BERLIN (kobinet) Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz (DAlzG) begrüßt die Grundsatzstellungnahme zu Demenz, welche der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht hat. Für die zunehmende Zahl von Menschen mit Demenz ist es wichtig, dass die Gutachter der Medizinischen Dienste für die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe sensibilisiert sind.
Das verlangt vor allem, sich mit dem Krankheitsbild Demenz vertraut zu machen. Dazu erklärt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der DAlzG,: „Menschen mit Demenz machen mehr als ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland aus. In den Pflegeeinrichtungen sind sogar zwei Drittel der Bewohner von einer Demenz betroffen“ und unterstreicht weiter: „Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass die Mitarbeitenden der Medizinischen Dienste mit dem Krankheitsbild vertraut sind. Ihnen muss bewusst sein, dass auch Menschen mit Demenz ein Recht auf Selbstbestimmung haben und dass Verhaltensweisen, die von den Pflegenden als schwierig und herausfordernd erlebt werden, in den meisten Fällen durch nicht-medikamentöse Interventionen anstelle von Psychopharmaka beeinflusst werden können. Darüber hinaus betont der MDS in seiner Grundsatzstellungnahme die Stärkung und Unterstützung der, pflegenden Angehörigen. Auch dies begrüßen wir ausdrücklich.“
Mit seiner Grundsatzstellungnahme „Menschen mit Demenz – Begleitung,Pflege und Therapie“ will der MDS der Praxis die aktuellen Erkenntnisse zum Thema in kompakter Form zur Verfügung stellen. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Beziehungsgestaltung und die Wahrnehmung der Erkrankten als Individuen gelegt. Für die Lebensqualität von Menschen mit Demenz ist es ausschlaggebend, dass sie Wertschätzung erfahren, ihr Leben soweit irgend möglich selbstbestimmt gestalten und mit anderen Menschen in Beziehung treten können. Die DAlzG hofft darauf, dass die Empfehlungen des MDS in der ambulanten und stationären Versorgung von Menschen mit Demenz umgesetzt werden. „Zusätzlich wünschen wir uns, dass die Gutachterinnen und Gutachter Hinweise zu hilfreichen Anlaufstellen geben, wenn sie einen Unterstützungsbedarf erkennen – zum Beispiel zu unserem Alzheimer-Telefon“, so Sabine Jansen.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen-MDS stellt die Grundsatzstellungnahme auf seiner Homepage zum Herunter Laden zur Verfügung. Sie ist unter diesem Link zu erreichen