Stuttgart (kobinet)
In Baden-Württemberg soll ein Gesetz geändert werden.
Das Gesetz heißt Wohn-, Teilhabe- und Pflege-Gesetz.
Die Abkürzung ist WTPG.
Viele Selbst-Hilfe-Gruppen sind dagegen.
Auch Verbraucher-Verbände sind dagegen.
Das sind Gruppen von Menschen, die anderen beim Einkaufen helfen.
Sie finden die Änderung sehr schlecht.
Die Änderung soll eine Verordnung ab-schaffen.
Eine Verordnung ist ein wichtiges Papier mit Regeln.
Die Verordnung heißt Landes-Heim-Mit-wirkungs-Verordnung.
Die Abkürzung ist LHeimMitVO.
Diese Verordnung ist wichtig für Menschen in Pflege-Heimen.
Sie gibt den Menschen dort Mit-Bestimmungs-Rechte.
Das bedeutet: Du darfst mit-reden und mit-entscheiden.
Diese Rechte sollen weg-fallen.
Bisher können die Menschen mit-bestimmen.
Sie können wählen, wer sie vertritt.
Sie können mit-reden bei wichtigen Dingen.
Sie können sich beschweren, wenn etwas schlecht ist.
Das alles soll weg-fallen.
Der neue Gesetz-Entwurf hat keine klaren Regeln.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein geplantes neues Gesetz, das noch nicht fertig ist.
Es gibt keine Mindest-Standards.
Das sind die wichtigsten Regeln, die alle befolgen müssen.
Die Heim-Aufsicht kann dann nichts mehr prüfen.
Das sind Personen, die Heime kontrollieren und schauen, ob alles in Ordnung ist.
Sie kann auch nicht mehr strafen bei Fehlern.
Hans-Josef Hotz ist Vorsitzender vom Sozial-Verband VdK.
Er sagt: Ohne Gesetze wird Mit-Bestimmung nur Theater.
Dann entscheiden nur noch die Heim-Betreiber selbst.
Das ist nicht demokratisch.
Demokratisch bedeutet: Alle Menschen dürfen mit-entscheiden.
Die Änderung verstößt gegen internationale Verträge.
Das sind Abmachungen zwischen vielen Ländern.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention garantiert Mit-Bestimmung.
Das ist ein Vertrag, der sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Menschen mit Behinderungen sollen gleich-berechtigt sein.
Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Was früher ein Recht war, wird nur noch ein Angebot.
Bärbel Kehl-Maurer ist Vorsitzende der LAG Selbst-Hilfe.
Sie sagt: Mit-Wirkung ist gelebte Demokratie.
Menschen dürfen bei wichtigen Entscheidungen mit-machen.
Sie sorgt für Qualität und Schutz.
Wer das ab-baut, nimmt Menschen wichtige Rechte weg.
Das darf nicht Gesetz werden.

Foto: VdK Baden-Württenberg
STUTTGART (kobinet) Die geplante Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) in Baden-Württemberg stößt auf scharfe Kritik zahlreicher Selbsthilfeorganisationen und Verbraucherverbände. Im Mittelpunkt der Kritik steht die ersatzlose Streichung der Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) – und damit das Aus für gesetzlich garantierte Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen. Die Verbände sprechen von einem massiven Rückschritt bei Schutz- und Teilhaberechten.
Die LHeimMitVO sichert bislang demokratisch legitimierte Mitwirkung: gewählte Interessenvertretungen, Anhörungsrechte, Mitsprache im Alltag und eine niedrigschwellige Beschwerdekultur. All dies würde künftig entfallen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält lediglich unverbindliche Formulierungen, ohne jedoch konkrete Aufgaben, Mindeststandards oder Kontrollrechte zu definieren. Auch die Heimaufsicht hätte künftig keine rechtliche Handhabe mehr, um Verstöße zu prüfen oder zu ahnden.
„Ohne rechtlich gesicherte Mitwirkung verkommt Beteiligung zur bloßen Kulisse – abhängig von der Haltung einzelner Träger statt rechtsstaatlich garantierter Teilhabe“, kritisiert Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Wir sehen hier eine klare Abkehr von rechtlicher Verbindlichkeit hin zu bloßen Absichtserklärungen – das ist demokratiepolitisch nicht hinnehmbar.“
Die geplante Abschaffung widerspricht nicht nur bewährter Praxis, sondern auch internationalen Verpflichtungen: Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe und Mitbestimmung (Artikel 19 und 29). Was bisher einklagbar war, würde künftig zum unverbindlichen Angebot – ohne Anspruch, ohne Schutz.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern deshalb ein klares Bekenntnis zur Mitwirkung. „Mitwirkung ist keine Bürokratie, sondern gelebte Demokratie – und die Grundlage für Qualität, Vertrauen und Schutz in Pflege und Assistenz. „Wer diese Strukturen abbaut, nimmt Menschen in vulnerablen Lebenslagen elementare Rechte. Das darf nicht Gesetz werden“, sagt Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg.

Foto: VdK Baden-Württenberg
STUTTGART (kobinet) Die geplante Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) in Baden-Württemberg stößt auf scharfe Kritik zahlreicher Selbsthilfeorganisationen und Verbraucherverbände. Im Mittelpunkt der Kritik steht die ersatzlose Streichung der Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) – und damit das Aus für gesetzlich garantierte Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen. Die Verbände sprechen von einem massiven Rückschritt bei Schutz- und Teilhaberechten.
Die LHeimMitVO sichert bislang demokratisch legitimierte Mitwirkung: gewählte Interessenvertretungen, Anhörungsrechte, Mitsprache im Alltag und eine niedrigschwellige Beschwerdekultur. All dies würde künftig entfallen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält lediglich unverbindliche Formulierungen, ohne jedoch konkrete Aufgaben, Mindeststandards oder Kontrollrechte zu definieren. Auch die Heimaufsicht hätte künftig keine rechtliche Handhabe mehr, um Verstöße zu prüfen oder zu ahnden.
„Ohne rechtlich gesicherte Mitwirkung verkommt Beteiligung zur bloßen Kulisse – abhängig von der Haltung einzelner Träger statt rechtsstaatlich garantierter Teilhabe“, kritisiert Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Wir sehen hier eine klare Abkehr von rechtlicher Verbindlichkeit hin zu bloßen Absichtserklärungen – das ist demokratiepolitisch nicht hinnehmbar.“
Die geplante Abschaffung widerspricht nicht nur bewährter Praxis, sondern auch internationalen Verpflichtungen: Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe und Mitbestimmung (Artikel 19 und 29). Was bisher einklagbar war, würde künftig zum unverbindlichen Angebot – ohne Anspruch, ohne Schutz.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern deshalb ein klares Bekenntnis zur Mitwirkung. „Mitwirkung ist keine Bürokratie, sondern gelebte Demokratie – und die Grundlage für Qualität, Vertrauen und Schutz in Pflege und Assistenz. „Wer diese Strukturen abbaut, nimmt Menschen in vulnerablen Lebenslagen elementare Rechte. Das darf nicht Gesetz werden“, sagt Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg.




