Stuttgart.
Manne Lucha ist Minister in Baden-Württemberg.
Er ist für Soziales zuständig.
Er ist auch für Gesundheit zuständig.
Manne Lucha will etwas ändern.
Die Pflege-Versicherung soll besser werden.
Das soll der Bund machen.
Die Pflege-Versicherung ist eine Versicherung.
Sie hilft bei den Kosten für Pflege.
Menschen sind manchmal alt oder krank.
Sie brauchen dann oft Hilfe.
Die Versicherung zahlt dann einen Teil.
Sie zahlt nicht alles.
Menschen leben im Pflege-Heim.
Sie müssen selbst Geld bezahlen.
Das nennt man Eigen-Anteil.
Manne Lucha will etwas.
Der Eigen-Anteil soll planbar sein.
Der Eigen-Anteil soll begrenzt werden.
Der Eigen-Anteil ist Geld.
Du musst es selbst zahlen.
Die Versicherung zahlt nicht alles.
Du musst einen Teil selbst bezahlen.
Es gibt jetzt eine Arbeits-Gruppe.
Die Arbeits-Gruppe heißt: Zukunfts-Pakt Pflege.
Die Bundes-Gesundheits-Ministerin leitet die Arbeits-Gruppe.
Die Arbeits-Gruppe soll bis Ende 2025 arbeiten.
Sie soll Grundlagen erarbeiten.
Die Grundlagen sind für eine Pflege-Reform.
Der Zukunfts-Pakt Pflege ist ein Plan.
Die Politik hat den Plan gemacht.
Der Plan soll die Pflege besser machen.
Mehr Menschen sollen gute Pflege bekommen.
Die Kosten sollen gerechter verteilt werden.
Manne Lucha sagte etwas am 24. Juli 2025.
Er sagte es in Stuttgart.
Er sagte: Ich finde die Arbeits-Gruppe sehr gut.
Ich werde mich stark dafür einsetzen.
Die Eigen-Anteile sollen begrenzt werden.
Das gilt für Menschen im Pflege-Heim.
Der Verband der Ersatz-Kassen hat etwas ausgewertet.
Das war am 1. Juli 2025.
Menschen leben im Pflege-Heim in Baden-Württemberg.
Sie müssen viel Geld selbst bezahlen.
Im ersten Jahr sind das im Durchschnitt 3.400 Euro.
Das ist jeden Monat so viel.
Im Durchschnitt bedeutet: Man rechnet alle Kosten zusammen.
Dann teilt man durch die Zahl der Menschen.
So bekommt man einen mittleren Wert.
Manne Lucha will eine neue Verteilung.
Er will die Kosten anders verteilen.
Er will den Sockel-Spitze-Tausch einführen.
Das bedeutet etwas.
Menschen im Pflege-Heim bezahlen nur einen festen Betrag.
Dieser Betrag wird vorher festgelegt.
Man kann ihn vorher berechnen.
Man kann dafür eine Versicherung abschließen.
Man kann dafür Geld sparen.
Sockel-Spitze-Tausch ist ein schweres Wort.
Es bedeutet eine Änderung.
Es geht um die Kosten-Verteilung.
Ein Teil wird kleiner gemacht.
Dafür wird ein anderer Teil größer gemacht.
Die Pflege-Versicherung übernimmt alle anderen Kosten.
So werden Menschen im Pflege-Heim geschützt.
Die Pflege wird manchmal besser.
Dann steigen die Kosten nicht von selbst.
Von selbst bedeutet: ohne dass jemand etwas tut.
Die Kosten steigen nicht ohne Grund.
Die Eigen-Beteiligung hat 3 Teile.
Das gilt seit 1. Juli 2025:
- Unterkunft und Verpflegung: im Durchschnitt 1.095 Euro im Monat
- Geld-Anlage-Kosten: im Durchschnitt 460 Euro im Monat
- Pflege-bedingter Eigen-Anteil im ersten Jahr: 1.845 Euro im Monat
Geld-Anlage-Kosten bedeutet: Kosten für Geld-Anlagen.
Du legst Geld an.
Das kostet oft etwas.
Du musst Gebühren zahlen.
Der Verband der Ersatz-Kassen fordert etwas.
Das Land soll alle Geld-Anlage-Kosten übernehmen.
