In Nieder-Sachsen bekommen blinde Menschen Geld vom Land.
Das Geld heißt Landes-Blinden-Geld.
Aber gehör-lose Menschen bekommen kein Geld.
Taub-blinde Menschen bekommen auch kein Geld.
Menschen mit anderen Behinderungen bekommen auch kein Geld.
Am 28. September 2024 ist der Tag der Gehör-losen.
An diesem Tag fordert der Sozial-Verband Deutschland etwas.
Sozial-Verband bedeutet: Eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen helfen anderen Menschen mit Problemen.
Sie setzen sich für die Rechte ein.
Zum Beispiel für Menschen mit Behinderung.
Der Sozial-Verband Deutschland heißt kurz SoVD.
Der SoVD sagt: Alle Menschen mit Behinderung sollen Geld bekommen.
Das Geld soll Teil-habe-Geld heißen.
Teil-habe bedeutet: Am Leben teil-nehmen können.
Menschen mit Behinderung sollen überall mit-machen können.
Zum Beispiel ins Kino gehen oder Sport machen.
Dafür brauchen sie oft extra Geld.
Es ist nicht fair: Manche Menschen mit Behinderung bekommen Geld.
Andere Menschen mit Behinderung bekommen kein Geld.
Das hängt davon ab wo sie wohnen.
Das hängt auch davon ab welche Behinderung sie haben.
Dirk Swinke ist der Chef vom SoVD in Nieder-Sachsen.
Er sagt: In Deutschland ist die Hilfe sehr unter-schiedlich.
Das ist wie ein Flicken-Teppich.
Flicken-Teppich bedeutet: Viele verschiedene Regeln an verschiedenen Orten.
Die Regeln passen nicht zusammen.
Das macht alles sehr schwer zu verstehen.
Manche Länder zahlen Gehörlosen-Geld.
Das sind zum Beispiel Berlin und Sachsen-Anhalt.
Auch Nord-rhein-West-falen zahlt Gehörlosen-Geld.
Das Gehörlosen-Geld soll die Mehr-Kosten aus-gleichen.
Mehr-Kosten bedeutet: Etwas kostet mehr Geld als normal.
Menschen mit Behinderung brauchen oft besondere Hilfen.
Diese kosten extra Geld.
Menschen mit Behinderung haben oft mehr Kosten.
Das kommt durch ihre Behinderung.
Aber in Nieder-Sachsen gibt es kein Gehörlosen-Geld.
Dirk Swinke sagt: In Nieder-Sachsen gibt es nur Landes-Blinden-Geld.
Aber warum bekommen nur blinde Menschen Geld?
Das kann niemand erklären.
Das ist nicht gerecht.
Der SoVD fordert: Alle Menschen mit Behinderung sollen Teil-habe-Geld bekommen.
Das Geld soll sich nach dem Grad der Behinderung richten.
Grad der Behinderung ist eine Zahl von 20 bis 100.
Die Zahl zeigt: Wie schwer ist die Behinderung.
Je höher die Zahl ist, desto schwerer ist die Behinderung.
Es soll nicht nach der Art der Behinderung gehen.
Das Teil-habe-Geld soll unabhängig sein.
Das bedeutet: Es ist egal wie viel Geld man hat.
Es ist egal wie viel man verdient.
Jeder mit Behinderung soll das Geld bekommen.
Mit dem Teil-habe-Geld können Menschen selbst entscheiden.
Sie können entscheiden wofür sie das Geld aus-geben.
Sie brauchen keine schweren Anträge.
Schwere Anträge bedeutet: Viele Formulare ausfüllen.
Viele Regeln beachten.
Lange warten auf Antworten.
Sie können das Geld für Assistenz aus-geben.
Assistenz bedeutet: Eine Person hilft im Alltag.
Zum Beispiel beim Einkaufen oder Putzen.
Sie können es für Hilfs-mittel aus-geben.
Hilfs-mittel bedeutet: Dinge die beim Leben helfen.
Zum Beispiel ein Roll-stuhl oder eine Brille.
Sie können es für Unter-stützung im Kino aus-geben.
Dirk Swinke sagt: Das Teil-habe-Geld macht vieles einfacher.
Die Anträge werden einfacher.
Es gibt keine doppelten Prüfungen mehr.
Das ist eine große Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Große Hilfe bedeutet: Weniger Arbeit haben.
Weniger Stress haben.
Das macht das Leben leichter.

