Foto: StMAS/Tina Nötel
München (kobinet) Damit Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt am Leben teilnehmen können und ihre Menschenwürde gewahrt ist, erhalten sie bei Bedarf Leistungen der Eingliederungshilfe. Das regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit 2018 wird eine Reform umgesetzt, um Menschenwürde und Teilhabe zu wahren, gleichzeitig aber auch die Ausgabenanstiege zu dämpfen. Diese Ziele wurden bisher jedoch nur zum Teil erreicht. Deswegen hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) einen einstimmigen Beschluss gefasst: Es bestehe dringender Bedarf, das SGB IX zu überarbeiten. Dazu erklärte Bayerns Sozialministerin und amtierende ASMK-Vorsitzende Ulrike Scharf: „Der gemeinsame Beschluss aller 16 Länder sendet ein starkes Signal nach Berlin – wir müssen handeln. Für mich hat Inklusion oberste Priorität. Sie garantiert den Zusammenhalt und ein gutes Miteinander in unserem Land. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Grundrecht und kein Privileg. Ich setze mich als ASMK-Vorsitzende für ein Deutschland ein, in dem für alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben möglich ist – unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung.“




