
Foto: Gemeinfrei, public domain
MÜNCHEN (kobinet) Die Entscheidung der Koalition, die Einführung des Bayerischen Gehörlosengeldes in den Doppelhaushalt 2026/2027 auszusetzen, stellt eine Nichteinhaltung eines zentralen Koalitionsversprechens dar. Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern ist diese Absage ein Schlag ins Gesicht. Das Gehörlosengeld ist kein Almosen, sondern ein verfassungsrechtlich gebotener Nachteilsausgleich gemäß Artikel 118a der Bayerischen Verfassung. Während Bayern andere Menschen mit Sinnesbehinderungen substanziell unterstützt, bleibt es gehörlose Menschen gegenüber bei 0 Euro und verweigert damit die Anerkennung der isolierten Barriere. Landesverband Bayern der Gehörlosen fordert Ministerpräsident Dr. Markus Söder und die Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern auf, die notwendigen Mittel für ein bayerisches Gehörlosengeld sofort und dauerhaft in den laufenden Haushaltsberatungen bereitzustellen und damit die Gleichwertigkeit herzustellen.










































