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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Bund und Länder im Vergleich

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Berlin (kobinet) "Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stellt sich teilweise unübersichtlich dar. Es gibt parallel laufende Prozesse, teilweise in den 16 Bundesländern gleichzeitig. Die Monitoring-Stelle überwacht die Umsetzungsprozesse und macht sich dafür stark, dass die staatlichen Stellen die UN-BRK einhalten", heißt es auf der Internetseite der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Auf https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/bund-und-laender-im-vergleich#c10482 finden Interessierte zu den Themen "Aktionspläne", "Behindertengleichstellungsgesetze", "Wahlrechtsausschlüsse", "Koalitionsvereinbarungen" und "Gewaltschutzvorkehrungen in stationären Wohneinrichtungen" einen Überblick über die jeweiligen Entwicklungen in Bund und Ländern.

Link zu den Infos der Monitoringstelle