Berlin (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK warnt vor einem neuen Gesetz.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Diese Menschen helfen sich gegenseitig.
Sie kämpfen gemeinsam für ihre Rechte.
Das Gesetz heißt Pflege-Neuordnungs-Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle Menschen in Deutschland.
Das Pflege-Neuordnungs-Gesetz ändert, wer Pflege-Hilfe bekommt.
Die Bundes-Regierung hat dieses Gesetz geplant.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik in Deutschland.
Ab 2027 wird es schwieriger, einen Pflege-Grad zu bekommen.
Ein Pflege-Grad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch braucht.
Es gibt Pflege-Grade von 1 bis 5.
Je höher die Zahl, desto mehr Hilfe bekommt man.
Der VdK hat 2,3 Millionen Mitglieder.
Mitglieder sind Menschen, die zu einem Verein gehören.
Sie melden sich an und zahlen oft einen Beitrag.
Der VdK ruft alle Mitglieder ohne Pflege-Grad auf.
Stellt noch in diesem Jahr einen Antrag auf einen Pflege-Grad!
Ein Antrag ist ein Schreiben an ein Amt.
Damit fragt man offiziell um etwas.
Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Das alte Recht gilt noch bis zum 31. Dezember 2026.
Das alte Recht ist leichter zu erfüllen.
Verena Bentele ist die Präsidentin des VdK.
Die Präsidentin ist die Chefin des Verbandes.
Sie spricht für alle Mitglieder.
Verena Bentele sagt: Viele Menschen trauen sich nicht.
Sie haben Scham oder Angst.
Das ist nicht nötig.
Ein Makel bedeutet: etwas Schlechtes oder Peinliches.
Ein Pflege-Antrag ist kein Makel.
Wer jetzt einen Pflege-Grad bekommt, behält ihn.
Das gilt auch nach dem neuen Gesetz.
Wichtig: Wer schon einen Pflege-Grad hat, sollte aufpassen.
Vorsicht: Ein Antrag auf mehr Pflege-Grad kann riskant sein.
Man kann danach einen niedrigeren Pflege-Grad bekommen.
Der VdK rät: Überlegt das sehr gut.
Der VdK fordert auch Verbesserungen am neuen Gesetz.
Verena Bentele sagt: Pflege-Bedürftige brauchen mehr Unterstützung.
Pflege-Bedürftige sind Menschen, die Hilfe im Alltag brauchen.
Sie können viele Dinge nicht mehr alleine tun.
Sie brauchen mehr Unterstützung.
Nicht weniger.
Weniger Geld bedeutet nicht weniger Pflege-Bedarf.
Die Menschen brauchen weiterhin Hilfe.
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Der Sozialverband VdK warnt vor den geplanten Verschärfungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz der Bundesregierung. Laut dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Anfang Juni 2026 vorgelegt hat, werden ab 2027 die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 verschärft. Dadurch werde es Pflegebedürftigen deutlich erschwert, einen Pflegegrad zu erhalten, so der Verband.
Aus diesem Grund ruft der VdK seine 2,3 Millionen Mitglieder auf, noch bis zum 31. Dezember 2026 einen Erstantrag auf Anerkennung eines Pflegegrades zu stellen. "Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet und es gilt das alte Recht. Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen", betont VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie weiß, dass viele Menschen aus Scham oder Angst vor komplizierten Anträgen zögern. "Ein Pflegeantrag ist kein Makel, sondern wichtige Voraussetzung, weiter in den eigenen vier Wänden leben zu können. Zögern ist jetzt genau der falsche Weg", so Bentele. Wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad erhalte, behalte ihn nach aktuellem Stand auch bei verschärften Regeln.
Der Aufruf richte sich ausdrücklich nur an Personen ohne Pflegegrad. Wer bereits einen Pflegegrad habe, solle einen Antrag auf Höherstufung nur nach reiflicher Überlegung stellen, da hier die Gefahr einer Rückstufung bestehe, erklärt der VdK.
Gleichzeitig fordert der Verband die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf noch deutlich zu verbessern. "Nur, weil Pflegebedürftige zukünftig seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, heißt das nicht, dass ihre Pflegebedürftigkeit verschwindet", sagt Bentele. "Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung."
Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Der Sozialverband VdK warnt vor den geplanten Verschärfungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz der Bundesregierung. Laut dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Anfang Juni 2026 vorgelegt hat, werden ab 2027 die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 verschärft. Dadurch werde es Pflegebedürftigen deutlich erschwert, einen Pflegegrad zu erhalten, so der Verband.
Aus diesem Grund ruft der VdK seine 2,3 Millionen Mitglieder auf, noch bis zum 31. Dezember 2026 einen Erstantrag auf Anerkennung eines Pflegegrades zu stellen. "Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet und es gilt das alte Recht. Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen", betont VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie weiß, dass viele Menschen aus Scham oder Angst vor komplizierten Anträgen zögern. "Ein Pflegeantrag ist kein Makel, sondern wichtige Voraussetzung, weiter in den eigenen vier Wänden leben zu können. Zögern ist jetzt genau der falsche Weg", so Bentele. Wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad erhalte, behalte ihn nach aktuellem Stand auch bei verschärften Regeln.
Der Aufruf richte sich ausdrücklich nur an Personen ohne Pflegegrad. Wer bereits einen Pflegegrad habe, solle einen Antrag auf Höherstufung nur nach reiflicher Überlegung stellen, da hier die Gefahr einer Rückstufung bestehe, erklärt der VdK.
Gleichzeitig fordert der Verband die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf noch deutlich zu verbessern. "Nur, weil Pflegebedürftige zukünftig seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, heißt das nicht, dass ihre Pflegebedürftigkeit verschwindet", sagt Bentele. "Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung."




