
Foto: Müselmulm
Berlin (kobinet) Dieser Satz ist keine Floskel. Er ist Mahnung – und Verpflichtung.
Wer die Geschichte zwischen 1933 und 1945 kennt, weiß:
Die ersten, die aus der sogenannten „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen wurden, waren keine politischen Gegner oder Widerständler.
Es waren Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Sie galten als „lebensunwert“ – als Last, als Kostenfaktor, als Gefahr für die „Volksgesundheit“.
Von der Ausgrenzung zur Entrechtung, von der Entrechtung zur Vernichtung:
Es war ein schleichender Prozess, legitimiert durch Sprache, Bürokratie und Schweigen.
Heute erleben wir erneut, wie gesellschaftliche Gruppen stigmatisiert, gegeneinander ausgespielt und nach Nützlichkeit sortiert werden. Rechte Parteien bedienen sich dabei der alten Muster:
Sie benennen vermeintliche „Problemgruppen“ – und verschieben damit erneut die Grenzen des Sagbaren.
Es beginnt nie mit Lagern.
Es beginnt mit Worten.
Mit Zustimmung.
Mit Gleichgültigkeit.
Inklusion ist kein „nice to have„. Sie ist eine Konsequenz aus der Geschichte – ein zivilisatorisches Versprechen, das nach 1945 gegeben wurde.
Ein Versprechen, das besagt: Nie wieder Aussonderung. Nie wieder Schweigen. Nie wieder Wegsehen.
Doch dieses Versprechen steht erneut auf dem Prüfstand.
Wir erleben, wie Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder schlicht unbequemen Meinungen übergangen, ignoriert oder abgewertet werden – nicht laut, sondern leise, bürokratisch, oft höflich.
Aber auch das ist Ausgrenzung.
Wer Inklusion verweigert, gefährdet mehr als Teilhabe – er gefährdet die Grundlage einer offenen Gesellschaft.
Denn Inklusion ist kein Sozialprojekt. Sie ist ein Menschenrechtsversprechen. Und wer sie ablehnt, hat aus 1945 nichts gelernt.
Zur historischen Einordnung
Die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen begann unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten.
Bereits 1933 trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft.
Es markierte den Beginn staatlich legitimierter Gewalt gegen Menschen, die als „erblich belastet“ galten.
In den folgenden Jahren wurden rund 400.000 Menschen zwangssterilisiert – ein massiver Eingriff in ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Menschenwürde.
Ab 1939 weitete sich die Verfolgung zum organisierten Mord aus. Unter dem Decknamen „Aktion T4“ ließ das Regime systematisch Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten töten – zunächst durch Gas, später durch Medikamentenüberdosen und gezielte Unterernährung.
Bis 1945 fielen diesen sogenannten „Euthanasie“-Programmen mindestens 200.000 Menschen zum Opfer.
Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik richtete sich somit zuerst gegen Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Die T4-Aktion wurde später zur Blaupause für den industriellen Massenmord in den Vernichtungslagern.
Ein Beispiel dafür, wie Ausgrenzung und Entmenschlichung schleichend beginnen – und tödlich enden können.
Quellen (Auswahl):
• United States Holocaust Memorial Museum: Euthanasia Program (Aktion T4)
• DGPPN / Deutsches Ärzteblatt: Erfasst, verfolgt, vernichtet – Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus
• LVR-Institut für Landeskunde: Aktion T4 und die Rolle der Heil- und Pflegeanstalten im Rheinland
• Stiftung Zukunft braucht Erinnerung: Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion T4
• International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA): Mass Murder of People with Disabilities and the Holocaust (2023)
#NieWiederIstJetzt
#Inklusion
#Menschenrechte
#Erinnerung
#GegenRechts




