Das Verwaltungs-Gericht Mainz hat entschieden.
Ein Verwaltungs-Gericht ist ein Gericht.
Dort streiten Menschen mit Ämtern.
Die Richter entscheiden dann.
Mütter mit Behinderungen brauchen Arbeits-Assistenz.
Das gilt auch in der Eltern-Zeit.
Eltern-Zeit bedeutet: Du bekommst ein Baby.
Du bleibst zu Hause.
Du musst nicht arbeiten.
Das ist erlaubt.
Arbeits-Assistenz bedeutet: Eine Person hilft dir bei der Arbeit.
Sie macht schwere Aufgaben für dich.
Menschen mit Behinderung bekommen diese Hilfe.
Das gilt auch bei wenigen Arbeits-Stunden.
Olga Hübner hat geklagt.
Sie ist blind.
Sie hat 2 Kinder.
Sie arbeitet als Projekt-Leiterin bei KOBRA.
Eine Projekt-Leiterin leitet ein Projekt.
Sie sagt anderen: Das müsst ihr machen.
KOBRA berät Frauen mit Behinderungen.
Nach der Geburt wollte sie weniger arbeiten.
Statt 20 Stunden nur 10 Stunden.
Ihr Antrag wurde abgelehnt.
Das Gericht sagte: Das ist falsch.
Arbeits-Assistenz kommt von der Behinderung.
Nicht von den Arbeits-Stunden.
Weniger Stunden in der Eltern-Zeit sind normal.
Das ist kein Grund für Ablehnung.
Doppelte Diskriminierung verhindern
Olga Hübner sagt: Mein Bedarf ist gleich.
Nur die Arbeits-Stunden sind weniger.
Die Ablehnung war doppelte Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet schlechte Behandlung.
Eine Person wird unfair behandelt.
Arbeits-Assistenz hilft Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel bei Dokumenten ohne Barriere-Freiheit.
Barrierefreiheit bedeutet: alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Oder bei schweren Computer-Programmen.
Viele Mütter arbeiten weniger in der Eltern-Zeit.
So bleiben sie im Beruf.
Für Mütter mit Behinderungen ist das wichtig.
Sie brauchen ihr Geld zum Leben.
Sie können nicht ganz aufhören zu arbeiten.
Gleichberechtigung bei Familie und Beruf
Mütter ohne Behinderung können Eltern-Zeit nehmen.
Sie bekommen Eltern-Geld.
Sie können in Teil-Zeit arbeiten.
Man arbeitet weniger Stunden am Tag.
Das ist kürzer als normal.
Mütter mit Behinderungen haben es schwerer.
Das wird ihnen oft verwehrt.
Das Urteil zeigt: Sie haben die gleichen Rechte.
Mit den gleichen Hilfen wie alle anderen.
Gesellschaftliche Vorurteile überwinden
Viele Menschen denken falsch.
Sie denken: Hat die Mutter eine Behinderung?
Dann macht der Vater alles zu Hause.
Das zeigt doppelte Diskriminierung.
Mütter ohne Behinderung sorgen meist für die Familie.
Bei Müttern mit Behinderung denken Menschen anders.
Die Behinderung ist wichtiger als das Geschlecht.
Diese Sichtweise ist falsch.
Sie schadet den betroffenen Frauen.
Sie werden mehrfach benachteiligt.
Strukturelle Benachteiligung in Zahlen
Eine Studie von Aktion Mensch zeigt Probleme.
Frauen mit Behinderung arbeiten am wenigsten.
Sie verdienen 667 Euro weniger als Männer mit Behinderung.
Sie arbeiten oft nur Teil-Zeit oder in Mini-Jobs.
Mini-Jobs sind kleine Arbeits-Plätze.
Du arbeitest wenige Stunden.
Du bekommst wenig Geld.
Höchstens 538 Euro im Monat.
Oft wegen der Familie.
Wegweisendes Signal für die Zukunft
Das Urteil ist sehr wichtig.
Es hilft gegen Ungleich-Behandlung.
Es stärkt die Rechte von Müttern mit Behinderungen.
Sie können Familie und Beruf besser vereinbaren.
Mit den nötigen Hilfen und ohne Diskriminierung.
Olga Hübner sagt: Ich darf nicht schlechter behandelt werden.
Nur weil ich Arbeits-Assistenz brauche.
Das Urteil macht Mut.
