Stuttgart (kobinet)
Morgen ist der Internationale Tag der Gehörlosen.
2 Verbände fordern deshalb Gehörlosen-Geld für Baden-Württemberg.
Das sind der Paritätische Wohlfahrts-Verband und der Landes-Verband der Gehörlosen Baden-Württemberg.
Paritätischer Wohlfahrts-Verband bedeutet: Das ist ein großer Verein.
Dieser Verein hilft Menschen in Not.
Viele kleine Vereine gehören dazu.
Gehörlose Menschen können nicht hören.
Sie brauchen im Alltag besondere Hilfen.
Sie brauchen technische Geräte.
Sie brauchen Gebärden-Sprache-Dolmetscher.
Gebärden-Sprache-Dolmetscher bedeutet: Menschen sprechen mit den Händen.
Das machen gehörlose Menschen.
Der Dolmetscher übersetzt zwischen Hand-Sprache und gesprochenen Worten.
Das kostet viel Geld.
Die Kosten werden nur teilweise bezahlt.
Die Verbände wollen ein Gehörlosen-Geld.
Es soll so hoch sein wie das Blinden-Geld.
Das Blinden-Geld beträgt 410 Euro im Monat.
In Baden-Württemberg leben 7.580 gehörlose und taub-blinde Menschen.
Ulf Hartmann ist Vorstand vom Paritätischen Wohlfahrts-Verband.
Er erklärt das Problem:
Gehörlose Menschen werden oft ausgeschlossen.
Bei Betriebs-Feiern können sie nicht mitmachen.
Im Verein bleiben sie oft allein.
Sie können mit hörenden Menschen nicht sprechen.
Sie brauchen einen Gebärden-Sprache-Dolmetscher.
Eine Stunde kostet über 200 Euro.
Das müssen sie selbst bezahlen.
Es gibt viele verschiedene Stellen für Anträge.
Das ist sehr kompliziert.
Man muss bei der Renten-Versicherung fragen.
Renten-Versicherung bedeutet: Das ist wie ein großer Spar-Topf.
Menschen zahlen jeden Monat Geld ein.
Wenn sie alt sind bekommen sie Geld zurück.
Oder bei der Kranken-Kasse.
Kranken-Kasse bedeutet: Eine Firma die bei Krankheit hilft.
Sie bezahlt die Rechnung vom Arzt.
Oder beim Job-Center.
Job-Center bedeutet: Das ist ein Amt.
Es hilft Menschen ohne Arbeit.
Es gibt Geld und hilft bei der Job-Suche.
Hartmann sagt:
Menschen brauchen Information und Kommunikation.
Sonst können sie nicht mitmachen.
Deshalb fordern wir ein Gehörlosen-Geld.
Es soll wie das Blinden-Geld sein.
Jeden Monat soll es einen festen Betrag geben.
Annette Bach ist Vorstands-Vorsitzende vom Landes-Verband der Gehörlosen.
Sie sagt:
Ein Gehörlosen-Geld und Taub-Blinden-Geld hilft den Menschen.
Sie können dann selbst-bestimmt leben.
Selbst-bestimmt bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet.
Das Geld soll an das Merk-Zeichen GL und TBl gekoppelt werden.
Merk-Zeichen bedeutet: Das ist ein besonderes Zeichen im Ausweis.
Das Zeichen zeigt: Diese Person hat eine Behinderung.
Mit dem Zeichen bekommt die Person Hilfe.
Das steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Schwer-Behinderten-Ausweis bedeutet: Das ist ein Dokument.
Menschen mit schweren Behinderungen bekommen diesen Ausweis.
Mit dem Ausweis bekommt man Hilfen.
Dann können Dolmetscher automatisch bezahlt werden.
Man braucht keine extra Anträge.
Es gibt eine Arbeits-Gruppe für das Gehörlosen-Geld und Taub-Blinden-Geld.
Der Landes-Verband der Gehörlosen arbeitet mit der LAG Taub-Blind zusammen.
LAG bedeutet: Landes-Arbeits-Gemeinschaft.
Das ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen können nicht hören und nicht sehen.
Die Gruppe hilft taub-blinden Menschen.
Sie wollen einen Nachteils-Ausgleich für gehörlose und taub-blinde Menschen erreichen.
Nachteils-Ausgleich bedeutet: Das ist eine besondere Hilfe.
Menschen mit Behinderung haben oft Nachteile im Leben.
Der Nachteils-Ausgleich soll diese Nachteile ausgleichen.

Foto: Gerhard Bartz
STUTTGART (kobinet) Anlässlich des morgigen Internationalen Tags der Gehörlosen fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg die Einführung eines Gehörlosengeldes analog zum Blindengeld für Baden-Württemberg. Menschen mit einer Hörbehinderung sind im Alltag und zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben auf technische Hilfen und Gebärdensprachdolmetscher angewiesen. Dafür entstehen erhebliche finanzielle Mehraufwendungen, die bisher nur teilweise von Kostenträgern übernommen werden. Die Höhe des Gehörlosengeldes sollte sich am Blindengeld in Baden-Württemberg orientieren, das aktuell für Erwachsene 410 Euro im Monat beträgt, so die Verbände. Laut Landesverband der Gehörlosen (Februar 2025) leben in Baden-Württemberg 7.580 gehörlose und taubblinde Menschen.
