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Kindeswohl muss im Lichte des Rechts auf inklusive Bildung verstanden werden

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Am 14. Oktober 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht den Nichtannahmebeschluss seiner 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2021 der Verfassungsbeschwerde einer alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter zur Verfassungsmäßigkeit eines partiellen Sorgerechtsentzugs wegen ihrer Verweigerung einer Förderschulbeschulung (1 BvR 1525/20). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in diesem Verfahren Stellung genommen und auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls für das Recht auf inklusive Bildung nach Artikel 24 UN-BRK hingewiesen. Dr. Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-
Behindertenrechtskonvention, gibt nun Auskunft über die Gründe und ordnet die Entscheidung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention menschenrechtlich ein.

Die Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat mit Dr. Susann Kroworsch ein Interview geführt und ist damit der Frage nachgegangen, warum das Recht auf den Zugang zu inklusiver Bildung nicht über einen Sorgerechtsentzug wieder ausgehebelt werden kann.

Link zum Interview