
Foto: Jens Beeck
Berlin (kobinet) Mittels einer kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag hat sich der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Beeck, zusammen mit einigen Fraktionskolleg*innen der FDP-Bundestagsfraktion über die Entwicklung der Situation behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erkundigt. Aus der Antwort der Bundesregierung leitet der Abgeordnete ab, dass es eine "neue Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keinem einzigen Menschen mit Behinderung eine Chance geben wollen", geben muss.
Zur Entwicklung der Ausgleichsabgabe hat sich der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Beeck, wie folgt geäußert: „Die Arbeitslosenquote bei schwerbehinderten Menschen sinkt zwar stetig, mit über elf Prozent ist sie aber noch immer viel zu hoch. Menschen mit Behinderungen haben unglaubliches Potential. Ich halte eine pauschale Erhöhung der Beschäftigungspflichtquote für den falschen Weg. Stattdessen brauchen wir eine neue Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keinem einzigen Menschen mit Behinderung eine Chance geben wollen. Denn es ist mir unerklärlich, warum sich immer noch ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen davor fürchten.“
Auf die Frage „Wie viele Unternehmen haben die Beschäftigungspflichtquote mit null Prozent erfüllt und wie hat sich diese Zahl von 2010 bis 2018 entwickelt?“ geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass diese Zahl in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Waren es beispielsweise im Jahr 2010 noch 37.574 beschäftigungspflichtige Unternehmen, die keinen behinderten Menschen beschäftigten, waren es 2017 schon 42.218 Unternehmen.
Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion
Das NETZWERK ARTIKEL 3 fordert, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe zukünftig nicht mehr an Werkstätten oder für Wohnheime verwendet werden, sondern ausschließlich der Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt zugute kommen. Es könne nicht sein, dass in einigen Bundesländern immer noch Sonderwelten durch die Ausgleichsabgabe gefördert werden und die Mittel dann für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fehlen, heißt es vonseiten des NETZWERK ARTIKEL 3, das u.a. eine Kampagne für das Budget für Arbeit unter www.budgetfuerarbeit.de durchführt.