
Foto: DVfR
BERLIN (kobinet) Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen. In ihrer Stellungnahme mit dem Titel „Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Rehabilitation im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Antikorruptions- und Wettbewerbsrecht“ greift die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) bestehende Unsicherheiten über die rechtskonforme Zusammenarbeit bei den Reha-Akteuren auf und informiert über Möglichkeiten und Grenzen einer interdisziplinären Zusammenarbeit.










































