Kassel (kobinet)
Vor 20 Jahren trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft.
Das Gesetz schützt alle Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle sollen gleich behandelt werden.
Das Gesetz heißt kurz: AGG.
Das AGG schützt Menschen vor Benachteiligung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das ist auch Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden ungerecht behandelt.
Das soll nicht passieren.
Ottmar Miles-Paul war bei der Feier dabei.
Er kämpft für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Behinderten-Rechte sind Regeln zum Schutz von Menschen mit Behinderung.
Sie sorgen dafür, dass alle gleich behandelt werden.
Er sagte damals: Das AGG ist ein wichtiger Schritt.
Aber es reicht noch nicht aus.
Es braucht noch mehr Schutz vor Benachteiligung.
Jetzt schreibt Ottmar Miles-Paul einen Kommentar.
Ein Kommentar ist eine persönliche Meinung zu einem Thema.
Er schreibt für die kobinet-nachrichten.
Die kobinet-nachrichten berichten über Behinderungs-Themen.
Er stellt eine wichtige Frage:
Wann handeln die Bundestags-Abgeordneten endlich?
Bundestags-Abgeordnete sind Politiker im Bundes-Tag.
Die Bürgerinnen und Bürger wählen sie.
Sie beschließen Gesetze für alle Menschen.
Sie sollen Menschen besser vor Benachteiligung schützen.
Kommentar von Ottmar Miles-Paul
Heute vor 20 Jahren trat das AGG in Kraft.
Das war ein wichtiger Tag.
Die Behinderten-Bewegung kämpft für gleiche Rechte.
Sie kämpft für Menschen mit Behinderung.
Für die Behinderten-Bewegung war das der 3. Erfolg.
1994 gab es den 1. Erfolg.
Damals kam ein wichtiger Satz ins Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.
Der Satz lautet: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Am 1. Mai 2002 gab es den 2. Erfolg.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz trat in Kraft.
Gleichstellung bedeutet: Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben.
Das Gesetz schützt sie davor.
Dieses Gesetz galt aber nur für Behörden des Bundes.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürgerinnen und Bürger.
Für private Unternehmen galt dieses Gesetz nicht.
2006 kam dann das AGG.
Das AGG gilt auch für private Bereiche.
Das war ein weiterer wichtiger Schritt.
Trotzdem fehlte noch vieles.
Menschen mit Behinderung hatten weiterhin viele Probleme.
Kinos, Arzt-Praxen und Restaurants hatten Barrieren.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Die Barriere ist im Weg und macht den Zugang schwer.
Menschen mit Behinderung konnten dort oft nicht rein.
Dagegen konnten sie kaum etwas tun.
2009 trat die UN-Behinderten-Rechts-Konvention in Kraft.
Eine Konvention ist ein Abkommen zwischen vielen Ländern.
Alle Länder, die unterschrieben haben, müssen Menschen mit Behinderung gleich behandeln.
Sie sagt: Alle Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Deutschland hat dieses Abkommen unterschrieben.
2016 wurde das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz erneuert.
Es wurden aber nur kleine Änderungen gemacht.
Private Firmen mussten weiterhin keine Barriere-Freiheit schaffen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Die Ministerin Andrea Nahles war damals zuständig.
Sie sagte: Der bessere Schutz kommt später.
Vertrösten bedeutet: Man verspricht etwas für später.
Aber der bessere Schutz kam nicht.
Jetzt liegen 2 neue Gesetz-Entwürfe im Bundes-Tag vor.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Politiker prüfen den Vorschlag und beschließen ihn dann.
Der 1. Entwurf ändert das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Der 2. Entwurf ändert das AGG.
Beide wurden im Frühjahr 2026 zum ersten Mal besprochen.
Am 22. Juni 2026 gab es eine Anhörung.
Bei einer Anhörung dürfen Menschen ihre Meinung sagen.
Wichtige Personen hören dabei genau zu.
Das Thema war das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Behinderten-Bewegung protestierte laut.
Protest bedeutet: Menschen sind gegen etwas und zeigen das öffentlich.
Beim AGG gibt es die Anhörung noch nicht.
Sie kommt noch.
Beide Gesetze schützen nicht gut genug vor Benachteiligung.
Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung.
Es betrifft viele benachteiligte Gruppen.