Manne Lucha ist dagegen.
Er sagt: Diese Forderung ist fachlich nicht richtig.
Die Forderung vergisst etwas Wichtiges.
Sie vergisst die Versorgungs-Struktur vor Ort.
Das ist aber sehr wichtig für die Zukunft.
Versorgungs-Struktur vor Ort bedeutet: Wie Hilfe organisiert ist.
Die Hilfe ist in der Nähe von Menschen.
Die Hilfe ist dort wo Menschen wohnen.
Die Hilfe ist gut erreichbar.
Die wichtigsten Kosten-Treiber sind andere Dinge:
- Energie ist teurer geworden
- Lebensmittel sind teurer geworden
- Personal kostet mehr Geld
Deshalb müssen die Eigen-Anteile dort begrenzt werden.
Dort sind die Kosten stark gestiegen.
Das war in den letzten Jahren so.
Manne Lucha erklärt die Politik des Landes.
Ein wichtiges Thema ist etwas.
Tages-Pflege soll stärker werden.
Kurz-Zeit-Pflege soll auch stärker werden.
Das ist eine Versorgung in der Nähe vom Wohnort.
Das ist für Menschen mit Pflege-Bedarf zu Hause.
Die Landes-Regierung macht ein Programm.
Sie macht es seit fast 15 Jahren.
Das Programm heißt: Neuerungs-Programm Pflege.
Das Land fördert damit die häusliche Pflege.
Das Land unterstützt pflegende Angehörige.
Neuerung bedeutet: Neue Ideen und neue Wege.
Das ist ein Plan für bessere Pflege.
Es soll neue Wege in der Pflege geben.
Das Land hat für Kurz-Zeit-Pflege Geld ausgegeben.
Das waren insgesamt rund 15 Millionen Euro.
Manne Lucha sagt: Das ist gut angelegtes Geld.
Das Geld ist für die Struktur-Förderung.
Struktur-Förderung bedeutet: Geld geben für den Aufbau.
Das Geld hilft beim Aufbau von Pflege-Diensten.
So entsteht eine gute Hilfe-Struktur.
In Baden-Württemberg leben Menschen in Heimen.
Es sind rund 93.000 pflege-bedürftige Menschen.
Alle Geld-Anlage-Kosten zu übernehmen würde viel kosten.
Es würde mehr als 510 Millionen Euro im Jahr kosten.
Manne Lucha sagt: So viel Geld hat der Landes-Haushalt nicht.
Das wäre auch nicht gut für das Ziel.
Das Geld würde nach dem Gieß-Kannen-Prinzip verteilt werden.
Alle würden es bekommen.
Auch die Menschen bekommen es.
Sie brauchen es gar nicht.
Das Gieß-Kannen-Prinzip funktioniert so: Eine Gieß-Kanne verteilt Wasser überall gleich.
Das bedeutet: Geld wird überall gleich verteilt.
Alle bekommen das gleiche Geld.
Es ist egal ob jemand mehr Hilfe braucht.
Die Geld-Anlage-Kosten im Pflege-Heim sind wie die Kalt-Miete.
Menschen mit Pflege zu Hause müssen auch Wohn-Kosten bezahlen.
Es wäre nicht fair so: Menschen im Pflege-Heim bekommen Wohn-Kosten bezahlt.
Menschen mit Pflege zu Hause bekommen das nicht.
Pflege zu Hause bedeutet: Zu Hause bleiben.
Das bedeutet: Pflege zu Hause bekommen.
Pflege-Kräfte kommen nach Hause.
Menschen müssen nicht ins Pflege-Heim.

Foto: Karin Volz
Stuttgart (kobinet) Der Sozial- und Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha, setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass der Bund eine nachhaltige Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung umsetzt, die auch zum Inhalt hat, die Eigenanteile an den Pflegeheimkosten planbar zu machen und zu begrenzen. "Ich begrüße es sehr, dass nun die Grundlagen einer Pflegereform bis Ende 2025 unter Leitung der Bundesgesundheitsministerin in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Zukunftspakt Pflege) erarbeitet werden. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dann auch Antworten gegeben werden, wie die Eigenanteile der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner an den Pflegeheimkosten begrenzt werden", sagte Manne Lucha am 24. Juli 2025 in Stuttgart. Nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen vom 1. Juli 2025 beträgt die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen im ersten Jahr des Pflegeheimaufenthalts in Baden-Württemberg durchschnittlich 3.400 Euro im Monat.
