Villmar - Weyer (kobinet)
Hurra!
Endlich macht jemand bei meiner Interview-Reihe mit.
Interview-Reihe bedeutet: Mehrere Gespräche zu einem Thema.
Ein Reporter stellt dabei Fragen.
Die Interview-Reihe heißt: Teil-Habe ist nichts für Feig-Linge.
Ich stelle 10 Fragen.
Viele Menschen haben meine Anfragen ignoriert.
Oder sie hatten Angst vor meinen Fragen.
Dann haben sie sich tot gestellt.
Das nennt man Schreck-Starre.
Schreck-Starre bedeutet: Man kann sich nicht bewegen.
Das passiert bei großer Angst.
Tiere machen das auch.
Aber Felix Martin und Christoph Sippel machen mit.
Beide arbeiten für die Grünen.
Sie sitzen im hessischen Land-Tag.
Land-Tag bedeutet: Das Parlament von einem Bundes-Land.
Die Bürger wählen die Politiker alle 5 Jahre.
Die beiden haben keine Angst vor schweren Fragen.
Christoph Sippel arbeitet an kommunalen Themen.
Kommunal bedeutet: Es gehört zur Stadt oder Gemeinde.
Er kümmert sich auch um Beiräte.
Beiräte bedeutet: Gruppen von Menschen.
Sie beraten die Politik.
Sie geben Tipps für wichtige Entscheidungen.
Es gibt Beiräte für Menschen mit Behinderungen.
Felix Martin arbeitet an Sozial-Politik.
Sozial-Politik bedeutet: Politik für alle Menschen.
Sie hilft armen Menschen.
Zum Beispiel: Arbeits-Losen-Geld oder Rente.
Er hat eine kleine Anfrage gestellt.
Die Anfrage war über Andreas Winkel.
Andreas Winkel ist Beauftragter für Menschen mit Behinderungen.
Felix Martin hat gefragt: Warum wurde er ernannt?
Das sind gute Voraus-Setzungen für schwere Fragen.
Voraus-Setzungen bedeutet: Dinge die da sein müssen.
Damit etwas funktioniert.
Ich hoffe auf mutige Antworten.
1. S. Laux:
In Hessen gibt es neue Beiräte.
Die Beiräte sind für Menschen mit Behinderungen.
Ist das ein Geschenk der hessischen Politik?
Oder ist es eine Pflicht?
Die Pflicht kommt von der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN-Behinderten-Rechts-Konvention bedeutet: Ein wichtiges Papier von vielen Ländern.
Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
F. Martin und C. Sippel:
Die Gemeinde-Ordnung erlaubt Beiräte schon lange.
Gemeinde-Ordnung bedeutet: Die Regeln für eine Gemeinde.
Eine Gemeinde ist ein Ort mit vielen Menschen.
Die UN-Konvention schreibt Mit-Bestimmung vor.
Mit-Bestimmung bedeutet: Du kannst mit-reden und mit-entscheiden.
Deine Meinung ist wichtig.
Das wichtigste ist das Wahl-Recht.
Das haben wir in Deutschland.
Aber wir brauchen mehr Wege für Mit-Bestimmung.
2. S. Laux:
Welche Rolle sollen die Beiräte haben?
Wählen Sie zwischen 2 Antworten:
Sie sollen nur bei Behinderten-Themen beraten.
Oder: Sie sollen bei allen Themen mit-machen.
F. Martin und C. Sippel:
Menschen mit Behinderungen sehen alle Themen anders.
Zum Beispiel: Ist der Spiel-Platz barriere-frei?
Schreibt die Verwaltung in einfacher Sprache?
Gibt es Gebärden-Dolmetscher bei Kultur-Programmen?
Die Beiräte sollen selbst entscheiden.
Sie wählen ihre Themen selbst aus.
3. S. Laux:
Hessen hat einen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Er arbeitet haupt-amtlich.
Er wurde ernannt.
