
Foto: BSK
Krautheim (kobinet) Für ein Ende der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Fernlinienbusverkehr setzt sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) ein. Seit Januar dürfen in Deutschland nach Informationen des Verbandes nur noch solche Fernlinienbusse unterwegs sein, die mit mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlfahrer, eine für den Zugang von Rollstuhlfahrern geeignete Tür mit Einstieghilfe und ein Rückhaltesystem für Rollstuhlfahrer ausgerüstet sind. Wer das in seinen Omnibussen nicht vorweisen kann, verstößt gegen die Beförderungspflicht nach § 22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und riskiert eine Abmahnung.











































