
Foto: ZsL Stuttgart
Stuttgart (kobinet) „In jüngster Zeit werden – auch im Zuge des Regierungswechsels auf Bundesebene – Forderungen nach Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderung laut, die diesen nach den Bestimmungen des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gewährt werden. Hierfür stehen exemplarisch Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer. Aufgrund des Sparzwangs in den Haushalten des Bundes, der Länder und Kommunen sollen die vermuteten Mehrbelastungen vor allem der kommunalen Haushalte, die durch das BTHG entstünden, durch entsprechende Einsparungen kompensiert werden.“ So heißt es von den Aktiven des Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL). Diese fragen sich: „Gibt es diese Mehrbelastungen, die vor allen Dingen durch die Ausgaben für die Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung resultieren, tatsächlich oder sollen mögliche Kürzungen in diesem Bereich lediglich als Verschiebebahnhof dienen, die unbestreitbar hohen Sozialausgaben auf diesem Wege drastisch zu senken, um andere – durchaus notwendige – kommunale Leistungen weiterhin sicherstellen zu können?“




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