Berlin (kobinet)
Der UN-Ausschuss macht neue Regeln.
UN-Ausschuss bedeutet: Das ist eine Gruppe von Menschen.
Sie arbeiten für die Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen sind viele Länder zusammen.
Der Ausschuss kümmert sich um Menschen mit Behinderungen.
Er will ihre Rechte schützen.
Die neuen Regeln sind für Frauen mit Behinderungen.
Die neuen Regeln sind auch für Mädchen mit Behinderungen.
Diese Frauen werden oft mehrfach benachteiligt.
Mehrfach benachteiligt bedeutet: Eine Person hat viele Probleme.
Zum Beispiel: Sie ist eine Frau.
Und sie hat eine Behinderung.
Dann wird sie 2 Mal schlechter behandelt.
Der Ausschuss will Leit-Linien schreiben.
Leit-Linien bedeutet: Das sind wichtige Regeln.
Sie sagen: So soll man etwas machen.
Leit-Linien helfen bei schweren Entscheidungen.
Die Leit-Linien sollen gegen Benachteiligung helfen.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt.
Das ist nicht fair.
Länder sollen die Leit-Linien nutzen.
Auch andere wichtige Menschen sollen sie nutzen.
Der Ausschuss sammelt gute Beispiele.
Die Beispiele zeigen: So kann man Benachteiligung stoppen.
Die Beispiele sind für Frauen mit Behinderungen.
Die Beispiele sind auch für Mädchen mit Behinderungen.
Alle Menschen können ihre Meinung sagen.
Dafür können sie eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail muss bis zum 15. September 2025 da sein.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte hat das gesagt.
Institut bedeutet: Das ist eine Organisation.
Sie kümmert sich um die Rechte von Menschen.
Sie prüft: Werden alle Menschen fair behandelt?
Der UN-Ausschuss hat eine Liste gemacht.
Auf der Liste stehen Themen und Fragen.
Zu diesen Themen will der Ausschuss Antworten.
Die Antworten kann man per E-Mail schicken.
Die E-Mails müssen bis zum 15. September 2025 da sein.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte erklärt das.
Es gibt auch einen Link dazu.
Der Link führt zu mehr Informationen:

Foto: BIZEPS Wien
Berlin (kobinet) Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat beschlossen, Leitlinien für den Umgang mit mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Recht, Politik und Praxis zu erstellen. Ziel ist es, den Vertragsstaaten und anderen Pflichtenträgern weitere Anhaltspunkte für die Beseitigung von Umsetzungslücken zu geben und eine Sammlung bewährter Praktiken für den Umgang mit mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zusammenzustellen. Stellungnahmen hierzu können an den Ausschuss bis zum 15. September 2025 gemailt werden. Darauf hat das Deutsche Institut für Menschenrechte hingewiesen.
„Der UN-Ausschuss hat eine Liste von Themen und Fragen veröffentlicht, zu denen er sich Eingaben wünscht. Beiträge/Kommentare können per E-Mail übermittelt werden. Sie müssen bis zum 15. September 2025 eingegangen sein“, heißt es vonseiten des Deutschen Institut für Menschenrechte mit dem Verweis auf folgenden Link:

Foto: BIZEPS Wien
Berlin (kobinet) Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat beschlossen, Leitlinien für den Umgang mit mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Recht, Politik und Praxis zu erstellen. Ziel ist es, den Vertragsstaaten und anderen Pflichtenträgern weitere Anhaltspunkte für die Beseitigung von Umsetzungslücken zu geben und eine Sammlung bewährter Praktiken für den Umgang mit mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zusammenzustellen. Stellungnahmen hierzu können an den Ausschuss bis zum 15. September 2025 gemailt werden. Darauf hat das Deutsche Institut für Menschenrechte hingewiesen.
„Der UN-Ausschuss hat eine Liste von Themen und Fragen veröffentlicht, zu denen er sich Eingaben wünscht. Beiträge/Kommentare können per E-Mail übermittelt werden. Sie müssen bis zum 15. September 2025 eingegangen sein“, heißt es vonseiten des Deutschen Institut für Menschenrechte mit dem Verweis auf folgenden Link:




