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Schlichtungsstelle: Medizinische Rehabilitation in geeigneter Klinik

Sharepic zu Fällen der Schlichtungsstelle BGG
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Foto: Schlichtungsstelle BGG

Berlin (kobinet)

"Eine medizinische Rehabilitation kann nur dann ihr Ziel erreichen, wenn sie in einer geeigneten Klinik stattfindet. Die Wahl der entsprechenden Klinik muss daher zur Erkrankung und zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen." Darauf weist der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel in einem Facebook-Post hin und berichtet über einen aktuellen Fall aus der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): "Ein sehbehinderter Mann mit psychischer Erkrankung wandte sich an die Schlichtungsstelle BGG, nachdem ihm für seine bewilligte Rehabilitation eine Klinik für Alterserkrankungen (mit geriatrischem Schwerpunkt) zugewiesen worden war. Diese hielt er für seine Erkrankung für ungeeignet. Sein Widerspruch wurde zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass die von ihm gewünschte spezialisierte Klinik eine zu lange Wartezeit habe. Im Schlichtungsverfahren wurde der Fall erneut geprüft. So konnte erreicht werden, dass der Antragsteller zeitnah eine Rehabilitation in einer auf seine Erkrankung spezialisierten und barrierefreien Klinik antreten konnte."

Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten rund um Barrierefreiheit und Benachteiligung zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes. Weitere Informationen gibt's hier:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Link zur Facebookseite des Bundesbehindertenbeauftragten

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