BERLIN (kobinet)
Die Bundes-Regierung hat ein Versprechen gemacht.
Sie wollte das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ändern.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es ist ein Gesetz in Deutschland.
Das sollte in den ersten 100 Tagen passieren.
Aber der neue Gesetzes-Entwurf ist noch nicht da.
Ein Gesetzes-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf: Was soll das neue Gesetz regeln?
Dann sprechen alle Politiker darüber.
Am Ende wird daraus vielleicht ein echtes Gesetz.
Der Deutsche Behinderten-Rat fordert etwas Wichtiges.
Menschen mit Behinderungen sollen mit-reden können.
Ihre Verbände sollen auch mit-reden können.
Das soll bald passieren.
Es gibt einen wichtigen Grundsatz.
Er heißt: Nichts über uns ohne uns.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen sollen mit-bestimmen.
Das steht auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Viele Länder auf der Welt haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Sie sollen überall mit-machen können.
Menschen mit Behinderungen sollen mehr mit-machen können in der Politik.
Aber das wird den Menschen oft schwer gemacht.
So ist es auch jetzt beim Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Der Deutsche Behinderten-Rat sagt: Die Menschen müssen schnell ein-bezogen werden.
Das Gesetz betrifft die Menschen direkt.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gibt es schon über 20 Jahre.
Es sagt: Behörden müssen Barrieren weg-machen.
Öffentliche Einrichtungen müssen das auch.
Es geht um Barrieren zum Anfassen.
Es geht auch um Sprach-Barrieren.
Hannelore Loskill ist Vorsitzende vom Deutschen Behinderten-Rat.
Hannelore Loskill sagt: Es fehlt etwas Wichtiges.
Private Anbieter müssen noch nicht barriere-frei sein.
Barrierefreiheit bedeutet: alle Menschen können etwas benutzen.
Es gibt keine Hindernisse für niemanden.
Das sind zum Beispiel Geschäfte oder Dienst-Leister.
Dienst-Leister bedeutet: Firmen machen Arbeiten für andere Menschen.
Deshalb brauchen wir dringend eine Reform.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird verändert und verbessert.
Die alte Ampel-Regierung wollte das Gesetz auch ändern.
Im Herbst 2024 gab es Probleme.
Das Finanz-Ministerium war dagegen.
Das Justiz-Ministerium war auch dagegen.
Beide wurden von der FDP geleitet.
Die FDP blockierte den Entwurf.
Dann zerbrach die Koalition.
Die Reform kam nicht.
Die neue Bundes-Regierung hat versprochen: Wir entwickeln das Gesetz weiter.
Das steht im Koalitions-Vertrag.
Parteien schreiben ihre Pläne auf.
Das ist ein Koalitions-Vertrag.
Es gibt schon einen Referenten-Entwurf.
Ein Referenten-Entwurf ist der erste Plan für ein neues Gesetz.
Ein Referent ist ein Fach-Mann in einem Ministerium.
Der Referent schreibt den ersten Entwurf für das Gesetz.
Später wird der Entwurf noch oft geändert.
Der Entwurf sollte am 11. Juli 2025 an die Verbände gehen.
Die Verbände sollten ihre Meinung dazu sagen.
Am 6. August 2025 sollte das Kabinett zu-stimmen.
Kabinett bedeutet: eine Politiker-Gruppe.
Aber wieder gibt es Streit zwischen den Ministerien.
Diese Verzögerung ist ein Problem.
Die Reform soll noch vor der Sommer-Pause kommen.
Dann haben die Menschen weniger Zeit.
Die Menschen können sich weniger dazu äußern.
Dabei warten die Menschen schon lange auf Verbesserungen.
Der Deutsche Behinderten-Rat hatte schon vor der Wahl gefordert: Menschen mit Behinderungen sollen mehr mit-machen.
Die Menschen sollen bei allen politischen Prozessen mit-reden.
Politische Prozesse bedeutet: So wird Politik gemacht.
Die Prozesse betreffen die Menschen ja.
Das bedeutet jetzt: Die Menschen sollen schnell mit-reden können.
Die Menschen sollen aktiv bei den Reform-Gesprächen dabei sein.
Eine Kern-Forderung darf nicht schwächer werden.
Unternehmen sollen zur Barriere-Freiheit verpflichtet werden.
Oder die Unternehmen sollen wenigstens angemessene Vorkehrungen treffen.
Angemessene Vorkehrungen sind Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Die Hilfen sollen nicht zu teuer sein.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Oder Texte in Leichter Sprache.
Das muss für jeden Einzel-Fall gelten.

Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit angekündigt, doch der Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert, Verbände und Betroffene zeitnah zu Wort kommen zu lassen. "Nichts über uns ohne uns". Das ist ein wichtiger Grundsatz für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – und auch die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass mehr Möglichkeiten zur politischen Teilhabe geschaffen werden müssen. Diese Teilhabe wird den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen aber immer wieder erschwert. So wie aktuell beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Der DBR fordert: Menschen, die dieses Gesetz und seine Konsequenzen unmittelbar betreffen müssen jetzt zügig einbezogen werden.
Das BGG gibt es schon seit mehr als 20 Jahren. Es legt fest, wo Behörden und öffentliche Einrichtungen Barrieren beseitigen müssen – physische aber auch sprachliche. „Was fehlt ist aber zum Beispiel die Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen, für Barrierefreiheit zu sorgen. Deshalb ist eine Reform dringend notwendig“, sagt Hannelore Loskill, Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats.
Diese Reform hatte sich schon die Ampel-Regierung vorgenommen. Im Herbst des vergangenen Jahres blockierte das Ministerium für Finanzen und das Justizministerium unter Führung der FDP den Referentenentwurf – bis zum Bruch der Koalition wurde die Reform so nicht mehr umgesetzt. Im Koalitionsvertrag versicherte die neue Bundesregierung, man werde das BGG weiterentwickeln.
Einen Referentenentwurf gibt es bereits. Der sollte am 11. Juli 2025 an die Verbände zur Anhörung gegeben und am 6. August 2025 im Kabinett verabschiedet werden. Doch wieder gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Ressorts.
Diese Verzögerung bedeutet vor allem: Wenn die Reform zügig, also noch vor der Sommerpause, verabschiedet werden soll, haben Menschen, die sich von diesem Gesetz Verbesserungen versprechen, und deshalb seit Langem darauf warten, weniger Zeit, sich dazu zu äußern. Bereits vor der Wahl hatte der DBR gefordert, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an allen politischen Prozessen, die sie betreffen, auszubauen und zu verbessern.
Das bedeutet im aktuellen Fall, ihnen zeitnah zu ermöglichen, sich aktiv an den Reformdiskussionen zu beteiligen. Vor allem aber darf die Kernforderung des DBR, dass Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, mindestens jedoch zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, nicht aufgeweicht werden.

Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit angekündigt, doch der Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert, Verbände und Betroffene zeitnah zu Wort kommen zu lassen. "Nichts über uns ohne uns". Das ist ein wichtiger Grundsatz für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – und auch die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass mehr Möglichkeiten zur politischen Teilhabe geschaffen werden müssen. Diese Teilhabe wird den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen aber immer wieder erschwert. So wie aktuell beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Der DBR fordert: Menschen, die dieses Gesetz und seine Konsequenzen unmittelbar betreffen müssen jetzt zügig einbezogen werden.
Das BGG gibt es schon seit mehr als 20 Jahren. Es legt fest, wo Behörden und öffentliche Einrichtungen Barrieren beseitigen müssen – physische aber auch sprachliche. „Was fehlt ist aber zum Beispiel die Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen, für Barrierefreiheit zu sorgen. Deshalb ist eine Reform dringend notwendig“, sagt Hannelore Loskill, Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats.
Diese Reform hatte sich schon die Ampel-Regierung vorgenommen. Im Herbst des vergangenen Jahres blockierte das Ministerium für Finanzen und das Justizministerium unter Führung der FDP den Referentenentwurf – bis zum Bruch der Koalition wurde die Reform so nicht mehr umgesetzt. Im Koalitionsvertrag versicherte die neue Bundesregierung, man werde das BGG weiterentwickeln.
Einen Referentenentwurf gibt es bereits. Der sollte am 11. Juli 2025 an die Verbände zur Anhörung gegeben und am 6. August 2025 im Kabinett verabschiedet werden. Doch wieder gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Ressorts.
Diese Verzögerung bedeutet vor allem: Wenn die Reform zügig, also noch vor der Sommerpause, verabschiedet werden soll, haben Menschen, die sich von diesem Gesetz Verbesserungen versprechen, und deshalb seit Langem darauf warten, weniger Zeit, sich dazu zu äußern. Bereits vor der Wahl hatte der DBR gefordert, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an allen politischen Prozessen, die sie betreffen, auszubauen und zu verbessern.
Das bedeutet im aktuellen Fall, ihnen zeitnah zu ermöglichen, sich aktiv an den Reformdiskussionen zu beteiligen. Vor allem aber darf die Kernforderung des DBR, dass Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, mindestens jedoch zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, nicht aufgeweicht werden.