Hoffentlich folgen andere diesem Beispiel.

Foto: ZsL Mainz
Mainz (kobinet) Ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz stellt klar: Mütter mit Behinderungen haben auch während der Elternzeit Anspruch auf Arbeitsassistenz – selbst bei reduzierter Arbeitszeit. Darauf macht das Mainzer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL Mainz) auf seiner Internetseite aufmerksam. Geklagt hatte Olga Hübner, eine blinde Mutter von zwei Kindern und Projektleiterin bei KOBRA, der Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz. Ihr Antrag auf Assistenz wurde abgelehnt, weil sie nach der Geburt nur zehn statt der vertraglich vereinbarten 20 Stunden arbeitete. Das Gericht widersprach deutlich: Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ergibt sich aus der Behinderung – nicht aus dem Stundenumfang. Eine elternzeitbedingte Reduzierung sei nachvollziehbar und kein Ausschlusskriterium, wie es im Bericht des ZsL Mainz heißt.
Doppelte Diskriminierung verhindern
„Mein Bedarf hat sich nicht geändert – nur der Stundenumfang“, betont Olga Hübner. „Die Ablehnung empfand ich als doppelte Diskriminierung.“ Arbeitsassistenz ist eine unverzichtbare Unterstützung, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, Barrieren im Beruf zu überwinden – etwa beim Umgang mit nicht barrierefreien Dokumenten oder komplexen digitalen Systemen. Gerade in der Elternzeit ist Teilzeitarbeit für viele Mütter essenziell, um beruflich am Ball zu bleiben. Für Mütter mit Behinderungen geht es dabei oft nicht nur um berufliche Teilhabe, sondern auch um finanzielle Existenzsicherung – sie sind oftmals auf ihr Einkommen angewiesen und können sich keinen vollständigen Ausstieg aus dem Beruf leisten, wie es im Bericht des ZsL Mainz heißt.
Gleichberechtigung bei Familie und Beruf
Was für Mütter ohne Behinderung selbstverständlich ist – Elternzeit zu nehmen, Elterngeld zu beziehen und in Teilzeit zu arbeiten –, wird Müttern mit Behinderungen bislang erschwert oder sogar verwehrt. Das Urteil macht nach Ansicht des ZsL Mainz deutlich: Auch sie haben das Recht, Familie und Beruf zu vereinbaren – mit den gleichen Unterstützungsleistungen wie alle anderen.
Gesellschaftliche Vorurteile überwinden
Ein weit verbreitetes Vorurteil lautet: Wenn die Mutter eine Behinderung hat, macht bestimmt alles der Vater zu Hause. Dieses Bild ist nach Meinung des ZsL Mainz nicht nur realitätsfern, sondern zeigt exemplarisch, wie tiefgreifend doppelte Diskriminierung wirkt. Während Mütter ohne Behinderung selbstverständlich als Hauptverantwortliche für Care-Arbeit gelten, scheint bei Müttern mit Behinderung plötzlich das Geschlecht zweitrangig – „Behinderung schlägt Geschlecht“. Diese gesellschaftliche Sichtweise blendet die Lebensrealität betroffener Frauen aus – und benachteiligt sie gleich mehrfach.
Strukturelle Benachteiligung in Zahlen
Die Studie „Frauen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt“ von Aktion Mensch und dem Institut der deutschen Wirtschaft zeigt, wie sich diese doppelte Diskriminierung in Zahlen niederschlägt: Frauen mit Behinderung haben die niedrigste Erwerbsquote aller untersuchten Gruppen. Sie verdienen im Schnitt 667 Euro netto weniger pro Monat als Männer mit Behinderung. Und sie arbeiten am häufigsten in Teilzeit oder Minijobs – oft aus familiären Gründen.