Ist er wie ein Bundes-Präsident für Menschen mit Behinderungen?
F. Martin und C. Sippel:
Der Beauftragte ist ein Ansprech-Partner.
Er bringt die Wünsche zur Politik.
Die Wünsche kommen von Menschen mit Behinderungen.
Ein Inklusions-Beirat hilft ihm dabei.
Inklusion bedeutet: Alle gehören dazu.
4. S. Laux:
Die Bundes-Regierung sagt über den Beauftragten:
Er ist Ansprech-Partner für alle Themen.
Die Themen betreffen Menschen mit Behinderungen.
Welche Themen betreffen Menschen mit Behinderungen nicht?
F. Martin und C. Sippel:
Jedes Thema betrifft Menschen mit Behinderungen.
Aber manche Themen sind besonders wichtig.
Zum Beispiel: Ein gehörloser Mensch will zu einer Veranstaltung.
Die Veranstaltung ist für alle Bürger interessant.
Aber der gehörlose Mensch braucht einen Gebärden-Dolmetscher.
Das ist sein besonderes Anliegen.
Die Ab-Grenzung ist schwer.
Ab-Grenzung bedeutet: Man teilt Dinge in Gruppen.
Man sagt: Das gehört dazu.
Das gehört nicht dazu.
5. S. Laux:
Was muss ich tun?
Ich will haupt-amtlicher Beauftragter werden.
Der Beauftragte ist für Menschen mit Behinderungen zuständig.
Er hat 7 Mit-Arbeiter.
C. Sippel und F. Martin:
Die Landes-Regierung ernennt den Beauftragten.
Es gibt keine festen Regeln dafür.
Der jetzige Beauftragte war Journalist.
Seine Vorgängerin arbeitete in der Landes-Verwaltung.
6. S. Laux:
Hilft es mir?
Ich bleibe höflich im Kontakt mit euch.
Ihr seid Abgeordnete.
C. Sippel und F. Martin:
Höflicher Kontakt ist immer gut.
Aber wir Abgeordneten entscheiden das nicht.
Die Landes-Regierung wählt das Personal aus.
7. S. Laux:
Manche ehren-amtliche Aktivisten sagen:
Diese Ämter sind schlecht.
Die Beauftragten sind privilegiert.
Privilegiert bedeutet: Jemand hat besondere Vorteile.
Andere Menschen haben diese Vorteile nicht.
Sie haben eine Alibi-Funktion.
Alibi-Funktion bedeutet: Man tut so als ob man etwas macht.
Aber man macht es nur zum Schein.
Man will sich damit heraus-reden.
Das ist undemokratisch.
Könnt ihr das verstehen?
C. Sippel und F. Martin:
Der Beauftragte ist privilegiert.
Das stimmt.
Der Beauftragte ist nicht gewählt.
Die Ministerin ist auch nicht gewählt.
Aber der Beauftragte hat keine Alibi-Funktion.
Der Beauftragte macht wichtige Arbeit.
Der Beauftragte ist Ansprech-Person.
Zum Beispiel: Das Kloster Haydau wird barriere-frei saniert.
Der Beauftragte hat uns den Tipp gegeben.
8. S. Laux:
Könnt ihr euch das vorstellen:
Die Ernennung wird durch Wahlen ersetzt.
Das soll auf kommunaler Ebene passieren.
Demokratisch bedeutet: Die Menschen wählen.
C. Sippel und F. Martin:
Viele Funktionen werden durch Ernennung besetzt.
Wir sprechen gerne über andere Wege.
9. S. Laux:
Herr Martin.
Welche Frage zur Inklusion wolltet ihr schon immer beantworten?
Oder zur Behinderten-Politik?
F. Martin:
Ich werde manchmal gefragt:
Warum kümmerst du dich um so ein Nischen-Thema?
Nischen-Thema bedeutet: Ein Thema für wenige Menschen.
