Die Geschichte von Marie war vor ein paar Jahren sehr bekannt.
Die Geschichte von Maries Mutter war auch sehr bekannt.
Viele Menschen haben davon gehört.
Es ging um eine wichtige Frage:
Wo soll Marie zur Schule gehen?
Die Mutter wollte etwas Bestimmtes.
Marie soll auf eine normale Schule gehen.
Andere Menschen wollten etwas anderes.
Marie soll auf eine Förder-Schule gehen.
Eine besondere Schule nur für Kinder mit Behinderung.
Am 14. Oktober 2021 gab es eine Entscheidung.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden.
Das höchste Gericht in Deutschland.
Das Gericht hat die Beschwerde abgelehnt.
Die Beschwerde war von Marie.
Die Beschwerde war von Maries Mutter.
Eine Bitte an ein Gericht.
Die Mutter hatte vorher das Sorge-Recht verloren.
Eltern dürfen für ihr Kind entscheiden.
Die Mutter hatte sich gewehrt.
Die Mutter wollte keine Förder-Schule für Marie.
Birgit Oertel hat jetzt eine gute Nachricht:
Marie konnte eine Schwer-Punkt-Schule besuchen.
Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen.
Dort können alle Kinder zusammen lernen.
Marie hat dort die Mittlere Reife gemacht.
Ein Schul-Abschluss nach 10 Jahren.
Das ist ein wichtiger Schul-Abschluss.
Die Geschichte zeigt ein Problem:
In Deutschland gibt es noch zu viele Förder-Schulen.
Kinder mit Behinderung werden oft ausgegrenzt.
Jemand darf nicht mit-machen.
Das kann den Kindern sehr schaden.
Das kann den Eltern sehr schaden.
Birgit Oertel hat die Geschichte aufgeschrieben.
Ihr könnt die Geschichte im Internet lesen.
Birgit Oertel schreibt:
Der Mutter wurde das Sorge-Recht genommen.
Die Mutter wollte keine sonder-pädagogischen Maßnahmen.
Besondere Hilfen zum Lernen für Kinder mit Behinderung.
Die Mutter war immer für Marie da.
Die Mutter hat an Marie geglaubt.
Andere wollten etwas anderes.
Marie soll in eine geschlossene Einrichtung.
Ein Haus mit verschlossenen Türen für junge Menschen.
Das ist ein Heim für Kinder mit Behinderung.
Dort wäre Marie eingesperrt gewesen.
Die Mutter hat das verhindert.
Marie musste nicht in das Heim.
Marie wird im Sommer 2025 20 Jahre alt.
Marie hat eine gute Schwer-Punkt-Schule besucht.
Die Schule ist in Rheinland-Pfalz.
In der Schule war Marie willkommen.
Das war sehr wichtig für Marie.
Marie konnte wieder Vertrauen haben.
Was war damals passiert?
Marie war 15 Jahre alt.
Die Mutter sollte das Sorge-Recht verlieren.
Mehrere Gutachten sagten etwas.
Eine Fach-Person prüft etwas und schreibt ihre Meinung auf.
Marie braucht eine Förder-Schule.
Das stand in den Gutachten.
Die Mutter wollte das nicht.
Marie soll auf eine normale Schule gehen.
Die Schule sagte: Das ist zu schwer für Marie.
Das Jugend-Amt sagte das auch.
Eine Behörde, die Kindern und Familien hilft.
Die Förder-Schul-Experten sagten das auch.
Marie ist in der Förder-Schule besser.
Das sagten alle diese Menschen.
Die Beziehung von Marie ist sehr eng.
Die Beziehung zu ihrer Mutter ist sehr eng.
Das sagten die Experten.
Die Experten sagten noch mehr:
Marie soll in ein geschlossenes Heim.
Das Heim ist für Kinder mit Behinderung.
Dort hätte Marie gewohnt.
Marie wäre von ihrer Mutter getrennt gewesen.