Wegweisendes Signal für die Zukunft
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz setzt nach Ansicht des ZsL Mainz ein wichtiges Zeichen gegen diese strukturelle Ungleichbehandlung. Es stärkt das Recht behinderter Mütter, Elternschaft und berufliches Leben gleichberechtigt zu gestalten – mit den nötigen Hilfen und ohne diskriminierende Hürden. „Es darf nicht sein, dass ich als Mutter mit Behinderung in der Elternzeit schlechter gestellt werde als andere Mütter – nur weil ich auf Arbeitsassistenz angewiesen bin“, sagt Olga Hübner. „Dieses Urteil macht Mut – und hoffentlich Schule.“

Foto: ZsL Mainz
Mainz (kobinet) Ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz stellt klar: Mütter mit Behinderungen haben auch während der Elternzeit Anspruch auf Arbeitsassistenz – selbst bei reduzierter Arbeitszeit. Darauf macht das Mainzer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL Mainz) auf seiner Internetseite aufmerksam. Geklagt hatte Olga Hübner, eine blinde Mutter von zwei Kindern und Projektleiterin bei KOBRA, der Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz. Ihr Antrag auf Assistenz wurde abgelehnt, weil sie nach der Geburt nur zehn statt der vertraglich vereinbarten 20 Stunden arbeitete. Das Gericht widersprach deutlich: Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ergibt sich aus der Behinderung – nicht aus dem Stundenumfang. Eine elternzeitbedingte Reduzierung sei nachvollziehbar und kein Ausschlusskriterium, wie es im Bericht des ZsL Mainz heißt.
Doppelte Diskriminierung verhindern
„Mein Bedarf hat sich nicht geändert – nur der Stundenumfang“, betont Olga Hübner. „Die Ablehnung empfand ich als doppelte Diskriminierung.“ Arbeitsassistenz ist eine unverzichtbare Unterstützung, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, Barrieren im Beruf zu überwinden – etwa beim Umgang mit nicht barrierefreien Dokumenten oder komplexen digitalen Systemen. Gerade in der Elternzeit ist Teilzeitarbeit für viele Mütter essenziell, um beruflich am Ball zu bleiben. Für Mütter mit Behinderungen geht es dabei oft nicht nur um berufliche Teilhabe, sondern auch um finanzielle Existenzsicherung – sie sind oftmals auf ihr Einkommen angewiesen und können sich keinen vollständigen Ausstieg aus dem Beruf leisten, wie es im Bericht des ZsL Mainz heißt.
Gleichberechtigung bei Familie und Beruf
Was für Mütter ohne Behinderung selbstverständlich ist – Elternzeit zu nehmen, Elterngeld zu beziehen und in Teilzeit zu arbeiten –, wird Müttern mit Behinderungen bislang erschwert oder sogar verwehrt. Das Urteil macht nach Ansicht des ZsL Mainz deutlich: Auch sie haben das Recht, Familie und Beruf zu vereinbaren – mit den gleichen Unterstützungsleistungen wie alle anderen.
Gesellschaftliche Vorurteile überwinden
Ein weit verbreitetes Vorurteil lautet: Wenn die Mutter eine Behinderung hat, macht bestimmt alles der Vater zu Hause. Dieses Bild ist nach Meinung des ZsL Mainz nicht nur realitätsfern, sondern zeigt exemplarisch, wie tiefgreifend doppelte Diskriminierung wirkt. Während Mütter ohne Behinderung selbstverständlich als Hauptverantwortliche für Care-Arbeit gelten, scheint bei Müttern mit Behinderung plötzlich das Geschlecht zweitrangig – „Behinderung schlägt Geschlecht“. Diese gesellschaftliche Sichtweise blendet die Lebensrealität betroffener Frauen aus – und benachteiligt sie gleich mehrfach.
Strukturelle Benachteiligung in Zahlen
Die Studie „Frauen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt“ von Aktion Mensch und dem Institut der deutschen Wirtschaft zeigt, wie sich diese doppelte Diskriminierung in Zahlen niederschlägt: Frauen mit Behinderung haben die niedrigste Erwerbsquote aller untersuchten Gruppen. Sie verdienen im Schnitt 667 Euro netto weniger pro Monat als Männer mit Behinderung. Und sie arbeiten am häufigsten in Teilzeit oder Minijobs – oft aus familiären Gründen.
Wegweisendes Signal für die Zukunft
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz setzt nach Ansicht des ZsL Mainz ein wichtiges Zeichen gegen diese strukturelle Ungleichbehandlung. Es stärkt das Recht behinderter Mütter, Elternschaft und berufliches Leben gleichberechtigt zu gestalten – mit den nötigen Hilfen und ohne diskriminierende Hürden. „Es darf nicht sein, dass ich als Mutter mit Behinderung in der Elternzeit schlechter gestellt werde als andere Mütter – nur weil ich auf Arbeitsassistenz angewiesen bin“, sagt Olga Hübner. „Dieses Urteil macht Mut – und hoffentlich Schule.“




