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Zwischen Bilanz und Ablenkung – Der Jahresbericht 2024 der Aktion Mensch

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Ein Los für das gute Gewissen
Foto: Ralph Milewski

Fladungen (kobinet) Im Januar 2025 habe ich in meinem Artikel "Aktion Mensch: Moderner Ablasshandel statt echter Inklusion" (kobinet-nachrichten, 30.01.2025) kritisiert, dass die Lotterie der Aktion Mensch kein Beitrag zu struktureller Inklusion ist, sondern ein System moralischer Entlastung. Wer ein Los kauft, beruhigt sein Gewissen, aber verändert nichts an den realen Barrieren, denen Menschen mit Behinderung täglich begegnen. Ich habe damals geschrieben: "Diese Projekte dürfen existieren – aber sie dürfen niemals als echte Inklusion verkauft werden."

Nun, ein halbes Jahr später, veröffentlicht die Aktion Mensch ihren Jahresbericht 2024 und begleitet ihn mit einem Newsletter vom 24.07.2025. Darin: Rekordzahlen, Selbstlob, prominente Gesichter und wieder das altbekannte Narrativ vom „helfenden Wir“. Was sich als Erfolgsgeschichte inszeniert, bestätigt in Wirklichkeit meine damalige Analyse. Teilhabe wird weiterhin vermarktet, nicht verwirklicht.

Mit fast 590 Millionen Euro Lotterieeinnahmen, rund 240 Millionen Euro Fördervolumen und 9.444 Projekten feiert sich die Aktion Mensch als Deutschlands erfolgreichste Soziallotterie. Doch bei aller finanziellen Schlagkraft bleibt die zentrale Frage unbeantwortet. Was wurde 2024 tatsächlich an gleichberechtigter, strukturell gesicherter Inklusion erreicht?

Die geförderten Maßnahmen sind weiterhin projektbasiert, befristet und von Antrag und Auswahl abhängig. Wer gefördert wird, hat Glück. Wer nicht, bleibt außen vor. Teilhabe wird so zum verteilbaren Gut, nicht zum einklagbaren Recht. Menschen mit Behinderung bleiben Empfängerinnen und Empfänger, nicht gleichberechtigte Mitgestaltende. Das Machtgefälle zwischen Gebenden und Empfangenden bleibt unangetastet.

Diese Logik steht im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland seit 2009 ratifiziert hat.

Die UN-BRK verpflichtet Staaten dazu, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen systematisch, dauerhaft und rechtsverbindlich zu gewährleisten – nicht durch Spenden, Losglück oder Gnade, sondern durch Gesetze, Strukturen und politische Verantwortung.

Artikel 4 (Verpflichtungen der Staaten) spricht von der „Verpflichtung, alle geeigneten Maßnahmen gesetzgeberischer, verwaltungsmäßiger und sonstiger Art zu treffen“. Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft), Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) oder Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) machen unmissverständlich klar, dass es um verbriefte Rechte geht, nicht um zufällige Förderung über eine Lotterie.

Wenn eine private Organisation wie Aktion Mensch mit dem Verkauf von Losen angeblich Teilhabe in Sonderprojekten und Sonderformaten anbietet, dann ist das im besten Fall eine gut gemeinte, aber letztlich untergrabende Maßnahme. Es ersetzt nicht die staatliche Verantwortung, die die UN-BRK eindeutig einfordert. Denn Teilhabe darf nicht von befristeten Projekten, Förderkriterien oder symbolischer Sichtbarkeit abhängen, sondern muss dauerhaft, strukturell und rechtsverbindlich gesichert sein. Alles andere verschiebt den Anspruch von einem verankerten Recht hin zu einer Geste, die jederzeit entzogen oder umgedeutet werden kann.

Besonders deutlich wird diese Verschiebung in der aktuellen PR-Strategie. Die Aktion Mensch dankt per KI-generiertem Video den Loskäuferinnen und -käufern, schickt Chatbots in die Kommunikation und bewirbt das „Inklusionsmobil“ – einen Kleinbus mit Sportmaterialien – als Leuchtturmprojekt. Dass Inklusion im Sport dann also davon abhängt, ob und wann ein solcher Bus durch die Republik gondelt, ist kein Fortschritt, sondern eine Bankrotterklärung.

Die Investitionen der Aktion Mensch mögen groß sein, doch solange sie auf temporäre Sonderwelten zielen, in denen Menschen mit Behinderung unter sich bleiben, fehlt die strukturelle Ambition. Theaterprojekte, Cafés, Freizeitangebote, Wohnmodelle – all das ersetzt nicht den Zugang zum regulären Kunst- und Kulturbetrieb, Wohnungsmarkt oder Vereinsleben.

Der Jahresbericht 2024 dokumentiert kein Fortschreiten von Inklusion, sondern deren Verwaltung. Was als Teilhabe verkauft wird, bleibt unterhalb der Schwelle eines Rechts. Dass die Aktion Mensch sich erneut als Motor feiert, während sie de facto ein Stand-by-Modell der gesellschaftlichen Verantwortung betreibt, bestätigt nur, was ich im Januar geschrieben habe. Die Organisation erleichtert Exklusion, sie beseitigt sie nicht.