Seit fast 4 Jahren wurden Reformen versprochen.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert.
Das Ziel ist, dass etwas besser wird.
Aber die Politiker haben zu wenig gemacht.
In den letzten 4 Jahren hat sich etwas verändert.
Menschen behandeln Minderheiten feindlicher.
Eine Minderheit ist eine kleine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe ist kleiner als andere Gruppen in der Gesellschaft.
Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
Auch die Zahl der Benachteiligungs-Beschwerden ist gestiegen.
Bald finden Landes-Parlament-Wahlen statt.
Bei einer Landes-Parlament-Wahl wählen Bürgerinnen und Bürger das Landes-Parlament.
Die AfD könnte dabei sehr viele Stimmen bekommen.
In Sachsen-Anhalt könnte die AfD sogar die meisten Stimmen bekommen.
Experten warnen vor mehr Benachteiligung.
Heute ist der 20. Jahres-Tag des AGG.
Es stellt sich eine wichtige Frage.
Was tun die Bundestags-Abgeordneten jetzt konkret?
Die Abgeordneten müssen jetzt entscheiden.
Wollen sie echten Schutz für alle?
Oder unterstützen sie nur schwache Gesetze?
Nach der Sommer-Pause kommen die Abgeordneten zurück.
Die Gesetz-Entwürfe warten auf ihre Entscheidung.
Jetzt ist der richtige Zeit-Punkt.
Die Abgeordneten sollen jetzt handeln.
Foto: Irina Tischer
Kassel (kobinet)
Vor 20 Jahren, am 18. August 2026, war der Behindertenrechtler Ottmar Miles-Paul in Berlin mit dabei als das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hof des Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefeiert wurde. Nach dem jahrelangen Engagement vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen und vor allem auch der Behindertenbewegung war den Aktiven und Ottmar Miles-Paul damals klar, dass das neue Gesetz zwar ein wichtiger Zwischenerfolg, aber längst nicht das Ende der Fahnenstange in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland, ist. Heute, 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, fragt sich Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar für die kobinet-nachrichten vor allem angesichts der anstehenden Landtagswahlen mit enorm hohen Umfragewerten für die AfD und dem schwachen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wie lange die Bundestagsabgeordneten noch zögern wollen, um einen wirksameren Schutz vor Diskriminierungen in Deutschland zu schaffen.
Kommentar von Ottmar Miles-Paul
Es war ein wichtiger, vielleicht sogar ein großer Tag, als heute vor 20 Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist. Für die Behindertenbewegung war dies der dritte Akt in Sachen Diskriminierungsschutz, den es zu feiern gab. 1994 erreichte die Behindertenbewegung, dass in Artikel 3 des Grundgesetzes der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", aufgenommen wurde. Auf diesem nun verfassungsmäßig verankerten Diskriminierungsschutz trieb die Behindertenbewegung die gesetzliche Verankerung dieses Ansatzes voran. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz am 1. Mai 2022 wurde ein weiterer Akt für mehr Gleichstellung vollzogen. Allerdings blieb dabei der zivilrechtliche Bereich weitgehend ausgespart und die Regelungen bezogen sich hauptsächlich auf die Aktivitäten des Bundes. Diese wurden Schritt für Schritt durch Landesgleichstellungsgesetze ergänzt. Als 2006 dann endlcih der lange geforderte Diskriminierungsschutz im zivilrechtlichen Bereich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschaffen wurde, war dies ein Grund diesen weiteren Zwischenschritt zu feiern.
Da die damalige Regierungskoaltion aus CDU/CSU und SPD nur das Nötigste im Allgemeinen Gleichbahandlungsgesetz regelte, was durch EU-Richtlinien, deren Umsetzung damals schon überfällig war, vorgeschrieben war, zeigten sich schnell die Grenzen der Antidiskriminierungsregelungen in Deutschland. Behinderte Menschen hatten weiterhin kein wirksames Instrument, um gegen die vielfältigen Barrieren vorzugehen, die sie beim Besuch des Kinos, von Arztpraxen, Restaurants, Geschäften oder bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs erleben mussten.
