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Auch mit der Inklusion lässt sich Geld verdienen

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Geldscheine
Budget, Geldscheine
Foto: Irina Tischer

BERLIN (kobinet) Deutsche Unternehmen drücken sich jedes Jahr um Millionenbeträge, indem sie die Inklusion von Menschen mit Behinderung umgehen. Eigentlich verpflichtet der Gesetzgeber größere Unternehmen dazu, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen – tun sie das nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Das soll Anreize für mehr Inklusion im Arbeitsmarkt schaffen. Doch die Realität sieht, wie eine Recherche des inklusiven Magazin "andererseits" und der "Süddeutschen Zeitung" zeigt,  anders aus.

Jeder von uns hatte wohl schon mal etwas in den Händen, das von einem Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt hergestellt wurde – eine gefaltete Pappbox vom Router, das Drehpapier für die Zigarette, der Tankdeckel vom Auto. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stehen seit Jahren in der Kritik, denn anstelle echter Inklusion werden behinderte Menschen dort isoliert und entrechtet. Durch ein Schlupfloch im Gesetz können Unternehmen diese Ausgleichsabgaben mit einem einfachen Trick umgehen: Sie vergeben Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung und können so ihre Strafzahlungen reduzieren.

Die Recherche einer Investigativjournalistin von „rag den Staat“ mit dem inklusiven Magazin „andererseits“ und der „Süddeutschen Zeitung“ zeigt, in welchem Ausmaß dieses System ausgenutzt wird. Gemeinsam haben sie herausgefunden, wie sich deutsche Unternehmen allein im Jahr 2022 84 Millionen Euro mit diesem Trick erspart haben. Aber das ist noch nicht alles: Während sich Unternehmen vor Inklusion drücken, mauern die Behörden – denn selten war es so schwer, an Informationen zu kommen.

Alle, die diese Recherche lesen möchten, können das auf dieser Internetseite tun.