Nicht viele Menschen interessieren sich dafür.
Aber: Jeder 10. Mensch in Deutschland hat eine Behinderung.
Man sieht die Behinderung nicht immer sofort.
Barriere-Freiheit hilft auch Menschen ohne Behinderung.
Inklusion ist ein Thema für alle Menschen.
10. S. Laux:
Herr Sippel.
Welche Frage zur Inklusion wolltet ihr schon immer beantworten?
Oder zur Behinderten-Politik?
C. Sippel:
Im März sind Kommunal-Wahlen.
Kommunal-Wahlen bedeutet: Die Bürger wählen Politiker für ihre Stadt oder Gemeinde.
Mich beschäftigt eine Frage:
Wie bekommen wir mehr Menschen mit Behinderung in die Politik?
Wir müssen Barrieren abbauen.
Welche Barrieren genau?
Das versuchen wir in vielen Gesprächen heraus-zu-finden.
Wir freuen uns über Hinweise.

Foto: Stephan Laux
Villmar - Weyer (kobinet) Hurra! Endlich hat sich jemand gefunden, der mit mir meine Interviewreihe: "Teilhabe ist nichts für Feiglinge. 10 Fragen an…" fortsetzen will. Etliche Anfragen wurden bisher ignoriert oder die Angefragten waren so verängstigt von meinen Fragen, dass sie sich reflexartig tot gestellt haben. Schreckstarre nennt das die Zoologie. Vor allem das Opossum beherrscht diese Überlebensstrategie, wenn es sich plötzlichen Stresssituationen gegenübersieht. Nicht so Felix Martin und Christoph Sippel, die beide für die Fraktion der Grünen im hessischen Landtag sitzen. Beide sind anscheinend stresserprobt. Christoph Sippel macht sich u.a. für kommunale Themen im Landtag stark. Deswegen beschäftigt er sich vielleicht auch mit der Rolle von Beiräten für Menschen mit Behinderungen als kommunale Gremien. Felix Martin gibt Sozialpolitik als einen seiner Schwerpunkte an und ist mir durch eine kleine Anfrage im hessischen Landtag aufgefallen, in der er, die Ernennung von Andreas Winkel, bzw. die damit verbundene Ablösung von Rika Esser als Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im hessischen Landtag hinterfragt. Gute Voraussetzungen, um herausfordernde Fragen zu stellen und auf deren mutige Beantwortung zu hoffen.
1. S. Laux: In Hessen bilden sich in den letzten Jahren kommunale Beiräte für Menschen mit Behinderungen. Ist das ein Zugeständnis der hessischen Landespolitik infolge der UN-Behindertenrechtskonvention (UN – BRK) oder sehen Sie das als eine Verpflichtung an?
F. Martin/C. Sippel: Die Gemeindeordnung ermöglicht den Kommunen schon lange die Einrichtungen von Beiräten für Menschen mit Behinderungen. Die UN-BRK schreibt Beteiligung vor, das wichtigste Instrument ist dabei das inklusive Wahlrecht, welches wir in Deutschland haben. Es braucht aber weitere Wege der Beteiligung, wie genau diese ausgestaltet sein müssen, schreibt die UN-BRK nicht vor.
2. S. Laux: Welche Rolle sollten diese Beiräte in der Kommunalpolitik spielen? Wählen Sie zwischen diesen zwei Antworten:
• Sie sollten die Kommunalpolitik bei „behindertenspezifischen Fragen“ beraten
• Sie sollten an allen kommunalpolitischen Themen, Prozessen und Entscheidungen teilhaben.
F. Martin/C. Sippel: Menschen mit Behinderungen haben auf fast jedes Thema einen besonderen Blickwinkel: Ist der Spielplatz barrierefrei? Formuliert die Verwaltung in einfacher Sprache? Gibt es für das Kulturprogramm Gebärdendolmetscher? Daher sollten die Beiräte selbst entscheiden, mit welchen Themen sie sich befassen möchten.
