Berlin (kobinet)
Jürgen Dusel schreibt auf Facebook:
Eine Reha-Klinik muss zur Erkrankung passen.
Eine Reha-Klinik ist ein besonderes Kranken-Haus.
Dort bekommen Menschen Hilfe nach einer Krankheit.
Sie sollen dort wieder gesund werden.
Das nennt man: Reha.
Jürgen Dusel ist der Bundes-Behinderten-Beauftragte.
Er kümmert sich um die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Er tut das für ganz Deutschland.
Ein seh-behinderter Mann hatte eine psychische Erkrankung.
Seh-behindert bedeutet: Ein Mensch kann sehr schlecht sehen.
Eine Brille hilft ihm nicht genug.
Psychisch bedeutet: Es geht um die Seele oder das Denken.
Der Mann durfte eine Reha machen.
Bewilligt bedeutet: Jemand hat ja gesagt.
Die zugewiesene Klinik heißt: Geriatrische Klinik.
Geriatrisch bedeutet: Diese Klinik behandelt vor allem ältere Menschen.
Diese Klinik passte nicht zur Erkrankung des Mannes.
Der Mann wollte eine andere Klinik.
Er legte Widerspruch ein.
Widerspruch bedeutet: Man sagt, man ist nicht einverstanden.
Man möchte, dass eine Entscheidung neu geprüft wird.
Die Kranken-Kasse lehnte den Widerspruch ab.
Der Grund war eine lange Warte-Zeit in der anderen Klinik.
Der Mann wandte sich an die Schlichtungs-Stelle.
Eine Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit.
Sie sucht eine Lösung ohne Gericht.
Diese Stelle gehört zum BGG.
BGG bedeutet: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das BGG hilft Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Die Schlichtungs-Stelle prüfte den Fall erneut.
Das Ergebnis war gut für den Mann.
Er bekam schnell einen Platz in der richtigen Klinik.
Die Klinik kennt sich mit seiner Krankheit aus.
Die Klinik war barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können die Klinik nutzen.
Auch Menschen im Roll-Stuhl kommen überall hin.
Die Schlichtungs-Stelle BGG hilft bei Streit um Barriere-Freiheit.
Sie hilft auch bei Benachteiligung von Menschen mit Behinderung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Sie vermittelt zwischen Menschen und Ämtern in Deutschland.
Vermitteln bedeutet: Jemand hilft bei einem Streit und sucht eine Lösung.
Mehr Informationen findest du hier:
Foto: Schlichtungsstelle BGG
Berlin (kobinet)
"Eine medizinische Rehabilitation kann nur dann ihr Ziel erreichen, wenn sie in einer geeigneten Klinik stattfindet. Die Wahl der entsprechenden Klinik muss daher zur Erkrankung und zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen." Darauf weist der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel in einem Facebook-Post hin und berichtet über einen aktuellen Fall aus der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): "Ein sehbehinderter Mann mit psychischer Erkrankung wandte sich an die Schlichtungsstelle BGG, nachdem ihm für seine bewilligte Rehabilitation eine Klinik für Alterserkrankungen (mit geriatrischem Schwerpunkt) zugewiesen worden war. Diese hielt er für seine Erkrankung für ungeeignet. Sein Widerspruch wurde zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass die von ihm gewünschte spezialisierte Klinik eine zu lange Wartezeit habe. Im Schlichtungsverfahren wurde der Fall erneut geprüft. So konnte erreicht werden, dass der Antragsteller zeitnah eine Rehabilitation in einer auf seine Erkrankung spezialisierten und barrierefreien Klinik antreten konnte."
Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten rund um Barrierefreiheit und Benachteiligung zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes. Weitere Informationen gibt's hier:
Foto: Schlichtungsstelle BGG
Berlin (kobinet)
"Eine medizinische Rehabilitation kann nur dann ihr Ziel erreichen, wenn sie in einer geeigneten Klinik stattfindet. Die Wahl der entsprechenden Klinik muss daher zur Erkrankung und zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen." Darauf weist der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel in einem Facebook-Post hin und berichtet über einen aktuellen Fall aus der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): "Ein sehbehinderter Mann mit psychischer Erkrankung wandte sich an die Schlichtungsstelle BGG, nachdem ihm für seine bewilligte Rehabilitation eine Klinik für Alterserkrankungen (mit geriatrischem Schwerpunkt) zugewiesen worden war. Diese hielt er für seine Erkrankung für ungeeignet. Sein Widerspruch wurde zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass die von ihm gewünschte spezialisierte Klinik eine zu lange Wartezeit habe. Im Schlichtungsverfahren wurde der Fall erneut geprüft. So konnte erreicht werden, dass der Antragsteller zeitnah eine Rehabilitation in einer auf seine Erkrankung spezialisierten und barrierefreien Klinik antreten konnte."
Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten rund um Barrierefreiheit und Benachteiligung zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes. Weitere Informationen gibt's hier:





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