine Hitzewelle ist eine Zeit mit sehr großer Hitze.
Das gilt auch bei anderen Katastrophen.
Eine Katastrophe ist ein sehr großes Unglück.
Dabei sind viele Menschen in Gefahr.
Diese Warnungen müssen für alle verständlich sein.
Dazu gehört Deutsche Gebärdensprache.
Gebärdensprache spricht man mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärdensprache.
Dazu gehört auch Leichte Sprache.
Leichte Sprache ist sehr einfaches Deutsch.
Sie hilft Menschen mit Leseschwierigkeiten.
Jürgen Dusel fordert außerdem:
Menschen mit Behinderungen sollen bei der Planung dabei sein.
Sie sollen mitentscheiden, was im Plan steht.
Das gilt auch für den nationalen Hitzeaktionsplan.
Ein Hitzeaktionsplan ist ein Plan für ganz Deutschland.
Er soll Menschen vor Hitze schützen.
Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet)
Menschen mit Behinderungen sind von extremer Hitze in besonderer Weise betroffen – daher ist es nach Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, ein wichtiges Signal, dass derzeit über eine Verankerung von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz diskutiert wird. "Zum einen leiden Menschen mit Behinderungen besonders stark während der Hitzeperioden, die immer häufiger werden: aufgrund chronischer Erkrankungen, bestimmter Medikamente oder eingeschränkter Mobilität. Zugleich haben sie aufgrund ihrer Beeinträchtigungen oder geringer finanzieller Ressourcen oft nur wenig eigenen Handlungsspielraum, sich vor Hitze zu schützen. Deshalb brauchen wir Förderprogramme, die zeitnah Hitze- und Klimaschutz in sozialen Einrichtungen – zum Beispiel in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten und Pflegeheimen – ermöglichen", heißt es in einem Facebook-Post von Jürgen Dusel.
"In Hitzewellen, bei Bränden, Überflutungen und anderen Katastrophen sind Warnungen und Informationen für die Bevölkerung auch in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Es gilt: Hitzeschutz ja, aber inklusiv. Bei allen Maßnahmen zum Hitze- und Katastrophenschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels müssen Menschen mit Behinderungen von Beginn an beteiligt und ihre Belange berücksichtigt werden – das gilt auch für die Erstellung eines nationalen Hitzeaktionsplans", stellte Jürgen Dusel klar.
Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet)
Menschen mit Behinderungen sind von extremer Hitze in besonderer Weise betroffen – daher ist es nach Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, ein wichtiges Signal, dass derzeit über eine Verankerung von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz diskutiert wird. "Zum einen leiden Menschen mit Behinderungen besonders stark während der Hitzeperioden, die immer häufiger werden: aufgrund chronischer Erkrankungen, bestimmter Medikamente oder eingeschränkter Mobilität. Zugleich haben sie aufgrund ihrer Beeinträchtigungen oder geringer finanzieller Ressourcen oft nur wenig eigenen Handlungsspielraum, sich vor Hitze zu schützen. Deshalb brauchen wir Förderprogramme, die zeitnah Hitze- und Klimaschutz in sozialen Einrichtungen – zum Beispiel in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten und Pflegeheimen – ermöglichen", heißt es in einem Facebook-Post von Jürgen Dusel.
"In Hitzewellen, bei Bränden, Überflutungen und anderen Katastrophen sind Warnungen und Informationen für die Bevölkerung auch in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Es gilt: Hitzeschutz ja, aber inklusiv. Bei allen Maßnahmen zum Hitze- und Katastrophenschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels müssen Menschen mit Behinderungen von Beginn an beteiligt und ihre Belange berücksichtigt werden – das gilt auch für die Erstellung eines nationalen Hitzeaktionsplans", stellte Jürgen Dusel klar.





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