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Schämt Euch: Peinlich, peinlich – nur Platz für einen Rollstuhlnutzer bei Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz

Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Kolumne" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren per Email.
Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) "Schämt euch!" Diese Rufe der gut 200 Demonstrant*innen begleiteten die Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 am Paul-Löbe-Haus in Berlin. Was für den amtierenden Vorsitzenden des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Bernd Rützel anscheinend einen guten Kompromiss darstellt, ist nach Ansicht der Betroffenen eine massive Diskriminierung und Peinlichkeit für den Deutschen Bundestag. Denn sie mussten die Anhörung, trotz vorheriger Anmeldung wie alle anderen Besucher*innen der öffentlichen Anhörung auch, per Videoübertragung im Foyer des Paul-Löbe-Haus verfolgen. Im Sitzungssaal war nämlich nur Platz für einen Rollstuhlnutzer. Nach Ansicht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul blamiert sich eben jeder so gut er kann, denn bei dieser Anhörung ging es vor allem um das Thema Barrierefreiheit, bei dem der Bundestag selbst, wohl noch so manchen Nachbesserungsbedarf zu haben scheint.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Manche Dinge muss man eigentlich gar nicht kommentieren. Sie sprechen für sich selbst. Und besser hätte sich der Deutsche Bundestag und diejenigen, die für die Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz vom 22. Juni 2026 verantwortlich sind, nicht selbst entlarven und blamieren können. Selbst kreativen Romanschreiber*innen wäre ein solches Szenario wie bei der Anhörung vom 22. Juni 2026 nur schwerlich eingefallen.

Da findet eine Anhörung zu einem höchst umstrittenen Gesetzentwurf statt, mit dem die Barrierefreiheit in Deutschland anscheinend verbessert werden soll. Im Vorfeld hat es bereits erhebliche Proteste von behinderten Menschen und ihren Angehörigen vor der Bundestagsdebatte zur ersten Lesung des Gesetzes gegeben und eine Demonstration vor dem Anhörungsort war länger angekündigt. Man würde also meinen, dass hier besonders auf Barrierefreiheit geachtet wird. Man würde meinen, dass es eine besondere Sensibilität angesichts des Themas und der Ausgangslage gibt. Aber Nein, der Bundestag macht Business as usual und schafft es, genau das aufzuzeigen, was behinderte Menschen tagtäglich in Deutschland erleben müssen. „Wir müssen draußen bleiben!“

In diesem Fall waren es vier Rollstuhlnutzer*innen, die nicht in den Anhörungssaal durften, obwohl sie sich regulär wie alle anderen auch, zu der öffentlichen Anhörung angemeldet hatten und ihre Anmeldung akzeptiert wurde. Es sei nur Platz für einen Rollstuhlnutzer im Sitzungssaal, so die Begründung. Und dieser Platz war bereits durch einen der Sachverständigen besetzt, der zur Anhörung eingeladen war. Was wäre gewesen, wenn zwei Sachverständige benannt worden wären, die einen Rollstuhl nutzen? Das könnte beim Thema Behindertengleichstellungsgesetz und Barrierefreiheit durchaus im Bereich des Möglichen liegen. Aber im Bundestag, in dem behinderte Menschen ohnehin weit unterrepräsentiert sind, scheint dies kein Thema zu sein.

Das Bekenntnis des Ausschussvorsitzenden, dass „die Barrierefreiheit in diesem Gebäude etwas zu wünschen übrig lässt“, stellte zwar einen Versuch der Entschuldigung dar, passt aber genau zur Kritik der Betroffenen. Denn solche Sprüche hören sie dauernd. Bedenkt man dabei noch die ständigen mittlerweile unendlich nervenden Sprüche des Beauftragten der Bundestagsfraktion der CDU/CSU für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, dass man zuerst die Barrieren in den Köpfen beseitigen und die Wirtschaft bloß nicht überfordern dürfe, darf man durchaus nachfragen, was da bisher genau in seinem Wirkungsbereich beseitigt wurde. Vor allem scheint diese Aufklärung in Sachen Barrierefreiheit, in den Köpfen in der Akzeptanz von Diskriminierungen stecken zu bleiben. Warum ist Wilfried Oellers als Sprecher für das Thema der größten Bundestagsfraktion nicht aufgestanden und hat Solidarität mit dennjenigen, die ins Foyer aufgrund von Barrieren verbannt wurden, gezeigt. Warum wurde die Sitzung angesichts eines solchen Ausschlusses trotzdem dort fortgeführt und nicht nach Lösungen gesucht, an denen alle auf gleicher Augenhöhe beisammen sein können? Der Spruch „Nichts über uns ohne uns!“ scheint wohl in Vergessenheit geraten zu sein. Genau deshalb, weil sich sonst auch kaum jemand um echte Barrierefreiheit schert, wurde die Anhörung trotz dieser Diskriminierung und Peinlichkeit einfach durchgezogen. Und das gerade auch, wo Wilfried Oellers zuerst die Verantwortung des Staates in den Vordergrund stellt, statt die Privatwirtschaft zu ernsthaften Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Diese Kritik trifft aber auch andere Abgeordnete, denn jede und jeder hätte diese Diskriminierung anprangern und zumindest eine Sitzungsunterbrechung zur Suche nach Lösungen beantragen können.

„Peinlich, peinlich“, hieß es daher vonseiten derjenigen, die vor dem Paul-Löbe-Haus demonstrierten. Demonstrierten für die Rechte behinderter Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe, für den Abbau des oftmals gängigen Prinzips „Wir müssen draußen bleiben“. Wenn dieser Vorfall nicht die verantwortlichen Abgeordneten zum ernsthaften Nachdenken bewegt, am vorliegenden miserablen Gesetzentwurf zu Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz entsprechende Änderungen für echte Barrierefreiheit in diesem Land zu beschließen, was soll die Behindertenbewegung denn sonst noch aufbieten. Diese Peinlichkeit des Parlaments hat auf jeden Fall schon jetzt einen festen Platz in der unsäglichen Geschichte der Diskriminierung behinderter Menschen!

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