
Foto: Gemeinfrei, public domain
WESTFALEN-LIPPE / RHEINLAND (kobinet) In wenigen Wochen startet die dritte und zugleich umfangreichste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Ab dem 1.1.2020 gelten neue Regelungen, die eine individuellere Unterstützung von Menschen mit Behinderung sicherstellen sollen. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem selbstbestimmteren Leben“, erklären die Sozialdezernenten der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), Matthias Münning und Dirk Lewandrowski, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am Dienstag, dem 3. Dezember.











