3. S. Laux: Auch für die hessische Landesregierung gibt es einen (hauptamtlichen) Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Er wurde ernannt. Ist er eine Art Bundespräsident für Menschen mit Behinderungen in Hessen?
F. Martin/C. Sippel: Der Beauftragte ist in erster Linie ein Ansprechpartner. Er soll die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in die Landespolitik tragen, dabei unterstützt ihn ein Inklusionsbeirat.
4. S. Laux: Die Definition (der Bundesregierung) eines solchen Beauftragten spricht von „einem Ansprechpartner der Regierung in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen berühren“. Welche Angelegenheiten berühren Menschen mit Behinderungen eigentlich nicht?
F. Martin/C. Sippel: Jedes Anliegen berührt Menschen mit Behinderungen. Es gibt aber Anliegen, die vornehmlich aufgrund einer bestimmten Behinderung vorhanden sind. Ein Beispiel: Ein gehörloser Mensch möchte an einer Veranstaltung teilnehmen. Die Veranstaltung an sich ist für ihn als interessierter Bürger ein Anliegen. Dass es vor Ort auch Gebärdendolmetscher gibt, ist für ihn als gehörloser Mensch ein Anliegen. Die Abgrenzung ist allerdings schwer und nicht immer zutreffend.
5. S. Laux: Was müsste ich tun, um (als) hauptamtlicher Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in Hessen, mit 7 Mitarbeitenden (ernannt) zu werden?
C. Sippel/F. Martin: Die Landesregierung ernennt den Beauftragten. Dafür gibt es keine einheitlichen Kriterien. Während der aktuelle Beauftragte über einen journalistischen Hintergrund verfügt, so kam seine Vorgängerin aus der Landesverwaltung.
6. S. Laux: Würde es helfen, weiterhin mit Abgeordneten, wie Ihnen, im höflichen Kontakt zu bleiben?
C. Sippel/F. Martin: Ein höflicher Kontakt ist immer gern gesehen, aber die Abgeordneten haben keinen Einfluss auf die Personalauswahl der Landesregierung.
7. S. Laux: Können Sie nachvollziehen, dass solche Ämter von manchen ehrenamtlichen Aktivist*innen der Behindertenbewegung „Als privilegierte, behindertenpolitische Akteur*innen mit Alibifunktion und ‚undemokratischen Geschmäckle‘“ empfunden werden?
C. Sippel/F. Martin: Natürlich ist ein solcher Beauftragter privilegiert in seiner Stellung. Er ist auch nicht gewählt – genauso wenig wie die Ministerin selbst. Eine Alibifunktion ist es allerdings nicht, da der Beauftragte wichtige Impulse setzt und als Ansprechperson zur Verfügung steht. Durch Tipps des Beauftragten konnten wir zum Beispiel dafür sorgen, dass das Kloster Haydau, welches Kultur in seiner vielfältigsten Form beheimatet, in der Heimatregion von Christoph Sippel barrierefrei saniert wird.
8. S. Laux: Könnten Sie sich vorstellen, diese „Ernennungskultur“ durch ein demokratisches Prozedere zumindest auf kommunaler Ebene zu ersetzen?
C. Sippel/F. Martin: Tatsächlich werden viele Funktionen durch eine Ernennung besetzt, wir sind aber immer gern bereit, über Alternativen zu sprechen.
9. S. Laux: Herr Martin. Welche Frage zur Inklusion bzw. zur Behindertenpolitik wollten Sie schon immer einmal beantworten?
F. Martin: Ich werde manchmal gefragt, warum ich mich um so ein Nischenthema kümmere. Dabei hat jeder Zehnte in Deutschland einen Grad der Behinderung – nicht allen sieht man das sofort an. Und etliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit nützen auch vielen Menschen ohne Behinderung. Inklusion ist also ein Thema für die gesamte Gesellschaft.
