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Rudert Jens Spahn bei Intensivpflege-Plänen zurück?

Jens Spahn
Jens Spahn
Foto: BMG

Berlin (kobinet) Zeigen die Proteste gegen das geplante Reha- und Intensivpflegegesetz des Bundesgesundheitsministeriums nun endlich doch Erfolg? "Nach Kritik an Sparplänen: Spahn rudert bei Pflegereform zurück", so lautet eine Schlagzeile bei ntv, unter der berichtet wird, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach massiven Protesten seine Reformpläne für die Pflege schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung ändern will. Wie diese Änderung genau aussieht, wird wohl genau beobachtet werden müssen.



„Intensivpflegepatienten, die am sozialen Leben teilhaben, können auch künftig zu Hause betreut werden“, so wird Jens Spahn von der CDU im ntv-Bericht zitiert. Zugleich solle dem Bericht zufolge für sie aber eine bestmögliche Versorgung erreicht werden, was bisher häufig nicht der Fall sei. Spahn gab einen überarbeiteten Entwurf in die regierungsinterne Abstimmung. Damit würden Anregungen Betroffener aufgenommen und Missverständnisse ausgeräumt.

„Der Vorrang der stationären Versorgung soll nun gestrichen werden, hieß es aus Ministeriumskreisen. Alle, die bisher Intensivpflege bekommen, sollen zudem unbefristeten Bestandsschutz bekommen – nicht nur für drei Jahre“, heißt es im ntv-Bericht und weiter. „Die besonders aufwendige und teure Intensivpflege zu Hause oder in Wohngruppen soll auch weiterhin möglich sein. Die Voraussetzungen sollen im jeweiligen Fall geprüft werden. Gelten soll dies laut neuer Gesetzesbegründung für Menschen, ‚die trotz Beatmung in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten‘. Wichtig sei das etwa für Menschen, die zur Schule gehen oder arbeiten. Für die Qualität von Intensivpflegeangeboten zu Hause oder in ‚Pflege-WGs‘ sollen zugleich einheitliche Vorgaben und stärkere Kontrollen kommen.“

Vertreter*innen von AbiltyWatch haben nächste Woche einen Termin im Bundesgesundheitsministerium, bei dem sie sicherlich auf den Zahn fühlen werden, wie die neuen Pläne genau aussehen. Wie die Pläne auch immer genau aussehen und das Licht der Welt als Kabinettsentwurf erblicken, sie werden sich an der vom Deutschen Institut für Menschenrechte aufgestellten Maxime messen lassen müssen: „Mehr Selbstbestimmung – nicht weniger“.

Link zum ntv-Bericht über die vermeintliche Kehrtwende von Jens Spahn

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Uwe Heineker
09.12.2019 11:31

Die Zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK steht bevor – besagter Entwurf wird hier keinen Bestand haben …