
Foto: LVR
Köln (kobinet) Der Sozialausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat eine Erweiterung der Förderrichtlinien seiner Inklusiven Bauprojektförderung einstimmig empfehlend beschlossen. Künftig ist damit nun auch die finanzielle Unterstützung von technischer Gebäudeausstattung möglich. So werden fortan beispielsweise akustische und visuelle Signale bei Klingelanlagen oder elektrische Schiebetüren für Menschen mit körperlichen Einschränkungen gefördert. Außerdem wird in die Richtlinien aufgenommen, dass im Einzelfall eine Förderung auch nach dem Baubeginn bewilligt werden kann, zum Beispiel, wenn der Budgetrahmen nicht erschöpft ist.











































