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Bayern lässt Gehörlose im Stich

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Foto: Gemeinfrei, public domain

MÜNCHEN (kobinet) Die Entscheidung der Koalition, die Einführung des Bayerischen Gehörlosengeldes in den Doppelhaushalt 2026/2027 auszusetzen, stellt eine Nichteinhaltung eines zentralen Koalitionsversprechens dar. Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern ist diese Absage ein Schlag ins Gesicht. Das Gehörlosengeld ist kein Almosen, sondern ein verfassungsrechtlich gebotener Nachteilsausgleich gemäß Artikel 118a der Bayerischen Verfassung. Während Bayern andere Menschen mit Sinnesbehinderungen substanziell unterstützt, bleibt es gehörlose Menschen gegenüber bei 0 Euro und verweigert damit die Anerkennung der isolierten Barriere. Landesverband Bayern der Gehörlosen fordert Ministerpräsident Dr. Markus Söder und die Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern auf, die notwendigen Mittel für ein bayerisches Gehörlosengeld sofort und dauerhaft in den laufenden Haushaltsberatungen bereitzustellen und damit die Gleichwertigkeit herzustellen.

Die Ankündigung des CSU-Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek beim 2. Werkstattgespräch mit der Koalition am 26. November 2025, dass die Einführung des Gehörlosengeldes im Doppelhaushalt 2026/2027 „momentan nicht möglich“ sei, hat bei den anwesenden Gehörlosenverbänden großes Unverständnis ausgelöst.
Bereits beim 1. Werkstattgespräch am 27. November 2024 war den Gehörlosenverbänden zugesichert worden, dass die Gespräche bis zum Frühjahr 2025 vertieft und die Grundlagen für ein gemeinsames Konzept erarbeitet würden. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Ankündigung nicht nachvollziehbar.
Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern ist diese Entscheidung eine bittere Enttäuschung. Im Koalitionsvertrag hatten sich CSU und Freie Wähler ausdrücklich dazu bekannt, in dieser Legislaturperiode ein bayerisches Gehörlosengeld einzuführen.

Während der Freistaat Bayern Leistungen für andere Menschen mit Sinnesbehinderung seit Jahren gewährt, so für:
• Blinde: seit 1995, derzeit 776 Euro monatlich,
• Taubblinde: seit 2013, derzeit 1.552 Euro monatlich,
• hochgradig Sehbehinderte: seit 2018, 232,80 Euro monatlich,
• taubsehbehinderte Menschen: seit 2018, 465,60 Euro monatlich,
bleiben Taube Menschen weiterhin bei 0 Euro. Damit verweigert der Freistaat eine grundlegende Basisleistung.