Am 1. Oktober 2025 war Gericht in Berlin.
Das Verwaltungs-Gericht hat über E-Scooter gesprochen.
Verwaltungs-Gericht bedeutet: Ein besonderes Gericht.
Dort streiten Menschen mit Ämtern.
Zum Beispiel: Jemand will einen Pass.
Das Amt sagt nein.
Dann geht die Person zum Verwaltungs-Gericht.
Der Allgemeine Blinden- und Seh-Behinderten-Verein Berlin hat geklagt.
Der Verein heißt kurz ABSV.
Es ging um E-Scooter auf Geh-Wegen.
E-Scooter sind kleine Elektro-Roller.
Das Problem ist das Free-Floating-Modell.
Free-Floating-Modell bedeutet: Fahrzeuge stehen überall in der Stadt.
Die Fahrzeuge haben keinen festen Stand-Platz.
Menschen können sie überall abstellen.
Das bedeutet: Die E-Scooter stehen überall herum.
Menschen stellen sie einfach ab.
Das ist gefährlich für blinde Menschen.
Auch seh-behinderte Menschen haben Probleme.
Sie können die E-Scooter nicht sehen.
Dietmar Polok ist der Chef vom ABSV.
Er sagt: Die Unfall-Gefahr ist sehr groß.
Blinde Menschen sind jeden Tag bedroht.
Geh-Wege müssen sicher sein.
Im Gerichts-Saal waren sich alle einig.
Gerichts-Saal bedeutet: Ein großer Raum im Gericht.
Dort sitzen Richter und andere Menschen.
Sie sprechen über Streit-Fälle.
Das Problem gibt es wirklich.
Trotzdem hat der ABSV seine Klage zurück-genommen.
Klage zurück-genommen bedeutet: Eine Person hatte einen Streit vor Gericht.
Die Person will den Streit nicht mehr führen.
Das hatte technische Gründe.
Der ABSV will aber weiter kämpfen.
Der Senat soll etwas tun.
Senat bedeutet: Eine Gruppe von Richtern.
Die Richter arbeiten zusammen in einem Gericht.
Sie entscheiden gemeinsam über schwere Fälle.
Der ABSV warnt den Senat.
Der Senat muss schnell handeln.
Er muss eine Lösung finden.
Das muss in den nächsten Monaten passieren.
Sonst klagt der ABSV wieder.
Spätestens im Frühjahr 2026.
Dr. Michael Richter ist Anwalt vom ABSV.
Er sagt: Das Verfahren war wichtig.
Verfahren bedeutet: Eine bestimmte Art etwas zu machen.
Es gibt feste Regeln dabei.
Man macht die Schritte immer gleich.
Es hat die Probleme klar gezeigt.
Weitere Schritte sind möglich.
Das können Klagen sein.
Das können auch politische Schritte sein.
Dietmar Polok sagt: Wir haben viel erreicht.
Das Thema ist jetzt bekannt.
Viele betroffene Menschen haben eine Stimme bekommen.
Der Kampf geht weiter.
Viele Menschen unterstützen uns.
Der ABSV fordert weiter:
Schluss mit dem Abstell-Chaos.
Die Geh-Wege müssen barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Die Geh-Wege müssen sicher sein.
Das gilt für ganz Berlin.

Foto: BSVH
Berlin (kobinet) Am 1. Oktober 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen die Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter auf Berliner Gehwegen verhandelt. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob das sogenannte Free-Floating-Modell mit der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum vereinbar ist – insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen. "Die Unfallgefahr durch wild abgestellte E-Scooter ist groß – und für blinde und sehbehinderte Menschen eine ständige Bedrohung im Alltag", erklärt ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok. "Gehwege müssen sichere Orte sein – für alle, die darauf angewiesen sind." Im Gerichtssaal herrschte weitgehend Einigkeit über das Problem. Dennoch hat der ABSV seine Klage aus gerichtstechnischen Gründen vorerst zurückgezogen. Die Forderung nach sicheren Gehwegen bleibt – der Druck auf den Senat wächst, heißt es vom ABSV.
Jetzt sei zügiges Handeln gefragt: Sollte in den kommenden Monaten keine wirksame Lösung gegen das Abstellchaos vorgelegt werden, werde der ABSV erneut rechtliche Schritte prüfen – spätestens bis zum Frühjahr 2026. Auch wenn das Gericht keine unmittelbaren Auflagen erteilt hat, bewertet der ABSV die Verhandlung als wichtigen Impuls für die öffentliche Diskussion und künftige rechtliche Schritte. „Das Verfahren hat die strukturellen Probleme klar aufgezeigt“, betont Rechtsanwalt Dr. Michael Richter, der den ABSV vertritt. „Weitere juristische und politische Schritte schließen wir ausdrücklich nicht aus.“
„Wir haben ein wichtiges Thema sichtbar gemacht und vielen Betroffenen eine Stimme gegeben“, so Dietmar Polok. „Der Kampf um sichere Gehwege geht weiter – mit Rückenwind aus der Zivilgesellschaft.“ Der ABSV fordert weiterhin: Schluss mit dem Abstellchaos – für barrierefreie und sichere Gehwege in Berlin, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt.

Foto: BSVH
Berlin (kobinet) Am 1. Oktober 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen die Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter auf Berliner Gehwegen verhandelt. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob das sogenannte Free-Floating-Modell mit der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum vereinbar ist – insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen. "Die Unfallgefahr durch wild abgestellte E-Scooter ist groß – und für blinde und sehbehinderte Menschen eine ständige Bedrohung im Alltag", erklärt ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok. "Gehwege müssen sichere Orte sein – für alle, die darauf angewiesen sind." Im Gerichtssaal herrschte weitgehend Einigkeit über das Problem. Dennoch hat der ABSV seine Klage aus gerichtstechnischen Gründen vorerst zurückgezogen. Die Forderung nach sicheren Gehwegen bleibt – der Druck auf den Senat wächst, heißt es vom ABSV.
Jetzt sei zügiges Handeln gefragt: Sollte in den kommenden Monaten keine wirksame Lösung gegen das Abstellchaos vorgelegt werden, werde der ABSV erneut rechtliche Schritte prüfen – spätestens bis zum Frühjahr 2026. Auch wenn das Gericht keine unmittelbaren Auflagen erteilt hat, bewertet der ABSV die Verhandlung als wichtigen Impuls für die öffentliche Diskussion und künftige rechtliche Schritte. „Das Verfahren hat die strukturellen Probleme klar aufgezeigt“, betont Rechtsanwalt Dr. Michael Richter, der den ABSV vertritt. „Weitere juristische und politische Schritte schließen wir ausdrücklich nicht aus.“
„Wir haben ein wichtiges Thema sichtbar gemacht und vielen Betroffenen eine Stimme gegeben“, so Dietmar Polok. „Der Kampf um sichere Gehwege geht weiter – mit Rückenwind aus der Zivilgesellschaft.“ Der ABSV fordert weiterhin: Schluss mit dem Abstellchaos – für barrierefreie und sichere Gehwege in Berlin, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt.




