
Foto: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel kritisiert, dass im Falle von besonderen Situationen oder auch Notfallsituationen kaum barrierefreie Informationen verfügbar sind. Insbesondere taube Menschen, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten hätten wenig Chancen, selbstständig an Informationen zu kommen - wie zum Beispiel im aktuellen Fall des Coronavirus.
„Barrierefreie Kommunikation sollte immer der Standard sein, aber besonders in außergewöhnlichen Situationen wie zum Beispiel beim Coronavirus muss sie oberstes Gebot sein. Denn fehlende Informationen bedeuten eine konkrete Gefahr für die Menschen,“ so der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. „Weder die Bundesregierung noch nachgeordnete Behörden wie das Robert Koch-Institut, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellen aktuelle barrierefreie Informationen bereit – sei es in Erklärvideos oder bei Pressekonferenzen. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen und die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache sollten jedoch Standard sein. Das gilt auch für Anbieter von audiovisuellen Medien.“
Bereits Anfang des Jahres hatten die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Erklärung zum Medienstaatsvertrag gefordert, die Versorgung mit barrierefreien Notfallinformationen in audiovisuellen Medien sicherzustellen. Darüber hinaus fordert Artikel 21 der UN-BRK, dass Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, rechtzeitig in zugänglichen Formaten und Technologien zur Verfügung gestellt werden. Weiter heißt es dort: „Massenmedien, einschließlich Anbieter von Informationen über das Internet, sollen dazu aufgefordert werden, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten.“
Menschen mit Behinderungen, die sich in ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt sehen, können sich übrigens zur Unterstützung an die Schlichtungsstelle BGG wenden, wie Jürgen Dusel mitteilte. Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
„Menschen mit Behinderungen, die sich in ihrem Recht auf Barrierefreiheit
verletzt sehen, können sich übrigens zur Unterstützung an die
Schlichtungsstelle BGG wenden, wie Jürgen Dusel mitteilte. Die
Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen
Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.“
Die Frage ist ja, ob Herr Dusel dies getan hat. Gestern noch leif sein oberster Dienstherr, Bundesarbeitsminister Heil, zu Höchstform auf, um „die Wirtschaft“ (klingt wie „die Ansatlt“) mittels Kurzarbeitergeld zu retten. War es da vorher für Hrn. Dusel nicht möglich mal den Finger zu heben und zu signalisieren: Chef, bevor ihr wieder mal 10 Milliarden+ verteilt, wie wäre es, wenn ihr mal einen 6stelligen Betrag abgreift, um behinderte Menschen ausreichend informieren zu können?
Es geht hier doch gar nicht so sehr um Konflikte zwischen behinderten Menschen und öffentlichen Stellen, sondern um Konflikte die politikimmanent, bzw. in dem Fall koalitionsimmanent, sind
für kobinet:
Webseite Schlichtungsstelle: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html
Antragstellung: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/Antrag/Form/Form_node.html