
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit angekündigt, doch der Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert, Verbände und Betroffene zeitnah zu Wort kommen zu lassen. „Nichts über uns ohne uns“. Das ist ein wichtiger Grundsatz für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – und auch die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass mehr Möglichkeiten zur politischen Teilhabe geschaffen werden müssen. Diese Teilhabe wird den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen aber immer wieder erschwert. So wie aktuell beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Der DBR fordert: Menschen, die dieses Gesetz und seine Konsequenzen unmittelbar betreffen müssen jetzt zügig einbezogen werden.










