Foto: ht
Hattersheim (kobinet) Die Geschichte von Marie und ihrer Mutter hat vor einigen Jahren weit über Rheinland-Pfalz hinaus Wellen geschlagen. Am 14. Oktober 2021 hat das Bundesverfassungsgericht zwar den Nichtannahmebeschluss seiner 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2021 der Verfassungsbeschwerde der alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter zur Verfassungsmäßigkeit eines partiellen Sorgerechtsentzugs wegen ihrer Verweigerung einer Förderschulbeschulung (1 BvR 1525/20) veröffentlicht. Nun berichtet Birgit Oertel, dass es zwischenzeitlich dank des Engagements von Marie, ihrer Mutter und Unterstützern nicht nur gelungen ist, dass Marie eine Schwerpunktschule besuchen konnte, sondern mittlerweile auch die Mittlere Reife geschafft hat. Ein weiteres Beispiel dafür, welchen Schaden das immer noch auf Aussonderung fokussierte Schulsystem in Deutschland zuweilen bei behinderten Kindern und ihren Eltern anrichten kann. Auf der Internetseite des Elternbunds Hessen hat Birgit Oertel die Geschichte von Marie dokumentiert.
„Maries Mutter ist das Sorgerecht für ihr ‚besonderes Kind‘ entzogen worden. Sie hatte sich gegen sonderpädagogische Maßnahmen gewehrt. Ihre Tochter hat sie nicht allein gelassen, sondern war immer an ihrer Seite. Mit dem Glauben an ihre Tochter sind die Trennung und der Aufenthalt in einer geschlossenen Sondereinrichtung erspart geblieben. Wahrscheinlich hätte man ihr dort wie anderen Kindern Pipanteron verabreicht“, berichtet Birgit Oertel. Und weiter schreibt sie: „Marie wird im Sommer 2025 20 Jahre alt. Sie hat dank der Weitsicht ihrer Mutter eine hoch kompetente Schwerpunktschule in Rheinland-Pfalz besucht. Marie war dort willkommen, was eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihre erfolgreiche Bildung war. Ihr dortiger Schulbesuch hat sie als Menschen wieder aufgerichtet, sie hat Vertrauen schöpfen können und hat einschätzen gelernt, wer es gut mit ihr meint und wer sie so annimmt, wie sie ist.“
Zurückblickend heißt es im Bericht von Birgit Oertel: „Einer Mutter in Rheinland-Pfalz sollte das schulische und gesundheitliche Sorgerecht über ihr 15-jähriges Kind entzogen werden. Der Vorwurf an sie: Sie wolle ihre Tochter trotz mehrerer sonderpädagogischer Gutachten mit der Diagnose des Förderschwerpunkts Lernen in der allgemeinen Schule beschulen lassen. Mit diesem Wunsch der Mutter, so die Schule, das Jugendamt und die Förderschule, überfordere sie ihr Kind. Die personellen Bedingungen, so das Jugendamt und die Sonderschulexperten, seien in der Förderschule besser und deshalb solle das Mädchen in die Sonderschule wechseln. Da die Beziehung von Mutter und Tochter als sehr eng eingeschätzt werde, sei es für die weitere Entwicklung des Mädchens besser, sie wechsle in eine geschlossene bzw. stationäre Sondereinrichtung.“
Link zum ausführlichen Bericht von Birgit Oertel auf der Internetseite des elternbund hessen

Foto: ht
Hattersheim (kobinet) Die Geschichte von Marie und ihrer Mutter hat vor einigen Jahren weit über Rheinland-Pfalz hinaus Wellen geschlagen. Am 14. Oktober 2021 hat das Bundesverfassungsgericht zwar den Nichtannahmebeschluss seiner 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2021 der Verfassungsbeschwerde der alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter zur Verfassungsmäßigkeit eines partiellen Sorgerechtsentzugs wegen ihrer Verweigerung einer Förderschulbeschulung (1 BvR 1525/20) veröffentlicht. Nun berichtet Birgit Oertel, dass es zwischenzeitlich dank des Engagements von Marie, ihrer Mutter und Unterstützern nicht nur gelungen ist, dass Marie eine Schwerpunktschule besuchen konnte, sondern mittlerweile auch die Mittlere Reife geschafft hat. Ein weiteres Beispiel dafür, welchen Schaden das immer noch auf Aussonderung fokussierte Schulsystem in Deutschland zuweilen bei behinderten Kindern und ihren Eltern anrichten kann. Auf der Internetseite des Elternbunds Hessen hat Birgit Oertel die Geschichte von Marie dokumentiert.
„Maries Mutter ist das Sorgerecht für ihr ‚besonderes Kind‘ entzogen worden. Sie hatte sich gegen sonderpädagogische Maßnahmen gewehrt. Ihre Tochter hat sie nicht allein gelassen, sondern war immer an ihrer Seite. Mit dem Glauben an ihre Tochter sind die Trennung und der Aufenthalt in einer geschlossenen Sondereinrichtung erspart geblieben. Wahrscheinlich hätte man ihr dort wie anderen Kindern Pipanteron verabreicht“, berichtet Birgit Oertel. Und weiter schreibt sie: „Marie wird im Sommer 2025 20 Jahre alt. Sie hat dank der Weitsicht ihrer Mutter eine hoch kompetente Schwerpunktschule in Rheinland-Pfalz besucht. Marie war dort willkommen, was eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihre erfolgreiche Bildung war. Ihr dortiger Schulbesuch hat sie als Menschen wieder aufgerichtet, sie hat Vertrauen schöpfen können und hat einschätzen gelernt, wer es gut mit ihr meint und wer sie so annimmt, wie sie ist.“
Zurückblickend heißt es im Bericht von Birgit Oertel: „Einer Mutter in Rheinland-Pfalz sollte das schulische und gesundheitliche Sorgerecht über ihr 15-jähriges Kind entzogen werden. Der Vorwurf an sie: Sie wolle ihre Tochter trotz mehrerer sonderpädagogischer Gutachten mit der Diagnose des Förderschwerpunkts Lernen in der allgemeinen Schule beschulen lassen. Mit diesem Wunsch der Mutter, so die Schule, das Jugendamt und die Förderschule, überfordere sie ihr Kind. Die personellen Bedingungen, so das Jugendamt und die Sonderschulexperten, seien in der Förderschule besser und deshalb solle das Mädchen in die Sonderschule wechseln. Da die Beziehung von Mutter und Tochter als sehr eng eingeschätzt werde, sei es für die weitere Entwicklung des Mädchens besser, sie wechsle in eine geschlossene bzw. stationäre Sondereinrichtung.“
Link zum ausführlichen Bericht von Birgit Oertel auf der Internetseite des elternbund hessen





Das ist Inklusion, wie sie das Land Rheinland-Pfalz versteht.
Meine Anerkennung für die Mutter! Sie hatte offensichtlich die richtige rechtliche Unterstützung.
Grossartig!
Gruss
Rosa