Berlin
E-Scooter sind gefährlich für blinde Menschen.
Die E-Scooter liegen oft kreuz und quer herum.
Blinde Menschen können über die E-Scooter stolpern.
Der Deutsche Blinden- und Seh-behinderten-Verband will das ändern.
Der Verband heißt kurz: DBSV.
Das ist ein Verein für blinde Menschen.
Der DBSV fordert: E-Scooter sollen nicht auf Geh-wegen stehen.
E-Scooter sollen feste Abstell-plätze haben.
Der DBSV-Landes-verein Berlin klagt jetzt vor Gericht.
Die Klage ist gegen das Land Berlin.
Heute ist die Verhandlung vor dem Verwaltungs-gericht Berlin.
Die Verhandlung ist um 10 Uhr.
Verwaltungs-gericht bedeutet: Das ist ein besonderes Gericht.
Es entscheidet bei Streit mit Ämtern.
Zum Beispiel: Die Stadt verbietet etwas.
Du findest das ungerecht.
Dann kannst du zum Verwaltungs-gericht gehen.
Die Klage will die Sonder-nutzungs-erlaubnisse stoppen.
Sonder-nutzungs-erlaubnis bedeutet: Du willst etwas Besonderes auf der Straße machen.
Du brauchst dann eine Erlaubnis von der Stadt.
Zum Beispiel: Ein Café will Tische auf den Geh-weg stellen.
Die Stadt muss das erlauben.
Hier bedeutet es: E-Scooter-Firmen dürfen ihre Roller auf Geh-wege stellen.
Das Free-Floating-Modell könnte dadurch gestoppt werden.
Free-Floating bedeutet: frei schwimmend.
Das sind Roller oder Fahr-räder zum Leihen.
Du kannst sie überall abstellen.
Du musst sie nicht zu einem festen Platz zurück-bringen.
Hinter-grund der Klage
Die Klage ist vom 16. September 2022.
Die Klage hat 204 Seiten.
Die Klage sagt: Die Senats-verwaltung macht etwas Falsches.
Senats-verwaltung bedeutet: Das ist die Regierung von Berlin.
Sie besteht aus verschiedenen Ämtern.
Jedes Amt kümmert sich um andere Sachen.
Die Senats-verwaltung gibt Erlaubnisse für E-Scooter auf Geh-wegen.
Das ist gegen das Gesetz.
Das macht die Geh-wege unsicher.
Dietmar Polok ist der Chef vom ABSV.
ABSV bedeutet: Allgemeiner Blinden- und Seh-behinderten-verein Berlin.
Das ist ein Verein für blinde Menschen in Berlin.
Dietmar Polok sagt: Falsch abgestellte E-Scooter sind sehr gefährlich.
Blinde Menschen können die E-Scooter nicht sehen.
Die E-Scooter können lebens-gefährlich sein.
Geh-wege müssen sicher sein.
Was der ABSV will
Der ABSV will Klarheit über die Erlaubnisse.
Der Senat soll alle Sonder-nutzungs-erlaubnisse zeigen.
Der Senat soll die Erlaubnisse zurück-nehmen.
Der ABSV will: E-Scooter sollen nicht mehr wild auf Geh-wegen stehen.
E-Scooter sollen feste Abstell-plätze haben.
Die Abstell-plätze sollen nicht auf Geh-wegen sein.
Dr. Michael Richter ist der Anwalt vom ABSV.
Er sagt: Wir wollen das Free-Floating-Modell beenden.
Das Free-Floating-Modell ist schlecht für blinde Menschen.
Kritik in ganz Deutschland
Auch in ganz Deutschland gibt es Kritik.
Es gibt einen neuen Entwurf für ein Gesetz.
Das Gesetz soll E-Scooter regeln.
Viele Verbände sagen: Der Entwurf ist schlecht.
Der Entwurf macht die E-Scooter-Regeln sogar lockerer.
Das ist ein Rück-schritt.
Christiane Möller arbeitet beim DBSV.
Sie sagt: Der Entwurf enttäuscht uns.
Der Entwurf macht nicht mehr Sicherheit.
Der Entwurf stoppt das Chaos auf Geh-wegen nicht.
Wichtiger Fall für alle
Die Klage vom ABSV ist sehr wichtig.
Sie ist wichtig für alle Menschen zu Fuß.
Sie ist nicht nur wichtig für blinde Menschen.
Roland Stimpel arbeitet beim Fach-verband Fuß-verkehr Deutschland.
Der Verband heißt kurz: FUSS e.V.
Das ist ein Verein für Menschen zu Fuß.
