Berlin (kobinet) Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz), so lautet der Titel eines Gesetzentwurfs, der für viele Menschen einen Unterschied machen kann. Nachdem der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt hat, berät der Bundesrat heute darüber. Wenn die Länderkammer dem Entwurf nicht zustimmt, müsste dieser erneut im Vermittlungsausschuss beraten werden. Der Gesetzentwurf regelt neben der Entlastung Angehöriger u.a. auch die Entfristung der Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB).
Zudem ist in dem Gesetzentwurf auch ein Budget für Ausbildung verankert, das neben dem Budget für Arbeit Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen bieten soll.
Die Kritik behinderter Menschen, dass neben den Angehörigen auch behinderte Menschen selbst bis zu einem Bruttoeinkommen von 100.000 € von der Anrechnung befreit werden sollen, fand bisher keine Aufnahme in das Gesetzgebungsverfahren.
Die Sitzng des Bundesrates beginnt heute um 9:30 Uhr. Sie kann im Livestream auf der Startseite des Bundesrates unter www.bundesrat.de verfolgt werden.
Der Bundesrat hat zugestimmt: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/983/02.html#top-2