Die Behindertenbewegung blieb aktiv und erreichte nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 im Jahr 2016 immerhin die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz. Man ahnt es schon, auch wieder nur mit Minimalreformen. Die Verpflichtung von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit blieb aus - die damals wiederum große Koalition vermochte die Skeptiker*innen klarer Antidiskrminierungsregelungen in ihren Reihen nicht zu überzeugen. Behinderte Menschen wurden damals u.a. von Andrea Nahles, der damaligen Arbeits- und Sozialministerin, auf die nächste Reform vertröstet.
Nun liegt parallel im Bundestag ein Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsesetz und ein Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Beratung vor. Die ersten Lesungen der äusserst mangelhaften Gesetzentwürfe fand schon im Frühjahr 2026 statt. Die Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz fand bereits unter lautstarkem Protesten der Behindertenbewegung am 22. Juni 2026 statt. Beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht die Anhörung noch an.
Was in beiden Gesetzen fehlt, ist ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen, nicht nur von behinderten Menschen, sondern von vielen benachteiligten Gruppen. Seit fast vier Jahren wurden entsprechende Reformen zuerst von der Ampelregierung, dann von der großen Koalition versprochen. In dieser Zeit hat sich das Klima in Deutschland massiv verschoben. Eine gruppenbezogene Menschenfeindlich hat sich verschärft, das Leben wird für Minderheiten, die nicht ins gesellschaftliche Bild eines leistungsstarken deutschen Staatsbürgers passt, zunehmend schwerer. Diskriminierungen haben massiv zugenommen, was auch die steigenden Zahlen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Anlaufstellen zeigt.
Und in Kürze stehen Landtagswahlen an, bei denen die AfD den Umfragen zufolge mit hohen Stimmengewinnen, wenn nicht sogar mit einer absoluten Mehrheit in Sachsen-Anhalt rechnen kann. Was dies bedeuten könnte, haben verschiedene Akteur*innen skizziert und anhand der Aussagen von AfD-Politiker*innen analysiert. Massive Diskrimineirungen einzelner Bevölkerungsgruppen sind dabei vorprogrammiert und zeigen sich bereits jetzt.
Wenn wir heute den 20. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begehen, ist die Frage, was die Bundestagsabgeordneten, vor allem die der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD, konkret tun, um gegen diesen Trend der anhaltenden und sogar noch verstärkten Diskriminierungen tun werden. Stützen sie den beschämend passiven Kurs der Bundesregierung mit ihren wachsweichen Gesetzentwürfen oder sorgen sie durch Ändeerungsanträge dafür, dass sich der Staat auf die Seite der Diskriminierten anstatt der Diskriminierer stellt. Die Chance für einen entsprechend besseren Schutz haben die Abgeordneten ganz konkret, wenn sie aus der Sommerpause zurückkehren, denn die Gesetzentwürfe liegen auf dem Tisch und warten auf ihre Behandlung und Verasbschiedung. Wenn sie sich nicht jetzt auf die Seite der Diskriminerten stellen, wann wollen sie dies dann tun?
Foto: Irina Tischer
Kassel (kobinet)
Vor 20 Jahren, am 18. August 2026, war der Behindertenrechtler Ottmar Miles-Paul in Berlin mit dabei als das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hof des Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefeiert wurde. Nach dem jahrelangen Engagement vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen und vor allem auch der Behindertenbewegung war den Aktiven und Ottmar Miles-Paul damals klar, dass das neue Gesetz zwar ein wichtiger Zwischenerfolg, aber längst nicht das Ende der Fahnenstange in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland, ist. Heute, 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, fragt sich Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar für die kobinet-nachrichten vor allem angesichts der anstehenden Landtagswahlen mit enorm hohen Umfragewerten für die AfD und dem schwachen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wie lange die Bundestagsabgeordneten noch zögern wollen, um einen wirksameren Schutz vor Diskriminierungen in Deutschland zu schaffen.
