
Foto: ZsL Mainz
Mainz (kobinet) Ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz stellt klar: Mütter mit Behinderungen haben auch während der Elternzeit Anspruch auf Arbeitsassistenz – selbst bei reduzierter Arbeitszeit. Darauf macht das Mainzer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL Mainz) auf seiner Internetseite aufmerksam. Geklagt hatte Olga Hübner, eine blinde Mutter von zwei Kindern und Projektleiterin bei KOBRA, der Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz. Ihr Antrag auf Assistenz wurde abgelehnt, weil sie nach der Geburt nur zehn statt der vertraglich vereinbarten 20 Stunden arbeitete. Das Gericht widersprach deutlich: Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ergibt sich aus der Behinderung – nicht aus dem Stundenumfang. Eine elternzeitbedingte Reduzierung sei nachvollziehbar und kein Ausschlusskriterium, wie es im Bericht des ZsL Mainz heißt.








































