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Bundeselternrat bemängelt Fehl-Beschulungen an Förderschulen

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Foto: public domain

Köln (kobinet) Der Bundeselternrat fordert die Bundesländer auf, rechtliche Maßnahmen gegen Fehl-Beschulungen an Förderschulen zu ergreifen. Mit Bezug auf den Fall des Nenad M., der im vergangenen Jahr vom Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatz für die falsche Beschulung an einer Förderschule Geistige Entwicklung erstritten hat, spricht der Bundeselternrat von der "Spitze eines Eisberges von Kindern, die irrtümlich für geistig behindert gehalten werden und deswegen eine Förderschule besuchen müssen".

Bemerkenswert sei nach Ansicht des in Köln ansässigen Vereins mittendrin, dass die Position vom Fachausschuss Förderschulen des Bundeselternrates erarbeitet worden ist. Nach den Elternverbänden für inklusive Bildung bestätige damit auch das höchste bundesweite Gremium der Elternschaft der Förderschulen, dass in Deutschland Kinder und Jugendliche ohne Behinderung fälschlich auf Geistigbehinderten-Schulen unterrichtet werden, und dies nicht nur in Ausnahmefällen. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen habe eine solche Fehleinschätzung dramatische Folgen, da auf den Förderschulen nur deutlich reduzierter Lernstoff unterrichtet wird und dort kein Schulabschluss erworben werden kann. Beobachtungen zeigten nach Ansicht von mittendrin überdies, dass die Betroffenen kaum in der Lage sind, einen Schulwechsel durchzusetzen.

Der Bundeselternrat verlangt deshalb von allen Bundesländern eine schulrechtliche Absicherung, dass sonderpädagogische Förderbedarfe regelmäßig überprüft werden müssen, und zwar auch durch externe Experten. Im Land Nordrhein-Westfalen fordern Elternverbände wie der Verein mittendrin und Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen NRW schon seit mehr als drei Jahren, dass das Schulministerium vor allem die Förderschulen Geistige Entwicklung auf solche Fälle hin unabhängig überprüfen lässt. Bisher lehne das Ministerium für Schule und Bildung dies ab.

Pressemitteilung und den Link zur Position des Fachausschusses Förderschule des Bundeselternrates finden Sie hier:

https://www.bundeselternrat.de/de/home.html

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2 Lesermeinungen
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hhschulreform
05.12.2019 16:03

Ich weiß nicht, ob das schon jemand begriffen hat.
Schulpolitik ist ausschließlich Ländersache und nicht Bundessache.
Der „Nationale Bildungsrat“ ist dem Grunde nach gescheitert.
Inklusionsmodelle an den Schulen, funktionieren der funktionieren nicht, das sogar innerhalb einzelner Bundesländer.

Vielleicht sollte der Bundeselternrat sich erst einmal mit den Grundstrukturen befassen, damit wir auf Länderebene erst einmal eine einheitliche Basisstruktur bekommen.

Dann: Fehleinschätzungen gibt es häufig an Schulen. Es ist aber auch nicht Aufgabe der Schule, dieses zu ändern, denn ein Pädagoge ist oft nicht in der Lage eventuelle Ursachen eines Verhaltens von Schüler*in zu bewerten bzw. deren Ursachen zu ermitteln. Dafür gibt es Kinderneurologen, die durch Test ermitteln können, onb ein Verhalten eines Kindes ein Hinweis auf Förderbedarf ist, oder ob das Kind bspw. durch Unterforderung sich auffällig verhält. Nicht selten werden Kinder in die „ADHS“ Ecke gedrängt, sind aber in Wirklichkeit durch Unterforderung auffällig oder bringen „schlechte“ Noten mit nach Hause. Das zu erkennen ist aber nicht Aufgabe der Schule, sondern liegt auch in der Verantwortung der Eltern.

Michael Günter
Antwort auf  hhschulreform
05.12.2019 19:17

Hmm,
natürlich haben sie hinsichtlich der hoheitlichen Verhältnisse in bezug auf die Länder Recht. Andererseits sollte man den Bund nicht vorschnell aus der Verantwortung entlassen. So wäre es kein Hexenwerk erstmal festzulegen, dass kein Kind eine Schule ohne Abschluss verlassen darf – sowohl die Un BRK als auch die Kinderrechtskonvention, beides von der BRD unterzeichnet, liessen dies zu (es gibt ja uach, auch wenn dies etwa Hr. Söder nicht hören mag, kein bayrisches Abitur, sondern nur ein Abitur!)…
Den 2. Teil ihrer Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, sorry. Die L5er, vulgo Sonderschullehrer, sind die einzige Berufsgruppe, die neben den Psychologen entwicklungsbezogene Test hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit durchführen dürfen. Diagnostik ist fester Ausbildungsbestandteil der L5er – wesentlich wäre es hier die Schulverwaltung mal darauf hinzuweisen, dass sie erstens die notwendige Kompetenz im System hat und sie diese nebenbei auch noch bezahlt (L5 ist dem Lehramt an Gymnasien gleichgestellt). Die Verantwortung hier an Kinderneurologen (kenne ich als Berufsfeld gar nicht, kann also nicht sehr verbreitet sein) und Eltern umzulenken, ist wohl eher ein Bärendienst für die betroffenen Kinder, ebensfalls: sorry.