10. S. Laux: Herr Sippel. Welche Frage zur Inklusion bzw. zur Behindertenpolitik wollten Sie schon immer einmal beantworten?
C. Sippel: Im März sind Kommunalwahlen und mich bewegt, wie wir mehr Menschen mit Behinderung in die Politik bekommen. Klar ist, dass wir auf dem Weg dorthin Barrieren abbauen müssen. Welche genau versuchen wir in vielen Gesprächen zu ergründen und freuen uns immer über Hinweise.

Foto: Stephan Laux
Villmar - Weyer (kobinet) Hurra! Endlich hat sich jemand gefunden, der mit mir meine Interviewreihe: "Teilhabe ist nichts für Feiglinge. 10 Fragen an…" fortsetzen will. Etliche Anfragen wurden bisher ignoriert oder die Angefragten waren so verängstigt von meinen Fragen, dass sie sich reflexartig tot gestellt haben. Schreckstarre nennt das die Zoologie. Vor allem das Opossum beherrscht diese Überlebensstrategie, wenn es sich plötzlichen Stresssituationen gegenübersieht. Nicht so Felix Martin und Christoph Sippel, die beide für die Fraktion der Grünen im hessischen Landtag sitzen. Beide sind anscheinend stresserprobt. Christoph Sippel macht sich u.a. für kommunale Themen im Landtag stark. Deswegen beschäftigt er sich vielleicht auch mit der Rolle von Beiräten für Menschen mit Behinderungen als kommunale Gremien. Felix Martin gibt Sozialpolitik als einen seiner Schwerpunkte an und ist mir durch eine kleine Anfrage im hessischen Landtag aufgefallen, in der er, die Ernennung von Andreas Winkel, bzw. die damit verbundene Ablösung von Rika Esser als Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im hessischen Landtag hinterfragt. Gute Voraussetzungen, um herausfordernde Fragen zu stellen und auf deren mutige Beantwortung zu hoffen.
1. S. Laux: In Hessen bilden sich in den letzten Jahren kommunale Beiräte für Menschen mit Behinderungen. Ist das ein Zugeständnis der hessischen Landespolitik infolge der UN-Behindertenrechtskonvention (UN – BRK) oder sehen Sie das als eine Verpflichtung an?
F. Martin/C. Sippel: Die Gemeindeordnung ermöglicht den Kommunen schon lange die Einrichtungen von Beiräten für Menschen mit Behinderungen. Die UN-BRK schreibt Beteiligung vor, das wichtigste Instrument ist dabei das inklusive Wahlrecht, welches wir in Deutschland haben. Es braucht aber weitere Wege der Beteiligung, wie genau diese ausgestaltet sein müssen, schreibt die UN-BRK nicht vor.
2. S. Laux: Welche Rolle sollten diese Beiräte in der Kommunalpolitik spielen? Wählen Sie zwischen diesen zwei Antworten:
• Sie sollten die Kommunalpolitik bei „behindertenspezifischen Fragen“ beraten
• Sie sollten an allen kommunalpolitischen Themen, Prozessen und Entscheidungen teilhaben.
F. Martin/C. Sippel: Menschen mit Behinderungen haben auf fast jedes Thema einen besonderen Blickwinkel: Ist der Spielplatz barrierefrei? Formuliert die Verwaltung in einfacher Sprache? Gibt es für das Kulturprogramm Gebärdendolmetscher? Daher sollten die Beiräte selbst entscheiden, mit welchen Themen sie sich befassen möchten.
3. S. Laux: Auch für die hessische Landesregierung gibt es einen (hauptamtlichen) Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Er wurde ernannt. Ist er eine Art Bundespräsident für Menschen mit Behinderungen in Hessen?
F. Martin/C. Sippel: Der Beauftragte ist in erster Linie ein Ansprechpartner. Er soll die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in die Landespolitik tragen, dabei unterstützt ihn ein Inklusionsbeirat.
