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Marie hat die Mittlere Reife geschafft: Kampf gegen Aussonderung in Förderschule war erfolgreich

drei rote Ausrufezeichen
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Foto: ht

Hattersheim (kobinet) Die Geschichte von Marie und ihrer Mutter hat vor einigen Jahren weit über Rheinland-Pfalz hinaus Wellen geschlagen. Am 14. Oktober 2021 hat das Bundesverfassungsgericht zwar den Nichtannahmebeschluss seiner 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2021 der Verfassungsbeschwerde der alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter zur Verfassungsmäßigkeit eines partiellen Sorgerechtsentzugs wegen ihrer Verweigerung einer Förderschulbeschulung (1 BvR 1525/20) veröffentlicht. Nun berichtet Birgit Oertel, dass es zwischenzeitlich dank des Engagements von Marie, ihrer Mutter und Unterstützern nicht nur gelungen ist, dass Marie eine Schwerpunktschule besuchen konnte, sondern mittlerweile auch die Mittlere Reife geschafft hat. Ein weiteres Beispiel dafür, welchen Schaden das immer noch auf Aussonderung fokussierte Schulsystem in Deutschland zuweilen bei behinderten Kindern und ihren Eltern anrichten kann. Auf der Internetseite des Elternbunds Hessen hat Birgit Oertel die Geschichte von Marie dokumentiert.

„Maries Mutter ist das Sorgerecht für ihr ‚besonderes Kind‘ entzogen worden. Sie hatte sich gegen sonderpädagogische Maßnahmen gewehrt. Ihre Tochter hat sie nicht allein gelassen, sondern war immer an ihrer Seite. Mit dem Glauben an ihre Tochter sind die Trennung und der Aufenthalt in einer geschlossenen Sondereinrichtung erspart geblieben. Wahrscheinlich hätte man ihr dort wie anderen Kindern Pipanteron verabreicht“, berichtet Birgit Oertel. Und weiter schreibt sie: „Marie wird im Sommer 2025 20 Jahre alt. Sie hat dank der Weitsicht ihrer Mutter eine hoch kompetente Schwerpunktschule in Rheinland-Pfalz besucht. Marie war dort willkommen, was eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihre erfolgreiche Bildung war. Ihr dortiger Schulbesuch hat sie als Menschen wieder aufgerichtet, sie hat Vertrauen schöpfen können und hat einschätzen gelernt, wer es gut mit ihr meint und wer sie so annimmt, wie sie ist.“

Zurückblickend heißt es im Bericht von Birgit Oertel: „Einer Mutter in Rheinland-Pfalz sollte das schulische und gesundheitliche Sorgerecht über ihr 15-jähriges Kind entzogen werden. Der Vorwurf an sie: Sie wolle ihre Tochter trotz mehrerer sonderpädagogischer Gutachten mit der Diagnose des Förderschwerpunkts Lernen in der allgemeinen Schule beschulen lassen. Mit diesem Wunsch der Mutter, so die Schule, das Jugendamt und die Förderschule, überfordere sie ihr Kind. Die personellen Bedingungen, so das Jugendamt und die Sonderschulexperten, seien in der Förderschule besser und deshalb solle das Mädchen in die Sonderschule wechseln. Da die Beziehung von Mutter und Tochter als sehr eng eingeschätzt werde, sei es für die weitere Entwicklung des Mädchens besser, sie wechsle in eine geschlossene bzw. stationäre Sondereinrichtung.“

Link zum ausführlichen Bericht von Birgit Oertel auf der Internetseite des elternbund hessen

Link zum Bericht der kobinet-nachrichten vom 25. Februar 2022 über den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dem Titel: „Kindeswohl muss im Lichte des Rechts auf inklusive Bildung verstanden werden“

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Rosa
08.10.2025 09:43

Das ist Inklusion, wie sie das Land Rheinland-Pfalz versteht.

Meine Anerkennung für die Mutter! Sie hatte offensichtlich die richtige rechtliche Unterstützung.
Grossartig!

Gruss
Rosa