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FlixBus lässt Fahrgast mit Behinderung um 5.50 Uhr in Bozen Süd zurück

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Gefaltetes Fahrrad
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Foto: Mirko Gragnato

Bozen (kobinet)

Wer eine Reise tut, kann viel erleben. Das gilt zuweilen besonders für diejenigen, die mit einer Behinderung, einem Hilfsmittel oder einfach nur umweltfreundlicher Reisen. "Intermodalität verweigert: FlixBus lässt einen Fahrgast mit Behinderung um 5.50 Uhr in Bozen Süd zurück", so lautet ein Bericht, den die kobinet-nachrichten heute, am 21. August 2026, von Mirko Gragnato bekommen haben und den wir im Folgenden dokumentieren. Ihm wurde die Mitfahrt im FlixBus von Bozen aus verweigert, weil sein zusammengefaltetes Brompton-Faltrad nicht zur Mitnahme akzeptiert wurde.

Intermodalität verweigert: FlixBus lässt einen Fahrgast mit Behinderung um 5.50 Uhr in Bozen Süd zurück

Von Mirko Gragnato

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Name ist Mirko Gragnato.

Ich bin ein Mensch mit einer anerkannten Behinderung von 75 Prozent, die als "unsichtbar" bezeichnet wird, weil sie äußerlich nicht unmittelbar erkennbar ist. Heute Morgen wurde ich gezwungen, um 5.50 Uhr an der am Stadtrand gelegenen Haltestelle Bozen Süd aus einem FlixBus auszusteigen – zusammen mit meinem Brompton-Faltrad, meinem Rucksack und einer Umhängetasche. Zuvor hatte ich dem Fahrer meine European Disability Card gezeigt, um meine Behinderung zu belegen. Ich war um 5.20 Uhr in Meran abgefahren und hätte Innsbruck erreichen sollen, um von dort nach Berlin weiterzureisen. Dort werde ich aufgrund einer beruflichen Verpflichtung erwartet, die mit der Pressestelle der Berliner Philharmoniker vereinbart wurde, bei denen ich als Contributing Editor der Zeitschrift MUSICA akkreditiert bin.

Ich leide außerdem an Asthma und muss Medikamente einnehmen, die bei mir starke Müdigkeit verursachen. Dadurch sind lange Reisen und Fahrten, die bereits vor Tagesanbruch beginnen, für mich besonders anstrengend. Gerade deshalb ist das Fahrrad für mich die beste Möglichkeit, mich selbstständig fortzubewegen und die übermäßige Anstrengung längerer Fußwege zu vermeiden. Es ist für mich daher kein überflüssiges Zubehör, sondern ein wichtiges Hilfsmittel, um meine Wege im Rahmen einer nachhaltigen und intermodalen Mobilität bewältigen zu können.

Hätte es eine geeignete Zugverbindung gegeben, wäre FlixBus nicht meine Wahl gewesen: Ich besitze einen Interrail-Pass und bevorzuge grundsätzlich die Bahn. Mit den ersten Zugverbindungen ab Meran hätte ich Bozen jedoch nicht rechtzeitig erreicht, um einen der Züge gegen 6 Uhr in Richtung Brenner zu nehmen. Deshalb kaufte ich das FlixBus-Ticket für 5.20 Uhr ausschließlich, um Innsbruck zu erreichen und meine Reise nach Berlin ohne Flugzeug fortsetzen zu können.