Roland Stimpel sagt: Menschen zu Fuß sind die größte Gruppe im Verkehr.
Menschen zu Fuß sind bei Unfällen am schwächsten.
Sie brauchen besonderen Schutz.
Trotzdem müssen sie immer für ihren sicheren Platz kämpfen.
In Berlin gibt es schon einige Abstell-zonen für E-Scooter.
Das hat etwas geholfen.
Aber es ist noch nicht genug.
Die Gerichts-entscheidung ist sehr wichtig.
Sie kann mehr Sicherheit auf Geh-wegen bringen.
Gerichts-entscheidung bedeutet: Ein Gericht hat über einen Streit entschieden.
Die Richter sagen: Wer hat Recht.
Die Entscheidung gilt für alle.
Proteste gegen E-Scooter-Chaos
Der ABSV hat schon oft protestiert.
Viele andere Gruppen haben auch protestiert.
Viele Berliner haben mit-gemacht.
Sie haben gelbe Karten an E-Scooter gehängt.
Es waren viele tausend gelbe Karten.
Die gelben Karten waren ein Protest.
Jetzt geht der ABSV vor Gericht.
Dietmar Polok vom ABSV sagt: Geh-wege sollen wieder sicher werden.
Geh-wege sollen für alle Menschen zugänglich sein.
Das ist besonders wichtig für Menschen mit Behinderungen.

Foto: BSVH
Berlin (kobinet) Sie sind gefährliche Stolperfallen für blinde und sehbehinderte Menschen: kreuz und quer herumliegende E-Scooter. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert deshalb seit Jahren feste Abstellflächen jenseits der Gehwege, um die Barrierefreiheit auf Fußwegen zu gewährleisten und blinden sowie sehbehinderten Menschen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Der DBSV-Landesverein Berlin geht aktuell gerichtlich gegen das Abstellchaos vor. Heute, am 1. Oktober 2025 um 10:00 Uhr, findet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin über die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen das Land Berlin (VG 1 K 333/22) statt. Die Klage richtet sich gegen die Sondernutzungserlaubnisse für Miet-E-Scooter auf Berliner Gehwegen – und könnte das bisherige Free-Floating-Modell grundlegend infrage stellen, wie es im Newsletter "dbsv-direkt" heißt.
Hintergrund der Klage
Die Klage wurde bereits am 16. September 2022 eingereicht und umfasst 204 Seiten. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass die Senatsverwaltung mit ihrer Genehmigungspraxis gegen geltendes Recht verstoße und die Sicherheit auf Gehwegen gefährde. „Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit“, erklärt ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok. „Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen durch die Roller lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die sicher sein müssen.“
Forderungen des ABSV
Der ABSV fordert vom Senat vollständige Transparenz über die erteilten Sondernutzungserlaubnisse sowie deren Rücknahme. Ziel ist es, den massiven Wildwuchs abgestellter E-Scooter auf Gehwegen zu beenden. Als praktikable Lösung schlägt der Verein feste Abstellplätze jenseits der Gehwege vor. „Wir hoffen, mit unserer Klage für mehr Klarheit zu sorgen und das Land Berlin dazu zu bringen, das Free-Floating-Modell zu beenden“, so Rechtsanwalt Dr. Michael Richter, der die Klage im Auftrag des ABSV vor Gericht vertritt.
Kritik auch auf Bundesebene
Auch auf Bundesebene wächst der Unmut. Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird von mehreren Verbänden als unzureichend und rückschrittlich kritisiert. „Der aktuelle Referentenentwurf zur Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung enttäuscht: Statt für mehr Sicherheit zu sorgen und das Abstellchaos auf Gehwegen bundesweit zu beenden, werden bestehende Vorschriften für E-Scooter sogar zulasten von zu Fuß Gehenden gelockert“, kritisiert Christiane Möller, Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Ein Fall mit Signalwirkung
Die Verbandsklage des ABSV könnte ein juristischer Meilenstein werden – nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern für alle, die sich zu Fuß in der Stadt bewegen. „Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, bilden die zahlenmäßig größte Gruppe der Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig sind sie bei Unfällen die Schwächsten und benötigen besonderen Schutz. Dennoch müssen sie sich ihren sicheren Raum immer wieder neu erkämpfen“, betont Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e. V.). Zwar haben Abstellzonen in einigen Bereichen Verbesserungen gebracht, insgesamt bleibt die Lage in Berlin jedoch angespannt. „Umso wichtiger ist die anstehende Gerichtsentscheidung, die hoffentlich den Weg zu mehr Sicherheit auf den Gehwegen ebnet.“
Öffentlicher Protest gegen E-Scooter-Chaos
In den vergangenen Jahren hat der ABSV gemeinsam mit mehreren Organisationen sowie zahlreichen Berlinerinnen und Berlinern öffentlich gegen das unkontrollierte Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen protestiert – unter anderem mit Zehntausenden symbolischen gelben Karten, die an den Lenkern der Roller angebracht wurden. Nun geht der Verein juristisch gegen das Abstellen im öffentlichen Raum vor. „Wir wollen, dass Gehwege wieder sichere und zugängliche Orte für alle werden – insbesondere für Menschen mit Behinderungen“, unterstreicht ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok.

