Bonn (kobinet)
Kobinet ist eine Internet-Seite.
Dort stehen Nach-Richten.
Die Nach-Richten sind über Menschen mit Behinderung.
Ein Hund kostet viel Geld.
Man muss Futter kaufen.
Man muss zum Tier-Arzt gehen.
Man muss den Hund pflegen.
Blinde Menschen brauchen oft einen Führ-Hund.
Der Führ-Hund hilft ihnen im Alltag.
Die Kranken-Kasse zahlt Geld dafür.
Eine Kranken-Kasse ist eine Versicherung.
Sie zahlt für Arzt-Besuche.
Sie zahlt auch für Hilfs-Mittel.
So können blinde Menschen die Kosten bezahlen.
Jetzt will die Kranken-Kasse das ändern.
Sie will kein Geld mehr geben.
Das ist ein großes Problem.
Das Problem ist für blinde Menschen.
PRO RETINA Deutschland ist dagegen.
PRO RETINA Deutschland ist eine Organisation.
Organisation bedeutet: Eine Gruppe von Menschen.
Sie arbeiten zusammen für ein Ziel.
Sie hilft Menschen mit Augen-Problemen.
Sie sagt: Die Regel soll bleiben.
Blinde Menschen brauchen diese Hilfe.
Viele Menschen mit Behinderung brauchen einen Führ-Hund.
Behinderung bedeutet: Manche Dinge sind schwer zu machen.
Man braucht oft Hilfe von anderen Menschen.
Nur so können sie arbeiten gehen.
Nur so können sie am Leben teil-haben.
Teil-haben bedeutet: Mit-machen bei etwas.
Oder dabei sein bei etwas.
Nur so können sie selbst-bestimmt leben.
Selbst-bestimmt leben bedeutet: Du entscheidest alleine über dein Leben.
Du sagst selbst: Was ist gut für mich.
Die Kranken-Kasse zahlt jeden Monat Geld.
Das Geld ist für die Kosten vom Hund.
Wenn der Hund krank wird, zahlt sie auch.
Jetzt will der GKV-Spitzen-Verband das stoppen.
GKV-Spitzen-Verband bedeutet: Der Chef von allen Kranken-Kassen in Deutschland.
Sie machen die Regeln für die Kranken-Kassen.
Günter Matzko arbeitet bei PRO RETINA Deutschland.
Er kennt sich mit Führ-Hunden aus.
Er sagt: Ein Führ-Hund kostet viel Geld.
Die alte Regel war gut und klar.
Wenn die Regel weg ist, wird alles schwerer.
Dann muss jeder Mensch einzeln fragen.
Das macht viel Arbeit für alle.
Das ist schlecht für blinde Menschen.
Dario Madani ist Chef von PRO RETINA Deutschland.
Er sagt: Die neue Regel ist schlecht.
Sie macht alles unklarer.
Jeder Fall wird anders behandelt.
Er fordert etwas.
Der GKV-Spitzen-Verband soll die Regel behalten.
Das ist auch rechtlich wichtig.
Rechtlich bedeutet: Es hat mit Gesetzen zu tun.
Nach den Gesetzen ist das richtig.
Menschen mit Behinderung sollen teil-haben können.
Das darf nicht schlechter werden.

Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) Futter, Pflege, Tierarzt, Ausstattung – die laufenden Kosten für einen Hund sind beträchtlich. Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, die auf ihren Führhund angewiesen sind, erhalten von der Krankenkasse Unterstützung, um diese Kosten bewältigen zu können. Die aktuellen Überlegungen, die bisher geltende Regelung zur Kostenübernahme für Blindenführhunde zu streichen – ohne eine gleichwertige rechtliche Grundlage zu schaffen – bedeuten für diese Menschen eine existenzielle Bedrohung. Daher fordert PRO RETINA Deutschland die derzeitige Regelung nicht anzutasten und damit das selbstbestimmte Leben mit Führhund nicht zu gefährden.
Führhunde sind für viele Menschen mit Beeinträchtigung die einzige Möglichkeit, arbeiten zu gehen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Damit sie Kosten, die mit dem Führhund verbunden sind, bewältigen können, erhalten sie eine monatliche Pauschale für laufende Ausgaben und können sich zusätzliche Kosten wie Tierarztrechnungen erstatten lassen. Nun plant der GKV-Spitzenverband, diese Regelung abzuschaffen. Günter Matzko, Ansprechpartner zum Thema Führhunde im PRO RETINA Arbeitskreis Hilfsmittel, betont dazu: „Die Haltung eines Blindenführhundes bedeutet nicht nur Verantwortung, sondern auch Kosten. Die bisher einheitliche und transparente Regelung hat sich bewährt – ihre Abschaffung wäre ein Rückschritt in der Versorgung sehbeeinträchtigter und blinder Menschen.“
PRO RETINA Geschäftsführer Dario Madani ergänzt, dass die damit verbundene unklare Rechtslage Tür und Tor öffne für bürokratische Einzelentscheidungen. Daher fordert er den GKV-Spitzenverband eindringlich auf, von der geplanten Streichung abzusehen und die bisherige Regelung zu erhalten. Dabei verweist er darauf, dass eine Streichung der Hilfsmittelregelung auch rechtlich bedenklich wäre. „Errungenschaften auf dem Weg zu echter Teilhabe dürfen nicht rückgängig gemacht werden.“

Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) Futter, Pflege, Tierarzt, Ausstattung – die laufenden Kosten für einen Hund sind beträchtlich. Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, die auf ihren Führhund angewiesen sind, erhalten von der Krankenkasse Unterstützung, um diese Kosten bewältigen zu können. Die aktuellen Überlegungen, die bisher geltende Regelung zur Kostenübernahme für Blindenführhunde zu streichen – ohne eine gleichwertige rechtliche Grundlage zu schaffen – bedeuten für diese Menschen eine existenzielle Bedrohung. Daher fordert PRO RETINA Deutschland die derzeitige Regelung nicht anzutasten und damit das selbstbestimmte Leben mit Führhund nicht zu gefährden.
Führhunde sind für viele Menschen mit Beeinträchtigung die einzige Möglichkeit, arbeiten zu gehen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Damit sie Kosten, die mit dem Führhund verbunden sind, bewältigen können, erhalten sie eine monatliche Pauschale für laufende Ausgaben und können sich zusätzliche Kosten wie Tierarztrechnungen erstatten lassen. Nun plant der GKV-Spitzenverband, diese Regelung abzuschaffen. Günter Matzko, Ansprechpartner zum Thema Führhunde im PRO RETINA Arbeitskreis Hilfsmittel, betont dazu: „Die Haltung eines Blindenführhundes bedeutet nicht nur Verantwortung, sondern auch Kosten. Die bisher einheitliche und transparente Regelung hat sich bewährt – ihre Abschaffung wäre ein Rückschritt in der Versorgung sehbeeinträchtigter und blinder Menschen.“
PRO RETINA Geschäftsführer Dario Madani ergänzt, dass die damit verbundene unklare Rechtslage Tür und Tor öffne für bürokratische Einzelentscheidungen. Daher fordert er den GKV-Spitzenverband eindringlich auf, von der geplanten Streichung abzusehen und die bisherige Regelung zu erhalten. Dabei verweist er darauf, dass eine Streichung der Hilfsmittelregelung auch rechtlich bedenklich wäre. „Errungenschaften auf dem Weg zu echter Teilhabe dürfen nicht rückgängig gemacht werden.“