Der Fahrer begründete die Aufforderung zum Aussteigen damit, dass sich das Brompton trotz vollständiger Faltung und sorgfältiger Umhüllung mit einem großen, dicken Frottee-Badetuch nicht in einer "Tasche" befand. Ein Brompton ist kein gewöhnliches, nur teilweise zerlegtes Fahrrad, sondern ein ausdrücklich für intermodale Mobilität entwickeltes Verkehrsmittel: Dank seines charakteristischen Faltmechanismus lassen sich Rahmen, Räder, Lenker und Pedale zu einer einzigen stabilen und kompakten Einheit zusammenfalten, deren Platzbedarf mit dem eines Koffers vergleichbar ist. Ohne dabei die grundlegend unterschiedlichen Funktionen und Bedürfnisse gleichzusetzen, bestehen auch ein zusammenklappbarer Kinderwagen oder Rollstuhl aus Rädern und Metallstrukturen; dennoch werden sie deshalb von niemandem als an sich gefährliche Gegenstände betrachtet. Sie werden zu Recht nach ihrer Funktion, ihren tatsächlichen Abmessungen im zusammengeklappten Zustand und der Art ihrer Unterbringung beurteilt. Derselbe konkrete und vernünftige Maßstab sollte auch für ein zusammengefaltetes und geschütztes Brompton gelten, anstatt es automatisch als Gefahr zu behandeln, nur weil es weiterhin als Fahrrad erkennbar ist.

Die Beförderungsbedingungen von FlixBus schreiben vor, dass ein Faltrad in einer Tasche oder Schutzhülle untergebracht sein muss. Sie enthalten jedoch keinerlei Angaben zu Material, Dicke, Aufbau, Widerstandsfähigkeit, Verschluss oder einer etwaigen Zulassung des Behältnisses. Nach diesem Wortlaut könnte eine solche "Tasche" aus Stoff, Leder, Holz, Eisen oder sogar aus Bananenblättern bestehen: Das Material wird nicht definiert; verlangt wird lediglich, dass es sich um eine Tasche handelt. Nach Treu und Glauben und gesundem Menschenverstand hielt ich das Badetuch für ausreichend, um sowohl das Fahrrad als auch die anderen Gegenstände im Gepäckraum zu schützen.

Im Übrigen wurde auf dieser Fahrt, soweit ich beobachten konnte, der Inhalt der übrigen im Gepäckraum verstauten Gepäckstücke überhaupt nicht kontrolliert. Ein geschlossener Koffer könnte wesentlich schwerere, starre oder potenziell gefährliche Gegenstände enthalten, ohne dass diese von außen sichtbar wären. Mein Brompton hingegen war vollständig erkennbar, zusammengefaltet und geschützt. Daher ist schwer nachvollziehbar, warum sich die Kontrolle mit solcher Strenge ausgerechnet auf den einzigen Gegenstand konzentrierte, dessen Inhalt und Eigenschaften unmittelbar überprüfbar waren. Sicherheit sollte von der tatsächlichen Beschaffenheit eines Gegenstands, seinem Zustand und der Art seiner Unterbringung abhängen – nicht davon, ob er in einem Behältnis verborgen ist, das formal als "Tasche" bezeichnet wird.

Noch widersprüchlicher wurde die Situation dadurch, dass der Fahrer ausdrücklich erklärte, das Fahrrad hätte sogar in einem einfachen Karton befördert werden können. Ein Karton bietet nicht zwangsläufig besseren Schutz als ein dickes und widerstandsfähiges Frottee-Badetuch. Das Problem scheint daher nicht die tatsächliche Sicherheit der Beförderung betroffen zu haben, sondern ausschließlich die äußere Form und die Bezeichnung des Behältnisses. Außerdem wurde mir gesagt, das Fahrrad könne bei Grenzkontrollen Schwierigkeiten verursachen. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, welche Kontrolle die Beförderung eines zusammengefalteten Fahrrads – eines vollkommen legalen persönlichen Gegenstands – im Gepäckraum verbieten sollte.

Ich hatte die Reise nicht lange im Voraus geplant, da die Möglichkeit, derart anstrengende Fahrten anzutreten, auch von meinem Gesundheitszustand abhängt. Deshalb hatte ich nicht rechtzeitig eine spezielle Tasche beschaffen können. Dennoch handelte ich keineswegs leichtfertig, sondern suchte nach einer vorsichtigen und verhältnismäßigen Lösung, indem ich das Fahrrad vollständig in das größte und dickste verfügbare Badetuch einwickelte. Falls es darum gegangen wäre, Bewegungen während der Fahrt zu verhindern, hätte man mich lediglich auffordern müssen, das Fahrrad besser zu befestigen, oder Gurte beziehungsweise andere Befestigungssysteme verwenden können. Eine konkrete Lösung wäre möglich gewesen, ohne die Sicherheit irgendeiner Person zu gefährden.

Vor Tagesanbruch an der Haltestelle Bozen Süd zurückgelassen zu werden, die knapp vier Kilometer vom Bozner Hauptbahnhof entfernt liegt, stellte mich mit Fahrrad, Rucksack und Umhängetasche und ohne jede Unterstützung oder angebotene Alternative vor erhebliche praktische und psychische Schwierigkeiten. Meine Behinderung war, obwohl unsichtbar, ausdrücklich mitgeteilt und durch die European Disability Card dokumentiert worden. Nachdem ich um 5.50 Uhr zum Aussteigen gezwungen worden war, begann für mich ein regelrechter Wettlauf gegen die Zeit, um den Hauptbahnhof zu erreichen und den Zug um 6.02 Uhr in Richtung Brenner zu nehmen. Obwohl dieser Zug fünf Minuten Verspätung hatte, verpasste ich ihn leider um Haaresbreite und musste die nächste Verbindung nehmen. Dadurch entstand auf einer ohnehin bereits äußerst anstrengenden Reise nach Berlin eine weitere Verzögerung – mit konkreten Folgen für meine Reiseroute und für die Verpflichtungen, die ich gegenüber der Zeitschrift übernommen hatte, für die ich arbeite.

Meine Nachricht soll nicht nur einen persönlichen Vorfall schildern, sondern die unangenehme, benachteiligende und oft geradezu feindselige Art öffentlich machen, mit der Fahrräder und Menschen behandelt werden, die sich bewusst für nachhaltige und intermodale Mobilität entscheiden. Nachhaltige Mobilität wird in institutionellen Programmen und in der Unternehmenskommunikation ständig beschworen. Wer sie tatsächlich praktiziert, stößt jedoch allzu oft auf unklare Regeln, Hindernisse, willkürliche Auslegungen und ein bestrafendes Verhalten. Fahrräder sollten als Teil der Lösung anerkannt und nicht systematisch als Problem behandelt werden.

Ich bestreite nicht, dass Regeln notwendig sind. Ich beanstande jedoch die unvernünftige, unverhältnismäßige und unsensible Art, in der sie ausgelegt und angewandt wurden. Ein vollständig zusammengefaltetes und angemessen geschütztes Faltrad kann nicht allein deshalb plötzlich zur Gefahr werden, weil seine Umhüllung formal nicht als "Tasche" bezeichnet wird. Wer intermodal reist und sich konkret für die Umwelt einsetzt, sollte unterstützt und nicht wie ein gefährlicher Schmuggler von Schlagwaffen behandelt werden.

Ich bin Träger des Karlspreises des Europäischen Parlaments und an mehreren europäischen Projekten beteiligt. Wenn mir die Reiseagentur des Europäischen Parlaments Flüge vorschlägt, bitte ich grundsätzlich darum, stattdessen Interrail nutzen zu können. Dies ist meine siebte Interrail-Reise in weniger als einem Jahr: eine bewusste, konsequente und auch anstrengende Entscheidung, mit der ich die Umweltbelastung meiner Reisen verringern möchte. Genau das will ich mit meiner Schilderung öffentlich anprangern: die benachteiligende Behandlung eines Faltrads und eines Menschen mit Behinderung, der sich entschieden hatte, eine lange und anstrengende Reise ohne Flugzeug anzutreten.

Ich füge ein Foto meines vollständig zusammengefalteten Brompton bei, das im Zug in Richtung Brenner aufgenommen wurde. Es veranschaulicht die äußerst geringen Abmessungen und den mit einem Koffer vergleichbaren Platzbedarf. Darüber hinaus kann ich die Buchungsbestätigung, die Fahrkarten und sämtliche weiteren Unterlagen zur Rekonstruktion des Vorfalls zur Verfügung stellen und stehe für Stellungnahmen und vertiefende Informationen zur Verfügung.