Foto: BSVH
Berlin (kobinet) Sie sind gefährliche Stolperfallen für blinde und sehbehinderte Menschen: kreuz und quer herumliegende E-Scooter. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert deshalb seit Jahren feste Abstellflächen jenseits der Gehwege, um die Barrierefreiheit auf Fußwegen zu gewährleisten und blinden sowie sehbehinderten Menschen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Der DBSV-Landesverein Berlin geht aktuell gerichtlich gegen das Abstellchaos vor. Heute, am 1. Oktober 2025 um 10:00 Uhr, findet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin über die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen das Land Berlin (VG 1 K 333/22) statt. Die Klage richtet sich gegen die Sondernutzungserlaubnisse für Miet-E-Scooter auf Berliner Gehwegen – und könnte das bisherige Free-Floating-Modell grundlegend infrage stellen, wie es im Newsletter "dbsv-direkt" heißt.
Hintergrund der Klage
Die Klage wurde bereits am 16. September 2022 eingereicht und umfasst 204 Seiten. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass die Senatsverwaltung mit ihrer Genehmigungspraxis gegen geltendes Recht verstoße und die Sicherheit auf Gehwegen gefährde. „Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit“, erklärt ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok. „Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen durch die Roller lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die sicher sein müssen.“
Forderungen des ABSV
Der ABSV fordert vom Senat vollständige Transparenz über die erteilten Sondernutzungserlaubnisse sowie deren Rücknahme. Ziel ist es, den massiven Wildwuchs abgestellter E-Scooter auf Gehwegen zu beenden. Als praktikable Lösung schlägt der Verein feste Abstellplätze jenseits der Gehwege vor. „Wir hoffen, mit unserer Klage für mehr Klarheit zu sorgen und das Land Berlin dazu zu bringen, das Free-Floating-Modell zu beenden“, so Rechtsanwalt Dr. Michael Richter, der die Klage im Auftrag des ABSV vor Gericht vertritt.
Kritik auch auf Bundesebene
Auch auf Bundesebene wächst der Unmut. Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird von mehreren Verbänden als unzureichend und rückschrittlich kritisiert. „Der aktuelle Referentenentwurf zur Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung enttäuscht: Statt für mehr Sicherheit zu sorgen und das Abstellchaos auf Gehwegen bundesweit zu beenden, werden bestehende Vorschriften für E-Scooter sogar zulasten von zu Fuß Gehenden gelockert“, kritisiert Christiane Möller, Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Ein Fall mit Signalwirkung
Die Verbandsklage des ABSV könnte ein juristischer Meilenstein werden – nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern für alle, die sich zu Fuß in der Stadt bewegen. „Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, bilden die zahlenmäßig größte Gruppe der Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig sind sie bei Unfällen die Schwächsten und benötigen besonderen Schutz. Dennoch müssen sie sich ihren sicheren Raum immer wieder neu erkämpfen“, betont Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e. V.). Zwar haben Abstellzonen in einigen Bereichen Verbesserungen gebracht, insgesamt bleibt die Lage in Berlin jedoch angespannt. „Umso wichtiger ist die anstehende Gerichtsentscheidung, die hoffentlich den Weg zu mehr Sicherheit auf den Gehwegen ebnet.“
Öffentlicher Protest gegen E-Scooter-Chaos
In den vergangenen Jahren hat der ABSV gemeinsam mit mehreren Organisationen sowie zahlreichen Berlinerinnen und Berlinern öffentlich gegen das unkontrollierte Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen protestiert – unter anderem mit Zehntausenden symbolischen gelben Karten, die an den Lenkern der Roller angebracht wurden. Nun geht der Verein juristisch gegen das Abstellen im öffentlichen Raum vor. „Wir wollen, dass Gehwege wieder sichere und zugängliche Orte für alle werden – insbesondere für Menschen mit Behinderungen“, unterstreicht ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok.




