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Wie Kultur inklusiv werden kann

Buntes Gesicht als Griitty
Graffiti Straßenkunst
Foto: digihanger In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

HAMBURG (kobinet) Vielfalt stärkt Kultur, Kunst kann dazu beitragen, gesellschaftliche Prozesse zu verändern und zu verbessern. Unter diesem Motto arbeitet der Verband EUCREA an dem Ziel, Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Neurodivergenz und Gehörlosigkeit im Kulturbetrieb sichtbarer zu machen und teilhaben zu lassen. Mit seinem neuen Serviceangebot berät und begleitet EUCREA nicht nur Kulturschaffende mit Behinderungen, sondern auch Ausbildungshäuser und Kulturbetriebe. Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung unterstützt EUCREA auf ihrem individuellen Weg.

Inklusion im Kulturbereich beginnt bei der Teilhabe an Ausbildung. Wer an einer Kunst-, Musik- oder Schauspielschule eine Ausbildung absolviert, wird im späteren Leben weit höhere Chancen haben, am künstlerischen Diskurs teilzunehmen, in der Kunstwelt in Erscheinung zu treten und den persönlichen Lebensunterhalt hierüber zu erwirtschaften. Ein Studium zu absolvieren bedeutet auch, Kontakte aufzubauen und Referenzen zu erwerben, die eine berufliche Tätigkeit wahrscheinlicher werden lassen. Um dies zu erreichen, richtet der 1989 gegründete Verband sein Angebot neu aus. Zentrale Handlungsfelder sind die Ermöglichung von Ausbildung und der Übergang von Kreativen mit Assistenzbedarf in kreative Berufsfelder.

Menschen mit Behinderungen sind Teil der Gesellschaft. Dennoch haben sie im Bereich Ausbildung und Arbeit – nicht nur im künstlerischen Bereich – nach wie vor deutlich schlechtere Zugangsmöglichkeiten und Chancen. Kreative mit Behinderung wurden über Jahrzehnte in Sonderbereiche verwiesen – oft begrenzt auf Werkstätten oder Projekte im Rahmen der Behindertenhilfe. Bildnerische Werke wurden unter Sonderkategorien wie „Art brut“ oder „Outsiderkunst“ von der Kunstwelt wahrgenommen. Auf Bühnen und im Film erhalten Menschen mit Behinderungen immer wieder stigmatisierende Rollen. Eine gleichberechtigte Teilhabe an künstlerischer Ausbildung oder Arbeit gelingt nur den wenigsten – und wenn, dann überwiegend unterstützt durch das soziale Umfeld.

Mit seinem neuen Serviceangebot berät und begleitet EUCREA nicht nur Kulturschaffende mit Behinderungen, sondern auch Ausbildungshäuser und Kulturbetriebe. Studierende werden während ihrer Ausbildung kontinuierlich betreut und beraten. In Anschluss sollen Möglichkeiten für sie gefunden werden, im Kreativsektor beruflich tätig zu werden. Kulturbetriebe und Kreativwirtschaft können sich hinsichtlich der Einstellung von Kreativen mit Behinderung bei EUCREA beraten lassen.