Kommentar von Ottmar Miles-Paul
Es war ein wichtiger, vielleicht sogar ein großer Tag, als heute vor 20 Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist. Für die Behindertenbewegung war dies der dritte Akt in Sachen Diskriminierungsschutz, den es zu feiern gab. 1994 erreichte die Behindertenbewegung, dass in Artikel 3 des Grundgesetzes der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", aufgenommen wurde. Auf diesem nun verfassungsmäßig verankerten Diskriminierungsschutz trieb die Behindertenbewegung die gesetzliche Verankerung dieses Ansatzes voran. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz am 1. Mai 2022 wurde ein weiterer Akt für mehr Gleichstellung vollzogen. Allerdings blieb dabei der zivilrechtliche Bereich weitgehend ausgespart und die Regelungen bezogen sich hauptsächlich auf die Aktivitäten des Bundes. Diese wurden Schritt für Schritt durch Landesgleichstellungsgesetze ergänzt. Als 2006 dann endlcih der lange geforderte Diskriminierungsschutz im zivilrechtlichen Bereich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschaffen wurde, war dies ein Grund diesen weiteren Zwischenschritt zu feiern.
Da die damalige Regierungskoaltion aus CDU/CSU und SPD nur das Nötigste im Allgemeinen Gleichbahandlungsgesetz regelte, was durch EU-Richtlinien, deren Umsetzung damals schon überfällig war, vorgeschrieben war, zeigten sich schnell die Grenzen der Antidiskriminierungsregelungen in Deutschland. Behinderte Menschen hatten weiterhin kein wirksames Instrument, um gegen die vielfältigen Barrieren vorzugehen, die sie beim Besuch des Kinos, von Arztpraxen, Restaurants, Geschäften oder bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs erleben mussten.
Die Behindertenbewegung blieb aktiv und erreichte nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 im Jahr 2016 immerhin die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz. Man ahnt es schon, auch wieder nur mit Minimalreformen. Die Verpflichtung von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit blieb aus - die damals wiederum große Koalition vermochte die Skeptiker*innen klarer Antidiskrminierungsregelungen in ihren Reihen nicht zu überzeugen. Behinderte Menschen wurden damals u.a. von Andrea Nahles, der damaligen Arbeits- und Sozialministerin, auf die nächste Reform vertröstet.
Nun liegt parallel im Bundestag ein Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsesetz und ein Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Beratung vor. Die ersten Lesungen der äusserst mangelhaften Gesetzentwürfe fand schon im Frühjahr 2026 statt. Die Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz fand bereits unter lautstarkem Protesten der Behindertenbewegung am 22. Juni 2026 statt. Beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht die Anhörung noch an.
Was in beiden Gesetzen fehlt, ist ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen, nicht nur von behinderten Menschen, sondern von vielen benachteiligten Gruppen. Seit fast vier Jahren wurden entsprechende Reformen zuerst von der Ampelregierung, dann von der großen Koalition versprochen. In dieser Zeit hat sich das Klima in Deutschland massiv verschoben. Eine gruppenbezogene Menschenfeindlich hat sich verschärft, das Leben wird für Minderheiten, die nicht ins gesellschaftliche Bild eines leistungsstarken deutschen Staatsbürgers passt, zunehmend schwerer. Diskriminierungen haben massiv zugenommen, was auch die steigenden Zahlen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Anlaufstellen zeigt.
Und in Kürze stehen Landtagswahlen an, bei denen die AfD den Umfragen zufolge mit hohen Stimmengewinnen, wenn nicht sogar mit einer absoluten Mehrheit in Sachsen-Anhalt rechnen kann. Was dies bedeuten könnte, haben verschiedene Akteur*innen skizziert und anhand der Aussagen von AfD-Politiker*innen analysiert. Massive Diskrimineirungen einzelner Bevölkerungsgruppen sind dabei vorprogrammiert und zeigen sich bereits jetzt.
Wenn wir heute den 20. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begehen, ist die Frage, was die Bundestagsabgeordneten, vor allem die der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD, konkret tun, um gegen diesen Trend der anhaltenden und sogar noch verstärkten Diskriminierungen tun werden. Stützen sie den beschämend passiven Kurs der Bundesregierung mit ihren wachsweichen Gesetzentwürfen oder sorgen sie durch Ändeerungsanträge dafür, dass sich der Staat auf die Seite der Diskriminierten anstatt der Diskriminierer stellt. Die Chance für einen entsprechend besseren Schutz haben die Abgeordneten ganz konkret, wenn sie aus der Sommerpause zurückkehren, denn die Gesetzentwürfe liegen auf dem Tisch und warten auf ihre Behandlung und Verasbschiedung. Wenn sie sich nicht jetzt auf die Seite der Diskriminerten stellen, wann wollen sie dies dann tun?





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