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Wenn nicht jetzt wann dann? Diskriminierungsschutz schnell verbessern

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Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul
Foto: Irina Tischer

Kassel (kobinet)

Vor 20 Jahren, am 18. August 2026, war der Behindertenrechtler Ottmar Miles-Paul in Berlin mit dabei als das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hof des Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefeiert wurde. Nach dem jahrelangen Engagement vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen und vor allem auch der Behindertenbewegung war den Aktiven und Ottmar Miles-Paul damals klar, dass das neue Gesetz zwar ein wichtiger Zwischenerfolg, aber längst nicht das Ende der Fahnenstange in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland, ist. Heute, 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, fragt sich Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar für die kobinet-nachrichten vor allem angesichts der anstehenden Landtagswahlen mit enorm hohen Umfragewerten für die AfD und dem schwachen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wie lange die Bundestagsabgeordneten noch zögern wollen, um einen wirksameren Schutz vor Diskriminierungen in Deutschland zu schaffen.

Kommentar von Ottmar Miles-Paul

Es war ein wichtiger, vielleicht sogar ein großer Tag, als heute vor 20 Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist. Für die Behindertenbewegung war dies der dritte Akt in Sachen Diskriminierungsschutz, den es zu feiern gab. 1994 erreichte die Behindertenbewegung, dass in Artikel 3 des Grundgesetzes der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", aufgenommen wurde. Auf diesem nun verfassungsmäßig verankerten Diskriminierungsschutz trieb die Behindertenbewegung die gesetzliche Verankerung dieses Ansatzes voran. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz am 1. Mai 2022 wurde ein weiterer Akt für mehr Gleichstellung vollzogen. Allerdings blieb dabei der zivilrechtliche Bereich weitgehend ausgespart und die Regelungen bezogen sich hauptsächlich auf die Aktivitäten des Bundes. Diese wurden Schritt für Schritt durch Landesgleichstellungsgesetze ergänzt. Als 2006 dann endlcih der lange geforderte Diskriminierungsschutz im zivilrechtlichen Bereich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschaffen wurde, war dies ein Grund diesen weiteren Zwischenschritt zu feiern.

Da die damalige Regierungskoaltion aus CDU/CSU und SPD nur das Nötigste im Allgemeinen Gleichbahandlungsgesetz regelte, was durch EU-Richtlinien, deren Umsetzung damals schon überfällig war, vorgeschrieben war, zeigten sich schnell die Grenzen der Antidiskriminierungsregelungen in Deutschland. Behinderte Menschen hatten weiterhin kein wirksames Instrument, um gegen die vielfältigen Barrieren vorzugehen, die sie beim Besuch des Kinos, von Arztpraxen, Restaurants, Geschäften oder bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs erleben mussten.

Die Behindertenbewegung blieb aktiv und erreichte nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 im Jahr 2016 immerhin die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz. Man ahnt es schon, auch wieder nur mit Minimalreformen. Die Verpflichtung von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit blieb aus - die damals wiederum große Koalition vermochte die Skeptiker*innen klarer Antidiskrminierungsregelungen in ihren Reihen nicht zu überzeugen. Behinderte Menschen wurden damals u.a. von Andrea Nahles, der damaligen Arbeits- und Sozialministerin, auf die nächste Reform vertröstet.

Nun liegt parallel im Bundestag ein Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsesetz und ein Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Beratung vor. Die ersten Lesungen der äusserst mangelhaften Gesetzentwürfe fand schon im Frühjahr 2026 statt. Die Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz fand bereits unter lautstarkem Protesten der Behindertenbewegung am 22. Juni 2026 statt. Beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht die Anhörung noch an.

Was in beiden Gesetzen fehlt, ist ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen, nicht nur von behinderten Menschen, sondern von vielen benachteiligten Gruppen. Seit fast vier Jahren wurden entsprechende Reformen zuerst von der Ampelregierung, dann von der großen Koalition versprochen. In dieser Zeit hat sich das Klima in Deutschland massiv verschoben. Eine gruppenbezogene Menschenfeindlich hat sich verschärft, das Leben wird für Minderheiten, die nicht ins gesellschaftliche Bild eines leistungsstarken deutschen Staatsbürgers passt, zunehmend schwerer. Diskriminierungen haben massiv zugenommen, was auch die steigenden Zahlen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Anlaufstellen zeigt.

Und in Kürze stehen Landtagswahlen an, bei denen die AfD den Umfragen zufolge mit hohen Stimmengewinnen, wenn nicht sogar mit einer absoluten Mehrheit in Sachsen-Anhalt rechnen kann. Was dies bedeuten könnte, haben verschiedene Akteur*innen skizziert und anhand der Aussagen von AfD-Politiker*innen analysiert. Massive Diskrimineirungen einzelner Bevölkerungsgruppen sind dabei vorprogrammiert und zeigen sich bereits jetzt.

Wenn wir heute den 20. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begehen, ist die Frage, was die Bundestagsabgeordneten, vor allem die der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD, konkret tun, um gegen diesen Trend der anhaltenden und sogar noch verstärkten Diskriminierungen tun werden. Stützen sie den beschämend passiven Kurs der Bundesregierung mit ihren wachsweichen Gesetzentwürfen oder sorgen sie durch Ändeerungsanträge dafür, dass sich der Staat auf die Seite der Diskriminierten anstatt der Diskriminierer stellt. Die Chance für einen entsprechend besseren Schutz haben die Abgeordneten ganz konkret, wenn sie aus der Sommerpause zurückkehren, denn die Gesetzentwürfe liegen auf dem Tisch und warten auf ihre Behandlung und Verasbschiedung. Wenn sie sich nicht jetzt auf die Seite der Diskriminerten stellen, wann wollen sie dies dann tun?

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