
Foto: H.Smikac
DRESDEN (kobinet) Seit dem Jahr 2015 reicht das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Sondermittel für Inklusion an die Hochschulen und die Berufsakademien in Sachsen aus. Das Gesamtvolumen beträgt zwei Millionen Euro pro Jahr. Mit den Sondermitteln wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt.
Was mit diesen Mittel bisher erreicht wurde, das bilanziert aktuell eine Broschüre. Darin kann sich jeder über die Verwendung der Mittel und die Schritte informieren, die damit in den vergangenen fünf Jahren in den Bereich Inklusion gegangen sind.
Diese Broschüre ist HIER als PDF-Datei nachzulesen und herunter zu laden.