4. S. Laux: Die Definition (der Bundesregierung) eines solchen Beauftragten spricht von „einem Ansprechpartner der Regierung in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen berühren“. Welche Angelegenheiten berühren Menschen mit Behinderungen eigentlich nicht?
F. Martin/C. Sippel: Jedes Anliegen berührt Menschen mit Behinderungen. Es gibt aber Anliegen, die vornehmlich aufgrund einer bestimmten Behinderung vorhanden sind. Ein Beispiel: Ein gehörloser Mensch möchte an einer Veranstaltung teilnehmen. Die Veranstaltung an sich ist für ihn als interessierter Bürger ein Anliegen. Dass es vor Ort auch Gebärdendolmetscher gibt, ist für ihn als gehörloser Mensch ein Anliegen. Die Abgrenzung ist allerdings schwer und nicht immer zutreffend.
5. S. Laux: Was müsste ich tun, um (als) hauptamtlicher Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in Hessen, mit 7 Mitarbeitenden (ernannt) zu werden?
C. Sippel/F. Martin: Die Landesregierung ernennt den Beauftragten. Dafür gibt es keine einheitlichen Kriterien. Während der aktuelle Beauftragte über einen journalistischen Hintergrund verfügt, so kam seine Vorgängerin aus der Landesverwaltung.
6. S. Laux: Würde es helfen, weiterhin mit Abgeordneten, wie Ihnen, im höflichen Kontakt zu bleiben?
C. Sippel/F. Martin: Ein höflicher Kontakt ist immer gern gesehen, aber die Abgeordneten haben keinen Einfluss auf die Personalauswahl der Landesregierung.
7. S. Laux: Können Sie nachvollziehen, dass solche Ämter von manchen ehrenamtlichen Aktivist*innen der Behindertenbewegung „Als privilegierte, behindertenpolitische Akteur*innen mit Alibifunktion und ‚undemokratischen Geschmäckle‘“ empfunden werden?
C. Sippel/F. Martin: Natürlich ist ein solcher Beauftragter privilegiert in seiner Stellung. Er ist auch nicht gewählt – genauso wenig wie die Ministerin selbst. Eine Alibifunktion ist es allerdings nicht, da der Beauftragte wichtige Impulse setzt und als Ansprechperson zur Verfügung steht. Durch Tipps des Beauftragten konnten wir zum Beispiel dafür sorgen, dass das Kloster Haydau, welches Kultur in seiner vielfältigsten Form beheimatet, in der Heimatregion von Christoph Sippel barrierefrei saniert wird.
8. S. Laux: Könnten Sie sich vorstellen, diese „Ernennungskultur“ durch ein demokratisches Prozedere zumindest auf kommunaler Ebene zu ersetzen?
C. Sippel/F. Martin: Tatsächlich werden viele Funktionen durch eine Ernennung besetzt, wir sind aber immer gern bereit, über Alternativen zu sprechen.
9. S. Laux: Herr Martin. Welche Frage zur Inklusion bzw. zur Behindertenpolitik wollten Sie schon immer einmal beantworten?
F. Martin: Ich werde manchmal gefragt, warum ich mich um so ein Nischenthema kümmere. Dabei hat jeder Zehnte in Deutschland einen Grad der Behinderung – nicht allen sieht man das sofort an. Und etliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit nützen auch vielen Menschen ohne Behinderung. Inklusion ist also ein Thema für die gesamte Gesellschaft.
10. S. Laux: Herr Sippel. Welche Frage zur Inklusion bzw. zur Behindertenpolitik wollten Sie schon immer einmal beantworten?
C. Sippel: Im März sind Kommunalwahlen und mich bewegt, wie wir mehr Menschen mit Behinderung in die Politik bekommen. Klar ist, dass wir auf dem Weg dorthin Barrieren abbauen müssen. Welche genau versuchen wir in vielen Gesprächen zu ergründen und freuen uns immer über Hinweise.