„Gehörlose Menschen bleiben bei vielen privaten Anlässen wie Betriebsfeiern und im Vereinsleben oft ausgegrenzt und isoliert, da sie mit Hörenden nicht kommunizieren können. Zur Verständigung benötigen sie Gebärdensprachdolmetscher. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Bei einer Stunde Dolmetscherleistung fallen inklusive Fahrzeit und Fahrkosten schnell über 200 Euro an“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. In den Lebensbereichen, wo ein rechtlicher Anspruch auf Gebärdensprache bestehe, müsse jeweils ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen über die Rentenversicherung, Krankenkassen oder die Jobcenter sei der Aufwand dafür enorm hoch, so Hartmann weiter. „Gesellschaftliche Teilhabe ist nicht möglich, wenn Menschen von Information und Kommunikation ausgeschlossen sind. Deshalb fordern wir die Einführung eines Gehörlosengeldes für Baden-Württemberg, analog zum Landesblindengeld. Ein fester monatlicher Betrag kann den behinderungsbedingten Mehrbedarf gehörloser Menschen ausgleichen und ihnen eine bessere Teilhabe ermöglichen“, so Hartmann.
„Ein Gehörlosen- und Taubblindengeld bietet eine individuelle Unterstützung über bestehende Kostenregelungen hinaus. Es ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und ein Nachteilsausgleich für den Mehraufwand, den gehörlose Menschen im Alltag haben, um am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Wichtig ist, das Gehörlosen- und Taubblindengeld, ähnlich dem Blindengeld, an das Merkzeichen GL und TBl des Schwerbehindertenausweises zu knüpfen. Damit könnten Dolmetscherleistungen für Lebensbereiche finanziert werden, für die es bisher keinen Rechtsanspruch gibt, und das automatisch, ohne zusätzliche Antragsstellung“, betont Annette Bach, Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes der Gehörlosen Baden-Württemberg e. V. In der Arbeitsgruppe „Gehörlosen- und Taubblindengeld Baden-Württemberg“ arbeite der Landesverband der Gehörlosen eng mit Mitgliedern der LAG Taubblind Baden-Württemberg zusammen. Ziel dieser Zusammenarbeit sei es, einen Nachteilsausgleich für taubblinde und gehörlose Menschen in Baden-Württemberg voranzutreiben und die Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes zu erreichen, so Bach.

Foto: Gerhard Bartz
STUTTGART (kobinet) Anlässlich des morgigen Internationalen Tags der Gehörlosen fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg die Einführung eines Gehörlosengeldes analog zum Blindengeld für Baden-Württemberg. Menschen mit einer Hörbehinderung sind im Alltag und zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben auf technische Hilfen und Gebärdensprachdolmetscher angewiesen. Dafür entstehen erhebliche finanzielle Mehraufwendungen, die bisher nur teilweise von Kostenträgern übernommen werden. Die Höhe des Gehörlosengeldes sollte sich am Blindengeld in Baden-Württemberg orientieren, das aktuell für Erwachsene 410 Euro im Monat beträgt, so die Verbände. Laut Landesverband der Gehörlosen (Februar 2025) leben in Baden-Württemberg 7.580 gehörlose und taubblinde Menschen.
„Gehörlose Menschen bleiben bei vielen privaten Anlässen wie Betriebsfeiern und im Vereinsleben oft ausgegrenzt und isoliert, da sie mit Hörenden nicht kommunizieren können. Zur Verständigung benötigen sie Gebärdensprachdolmetscher. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Bei einer Stunde Dolmetscherleistung fallen inklusive Fahrzeit und Fahrkosten schnell über 200 Euro an“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. In den Lebensbereichen, wo ein rechtlicher Anspruch auf Gebärdensprache bestehe, müsse jeweils ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen über die Rentenversicherung, Krankenkassen oder die Jobcenter sei der Aufwand dafür enorm hoch, so Hartmann weiter. „Gesellschaftliche Teilhabe ist nicht möglich, wenn Menschen von Information und Kommunikation ausgeschlossen sind. Deshalb fordern wir die Einführung eines Gehörlosengeldes für Baden-Württemberg, analog zum Landesblindengeld. Ein fester monatlicher Betrag kann den behinderungsbedingten Mehrbedarf gehörloser Menschen ausgleichen und ihnen eine bessere Teilhabe ermöglichen“, so Hartmann.
„Ein Gehörlosen- und Taubblindengeld bietet eine individuelle Unterstützung über bestehende Kostenregelungen hinaus. Es ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und ein Nachteilsausgleich für den Mehraufwand, den gehörlose Menschen im Alltag haben, um am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Wichtig ist, das Gehörlosen- und Taubblindengeld, ähnlich dem Blindengeld, an das Merkzeichen GL und TBl des Schwerbehindertenausweises zu knüpfen. Damit könnten Dolmetscherleistungen für Lebensbereiche finanziert werden, für die es bisher keinen Rechtsanspruch gibt, und das automatisch, ohne zusätzliche Antragsstellung“, betont Annette Bach, Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes der Gehörlosen Baden-Württemberg e. V. In der Arbeitsgruppe „Gehörlosen- und Taubblindengeld Baden-Württemberg“ arbeite der Landesverband der Gehörlosen eng mit Mitgliedern der LAG Taubblind Baden-Württemberg zusammen. Ziel dieser Zusammenarbeit sei es, einen Nachteilsausgleich für taubblinde und gehörlose Menschen in Baden-Württemberg voranzutreiben und die Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes zu erreichen, so Bach.




