Menschen mit Behinderung sollen selbst-bestimmt leben.
Dafür gibt es Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Sie sollen überall mitmachen können.
Das steht im 9. Sozial-Gesetz-Buch.
Sozial-Gesetz-Buch bedeutet: Ein Gesetz-Buch über Hilfen für Menschen.
Das Buch hat den Namen SGB 9.
Seit 2018 gibt es eine Reform.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Man macht etwas besser als vorher.
Die Reform soll Menschen mit Behinderung helfen.
Aber die Reform soll nicht zu viel Geld kosten.
Das hat bisher nicht gut geklappt.
Deshalb haben sich alle Arbeits-Minister getroffen.
Sie sind sich einig:
Das 9. Sozial-Gesetz-Buch muss besser werden.
Ulrike Scharf ist Sozial-Ministerin in Bayern.
Sie sagt: Alle 16 Bundes-Länder wollen das ändern.
Das ist ein starkes Signal nach Berlin.
Inklusion ist sehr wichtig für mich.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Inklusion bedeutet noch mehr:
Menschen mit und ohne Behinderung leben zusammen.
Sie arbeiten zusammen.
Sie verbringen ihre Freizeit zusammen.
Alle Menschen sollen mittendrin sein.
Teilhabe ist ein Grund-Recht.
Teilhabe bedeutet: bei etwas mit-machen können.
Oder mit-bestimmen dürfen.
Grund-Recht bedeutet: Jeder Mensch in Deutschland hat wichtige Rechte.
Diese Rechte heißen Grund-rechte.
Teilhabe ist kein Geschenk.
Alle Menschen sollen selbst-bestimmt leben können.
Die Minister haben erkannt: Es muss etwas passieren.
Die Reform-Ziele sind noch nicht erreicht.
Aber die Eingliederungs-Hilfe kostet immer mehr Geld.
Deshalb fordern die Minister vom Bund:
Das 9. Sozial-Gesetz-Buch muss weiter-entwickelt werden.
Dafür brauchen wir einen Zeit-Plan.
Das sind die wichtigsten Forderungen:
barriere-frei bedeutet: Ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Bürokratie bedeutet: Viele komplizierte Regeln und Formulare.
Die Planung muss besser werden.
Wohn-Raum für Menschen mit Behinderung muss finanziert werden.
Die Kosten müssen neu aufgeteilt werden.
Das betrifft Pflege und Eingliederungs-Hilfe.
Alle Bereiche müssen inklusiv werden.
inklusiv bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Menschen mit und ohne Behinderung sind zusammen.
Die verschiedenen Hilfen müssen besser zusammen-arbeiten.

Foto: StMAS/Tina Nötel
München (kobinet) Damit Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt am Leben teilnehmen können und ihre Menschenwürde gewahrt ist, erhalten sie bei Bedarf Leistungen der Eingliederungshilfe. Das regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit 2018 wird eine Reform umgesetzt, um Menschenwürde und Teilhabe zu wahren, gleichzeitig aber auch die Ausgabenanstiege zu dämpfen. Diese Ziele wurden bisher jedoch nur zum Teil erreicht. Deswegen hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) einen einstimmigen Beschluss gefasst: Es bestehe dringender Bedarf, das SGB IX zu überarbeiten. Dazu erklärte Bayerns Sozialministerin und amtierende ASMK-Vorsitzende Ulrike Scharf: "Der gemeinsame Beschluss aller 16 Länder sendet ein starkes Signal nach Berlin – wir müssen handeln. Für mich hat Inklusion oberste Priorität. Sie garantiert den Zusammenhalt und ein gutes Miteinander in unserem Land. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Grundrecht und kein Privileg. Ich setze mich als ASMK-Vorsitzende für ein Deutschland ein, in dem für alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben möglich ist – unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung."
Weiter betonte die ASMK-Vorsitzende Ulrike Scharf: „Mir ist es wichtig, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammenwohnen, arbeiten und auch ihre Freizeit verbringen. Alle sollen mittendrin statt nur dabei sein.“
Der ASMK-Beschluss hält fest, dass alle Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales Handlungsbedarf erkennen. Die Reformziele sind bisher nur zum Teil erreicht, während die Eingliederungshilfe vor der Herausforderung steht, dass immer höhere Aufwendungen zu bewältigen sind. Die ASMK stellt deshalb konkrete Forderungen mit einem Positionspapier an den Bund. Sie fordert außerdem, einen zeitlichen Rahmen für die weiteren Bund-Länder-Beratungen zur Weiterentwicklung des SGB IX vorzulegen.
Das sind die Eckpunkte des Positionspapiers:
- Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben muss verbessert, die Kostenentwicklung strenger gesteuert werden.
- Mehr Anstrengungen zur inklusiven Gestaltung wichtiger Lebensbereiche wie Nah- und Fernverkehr, in Gebäuden und Schulen.
- Erleichterungen beim Einsatz von Schulbegleitern in Pooling-Lösungen.
- Die Eingliederungshilfe braucht bessere Planungs- und Steuerungsprozesse und weniger Bürokratie.
- Die Finanzierung beziehungsweise Refinanzierung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung muss gesichert werden.
- Die Abgrenzung der Kosten zwischen Pflege und Eingliederungshilfe muss neu justiert und diese angemessen aufgeteilt werden.
- Alle Regelsysteme sind inklusiv auszurichten; insbesondere ist die Verzahnung der Eingliederungshilfe mit anderen individuellen Leistungen zu verbessern.

Foto: StMAS/Tina Nötel
München (kobinet) Damit Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt am Leben teilnehmen können und ihre Menschenwürde gewahrt ist, erhalten sie bei Bedarf Leistungen der Eingliederungshilfe. Das regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit 2018 wird eine Reform umgesetzt, um Menschenwürde und Teilhabe zu wahren, gleichzeitig aber auch die Ausgabenanstiege zu dämpfen. Diese Ziele wurden bisher jedoch nur zum Teil erreicht. Deswegen hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) einen einstimmigen Beschluss gefasst: Es bestehe dringender Bedarf, das SGB IX zu überarbeiten. Dazu erklärte Bayerns Sozialministerin und amtierende ASMK-Vorsitzende Ulrike Scharf: "Der gemeinsame Beschluss aller 16 Länder sendet ein starkes Signal nach Berlin – wir müssen handeln. Für mich hat Inklusion oberste Priorität. Sie garantiert den Zusammenhalt und ein gutes Miteinander in unserem Land. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Grundrecht und kein Privileg. Ich setze mich als ASMK-Vorsitzende für ein Deutschland ein, in dem für alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben möglich ist – unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung."
Weiter betonte die ASMK-Vorsitzende Ulrike Scharf: „Mir ist es wichtig, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammenwohnen, arbeiten und auch ihre Freizeit verbringen. Alle sollen mittendrin statt nur dabei sein.“
Der ASMK-Beschluss hält fest, dass alle Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales Handlungsbedarf erkennen. Die Reformziele sind bisher nur zum Teil erreicht, während die Eingliederungshilfe vor der Herausforderung steht, dass immer höhere Aufwendungen zu bewältigen sind. Die ASMK stellt deshalb konkrete Forderungen mit einem Positionspapier an den Bund. Sie fordert außerdem, einen zeitlichen Rahmen für die weiteren Bund-Länder-Beratungen zur Weiterentwicklung des SGB IX vorzulegen.
Das sind die Eckpunkte des Positionspapiers:
- Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben muss verbessert, die Kostenentwicklung strenger gesteuert werden.
- Mehr Anstrengungen zur inklusiven Gestaltung wichtiger Lebensbereiche wie Nah- und Fernverkehr, in Gebäuden und Schulen.
- Erleichterungen beim Einsatz von Schulbegleitern in Pooling-Lösungen.
- Die Eingliederungshilfe braucht bessere Planungs- und Steuerungsprozesse und weniger Bürokratie.
- Die Finanzierung beziehungsweise Refinanzierung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung muss gesichert werden.
- Die Abgrenzung der Kosten zwischen Pflege und Eingliederungshilfe muss neu justiert und diese angemessen aufgeteilt werden.
- Alle Regelsysteme sind inklusiv auszurichten; insbesondere ist die Verzahnung der Eingliederungshilfe mit anderen individuellen Leistungen zu verbessern.