„Ich werde mich beim Bund für eine Neuverteilung der Pflegeheimkosten einsetzen. Ich plädiere dafür, dass der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch bei der Finanzierung der Pflegeleistungen eingeführt wird, damit die Mehrausgaben nicht mehr automatisch zulasten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gehen“, so Lucha. Dabei würden nicht die Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt bei unbegrenzten Eigenanteilen der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner. Vielmehr würden die Bewohnerinnen und Bewohner nur noch einen im Vorhinein festgelegten Sockelbetrag bezahlen, der vorab kalkulierbar wäre und damit privat versichert bzw. angespart werden könnte. Alle darüber hinausgehenden Kosten würde die Pflegeversicherung übernehmen. In diesem System würde verhindert, dass z. B. notwendige Verbesserungen im Pflegesystem – wie eine bessere Personalausstattung – automatisch zu höheren Eigenanteilen bei den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern führen.
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich zum 1. Juli 2025 aus drei Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (durchschnittlich 1.095 Euro/Monat), den Investitionskosten (durchschnittlich 460 Euro/Monat) und dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil (im ersten Jahr des Aufenthalts 1.845 Euro/Monat). Forderungen, unter anderem des Verbands der Ersatzkassen, wonach das Land vollständig die Investitionskosten an den Pflegeheimkosten für jede Bewohnerin und jeden Bewohner übernehmen solle, erteilt Lucha eine Absage: „Diese Forderung ist fachlich nicht hinterlegt. Diese einseitige Betrachtung blendet überdies die Weiterentwicklung einer sozialräumlichen Versorgungsstruktur komplett aus. Aber genau an diesem Thema wird sich entscheiden, ob wir eine zukunftsfähige Versorgung für die Menschen entwickeln können. Bedauerlich, dass beim Verband noch nicht angekommen ist, was viele seiner Mitgliedskassen schon lange verstanden haben.“ Im Übrigen seien nicht die Investitionskosten, sondern die Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel sowie gestiegene Personalkosten die Hauptkostentreiber. Daher habe die Begrenzung der Eigenanteile an der Stelle zu erfolgen, an der die Kosten in den letzten Jahren massiv angestiegen sind und ohne Reglementierung weiter steigen.
„Eines der zentralen Themen der Pflegepolitik des Landes war und ist die Stärkung von Tages- und Kurzzeitpflege als eine quartiersnahe, resiliente Versorgungsstruktur für Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben“, so Lucha weiter. Seit nunmehr fast 15 Jahren lege die Landesregierung das Innovationsprogramm Pflege auf, mit dem das Land die häusliche Pflege fördert und pflegende An- und Zugehörige unterstützt. Insgesamt beläuft sich das investive Fördervolumen des Landes für die Kurzzeitpflege damit mittlerweile auf rund 15 Millionen. Euro. „Gut angelegtes Geld für die Strukturförderung“, sagte Minister Lucha.
Eine Übernahme der Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen bei rund 93.000 Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg würde mehr als 510 Millionen Euro im Jahr kosten. „Eine solche Summe ist aus dem Landeshaushalt aktuell schlicht nicht zu stemmen“, sagte Lucha weiter. Sie wäre aber auch nicht zielführend, weil sie nach dem Gießkannenprinzip allen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zugutekäme, ungeachtet deren jeweiliger finanzieller Bedürftigkeit. Die Investitionskosten im Pflegeheim entsprechen der Kaltmiete in „normalen“ Mietverhältnissen. Wer eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land fordere, müsse erklären, warum ambulant versorgte Pflegebedürftige Wohnkosten zu tragen hätten, das Wohnen im Pflegeheim hinsichtlich der Wohnkosten aber unterstützt werden würde.