Foto: Irina Tischer
HANNOVER (kobinet) Blinde Menschen bekommen in Niedersachsen als zusätzliche finanzielle Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Landesblindengeld. Für Gehörlose, Taubblinde oder Menschen mit einer anderen Behinderung gibt es eine solche Hilfe nicht. Anlässlich des diesjährigen "Tags der Gehörlosen" am 28. September 2024 fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ein Teilhabegeld für alle Menschen mit einer Einschränkung. Es dürfe nicht vom Wohnort oder der Art der Behinderung abhängen, ob Betroffene eine Unterstützung erhalten oder nicht.
„Wenn es um zusätzliche Hilfe für gehörlose oder taubblinde Menschen geht, sind die Leistungen in Deutschland ein wahrer Flickenteppich“, fasst Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, die derzeitige Situation zusammen. Länder wie Berlin, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen zahlen ein sogenanntes Gehörlosengeld, um den Mehraufwand auszugleichen, der durch die Behinderung entsteht. Die Menschen in Niedersachsen gehen hingegen leer aus. „Bei uns gibt es zwar ein Landesblindengeld. Warum aber nur Blinde zusätzlich unterstützt werden, kann niemand erklären. Gerecht ist das nicht“, so Swinke weiter. Er betont: „Alle, die eine Behinderung haben, haben dadurch mehr Kosten und brauchen an vielen Stellen Hilfe. Deshalb muss es ein Teilhabegeld geben, das sich nach der Höhe des Grads der Behinderung richtet und nicht nach der Art der Behinderung.“
Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen sorgt ein solches Teilhabegeld, das unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird, für mehr Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. „Damit können Betroffene selbst entscheiden, wie und wofür sie die Unterstützung einsetzen und sind nicht auf bürokratische Einzelentscheidungen angewiesen“, erläutert der Vorstandsvorsitzende. Sie könnten beispielsweise wählen, ob sie das Geld für Assistenzleistungen, Hilfsmittel oder Unterstützung beim Kinobesuch ausgeben. Außerdem würden sich Anträge deutlich vereinfachen und doppelte Prüfungen entfallen. „Das wäre für viele Betroffene eine enorme Entlastung“, weiß der niedersächsische SoVD-Chef.

Foto: Irina Tischer
HANNOVER (kobinet) Blinde Menschen bekommen in Niedersachsen als zusätzliche finanzielle Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Landesblindengeld. Für Gehörlose, Taubblinde oder Menschen mit einer anderen Behinderung gibt es eine solche Hilfe nicht. Anlässlich des diesjährigen "Tags der Gehörlosen" am 28. September 2024 fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ein Teilhabegeld für alle Menschen mit einer Einschränkung. Es dürfe nicht vom Wohnort oder der Art der Behinderung abhängen, ob Betroffene eine Unterstützung erhalten oder nicht.
„Wenn es um zusätzliche Hilfe für gehörlose oder taubblinde Menschen geht, sind die Leistungen in Deutschland ein wahrer Flickenteppich“, fasst Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, die derzeitige Situation zusammen. Länder wie Berlin, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen zahlen ein sogenanntes Gehörlosengeld, um den Mehraufwand auszugleichen, der durch die Behinderung entsteht. Die Menschen in Niedersachsen gehen hingegen leer aus. „Bei uns gibt es zwar ein Landesblindengeld. Warum aber nur Blinde zusätzlich unterstützt werden, kann niemand erklären. Gerecht ist das nicht“, so Swinke weiter. Er betont: „Alle, die eine Behinderung haben, haben dadurch mehr Kosten und brauchen an vielen Stellen Hilfe. Deshalb muss es ein Teilhabegeld geben, das sich nach der Höhe des Grads der Behinderung richtet und nicht nach der Art der Behinderung.“
Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen sorgt ein solches Teilhabegeld, das unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird, für mehr Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. „Damit können Betroffene selbst entscheiden, wie und wofür sie die Unterstützung einsetzen und sind nicht auf bürokratische Einzelentscheidungen angewiesen“, erläutert der Vorstandsvorsitzende. Sie könnten beispielsweise wählen, ob sie das Geld für Assistenzleistungen, Hilfsmittel oder Unterstützung beim Kinobesuch ausgeben. Außerdem würden sich Anträge deutlich vereinfachen und doppelte Prüfungen entfallen. „Das wäre für viele Betroffene eine enorme Entlastung“, weiß der niedersächsische SoVD-Chef.