Foto: Karin Volz
Stuttgart (kobinet) Der Sozial- und Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha, setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass der Bund eine nachhaltige Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung umsetzt, die auch zum Inhalt hat, die Eigenanteile an den Pflegeheimkosten planbar zu machen und zu begrenzen. "Ich begrüße es sehr, dass nun die Grundlagen einer Pflegereform bis Ende 2025 unter Leitung der Bundesgesundheitsministerin in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Zukunftspakt Pflege) erarbeitet werden. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dann auch Antworten gegeben werden, wie die Eigenanteile der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner an den Pflegeheimkosten begrenzt werden", sagte Manne Lucha am 24. Juli 2025 in Stuttgart. Nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen vom 1. Juli 2025 beträgt die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen im ersten Jahr des Pflegeheimaufenthalts in Baden-Württemberg durchschnittlich 3.400 Euro im Monat.
„Ich werde mich beim Bund für eine Neuverteilung der Pflegeheimkosten einsetzen. Ich plädiere dafür, dass der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch bei der Finanzierung der Pflegeleistungen eingeführt wird, damit die Mehrausgaben nicht mehr automatisch zulasten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gehen“, so Lucha. Dabei würden nicht die Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt bei unbegrenzten Eigenanteilen der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner. Vielmehr würden die Bewohnerinnen und Bewohner nur noch einen im Vorhinein festgelegten Sockelbetrag bezahlen, der vorab kalkulierbar wäre und damit privat versichert bzw. angespart werden könnte. Alle darüber hinausgehenden Kosten würde die Pflegeversicherung übernehmen. In diesem System würde verhindert, dass z. B. notwendige Verbesserungen im Pflegesystem – wie eine bessere Personalausstattung – automatisch zu höheren Eigenanteilen bei den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern führen.
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich zum 1. Juli 2025 aus drei Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (durchschnittlich 1.095 Euro/Monat), den Investitionskosten (durchschnittlich 460 Euro/Monat) und dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil (im ersten Jahr des Aufenthalts 1.845 Euro/Monat). Forderungen, unter anderem des Verbands der Ersatzkassen, wonach das Land vollständig die Investitionskosten an den Pflegeheimkosten für jede Bewohnerin und jeden Bewohner übernehmen solle, erteilt Lucha eine Absage: „Diese Forderung ist fachlich nicht hinterlegt. Diese einseitige Betrachtung blendet überdies die Weiterentwicklung einer sozialräumlichen Versorgungsstruktur komplett aus. Aber genau an diesem Thema wird sich entscheiden, ob wir eine zukunftsfähige Versorgung für die Menschen entwickeln können. Bedauerlich, dass beim Verband noch nicht angekommen ist, was viele seiner Mitgliedskassen schon lange verstanden haben.“ Im Übrigen seien nicht die Investitionskosten, sondern die Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel sowie gestiegene Personalkosten die Hauptkostentreiber. Daher habe die Begrenzung der Eigenanteile an der Stelle zu erfolgen, an der die Kosten in den letzten Jahren massiv angestiegen sind und ohne Reglementierung weiter steigen.
„Eines der zentralen Themen der Pflegepolitik des Landes war und ist die Stärkung von Tages- und Kurzzeitpflege als eine quartiersnahe, resiliente Versorgungsstruktur für Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben“, so Lucha weiter. Seit nunmehr fast 15 Jahren lege die Landesregierung das Innovationsprogramm Pflege auf, mit dem das Land die häusliche Pflege fördert und pflegende An- und Zugehörige unterstützt. Insgesamt beläuft sich das investive Fördervolumen des Landes für die Kurzzeitpflege damit mittlerweile auf rund 15 Millionen. Euro. „Gut angelegtes Geld für die Strukturförderung“, sagte Minister Lucha.
Eine Übernahme der Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen bei rund 93.000 Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg würde mehr als 510 Millionen Euro im Jahr kosten. „Eine solche Summe ist aus dem Landeshaushalt aktuell schlicht nicht zu stemmen“, sagte Lucha weiter. Sie wäre aber auch nicht zielführend, weil sie nach dem Gießkannenprinzip allen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zugutekäme, ungeachtet deren jeweiliger finanzieller Bedürftigkeit. Die Investitionskosten im Pflegeheim entsprechen der Kaltmiete in „normalen“ Mietverhältnissen. Wer eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land fordere, müsse erklären, warum ambulant versorgte Pflegebedürftige Wohnkosten zu tragen hätten, das Wohnen im Pflegeheim hinsichtlich der Wohnkosten aber unterstützt werden würde.




