MÜNCHEN (kobinet)
Die Regierung von Bayern hat etwas versprochen.
Eine Gruppe leitet das Land.
In der Regierung arbeiten Politiker.
Die Regierung hat gesagt: Wir führen Gehörlosen-Geld ein.
Das ist Geld vom Staat für gehörlose Menschen.
Gehörlose Menschen können nicht hören.
Das Geld soll im Alltag helfen.
Jetzt sagt die Regierung: Wir machen das nicht.
Das ist sehr enttäuschend für gehörlose Menschen.
In Bayern leben 10.000 gehörlose Menschen.
Diese Menschen sind jetzt sehr traurig.
Die Regierung hat ihr Versprechen gebrochen.
Das Gehörlosen-Geld ist kein Geschenk.
Es ist ein Ausgleich für Nachteile.
Das heißt: Etwas wieder gut machen.
Gehörlose Menschen haben Nachteile im Leben.
Das Geld soll diese Nachteile ausgleichen.
Die Bayerische Verfassung ist ein wichtiges Gesetz.
Das sind die wichtigsten Regeln für ein Land.
In Deutschland heißt die Verfassung Grund-Gesetz.
In der Verfassung steht in Artikel 118a:
Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung.
Das heißt: Etwas ist schwierig zu machen.
Manche Dinge gehen nicht so leicht.
Aber gehörlose Menschen bekommen keine Unterstützung.
Sie bekommen 0 Euro.
Das ist nicht fair.
Bayern unterstützt andere Menschen mit Behinderung:
Blinde Menschen bekommen 776 Euro jeden Monat.
Das gibt es seit 1995.
Taub-blinde Menschen bekommen 1.552 Euro jeden Monat.
Das gibt es seit 2013.
Stark seh-behinderte Menschen bekommen 232,80 Euro jeden Monat.
Das gibt es seit 2018.
Nur gehörlose Menschen bekommen nichts.
Das ist ungerecht.
Der Landes-Verband Bayern fordert jetzt:
Das ist eine Gruppe mit einem gemeinsamen Ziel.
Der Landes-Verband arbeitet in einem Bundes-Land.
Gehörlose Menschen müssen auch Geld bekommen.
Minister-Präsident Markus Söder soll das ändern.
Das ist der Chef von der Landes-Regierung.
Jedes Bundes-Land hat einen Minister-Präsidenten.
Die Regierungs-Parteien CSU und Freie Wähler sollen handeln.
Das sind politische Gruppen an der Macht.
Sie haben die Wahl gewonnen.
Sie treffen wichtige Entscheidungen.
Am 26. November 2025 gab es ein Treffen.
Klaus Holetschek ist der CSU-Chef im Landtag.
Das ist das Parlament von einem Bundes-Land.
Im Landtag arbeiten Politiker.
Sie machen Gesetze für das Bundes-Land.
Er hat gesagt: Das Gehörlosen-Geld kommt nicht.
Das ist jetzt nicht möglich.
Die Gehörlosen-Verbände sind sehr enttäuscht.
Im November 2024 gab es schon ein Treffen.
Damals wurde gesagt: Wir reden weiter darüber.
Bis Frühjahr 2025 sollte es einen Plan geben.
Jetzt gibt es keinen Plan.
Die Regierung hat ihr Versprechen nicht gehalten.
Das ist sehr bitter für gehörlose Menschen.

Foto: Gemeinfrei, public domain
MÜNCHEN (kobinet) Die Entscheidung der Koalition, die Einführung des Bayerischen Gehörlosengeldes in den Doppelhaushalt 2026/2027 auszusetzen, stellt eine Nichteinhaltung eines zentralen Koalitionsversprechens dar. Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern ist diese Absage ein Schlag ins Gesicht. Das Gehörlosengeld ist kein Almosen, sondern ein verfassungsrechtlich gebotener Nachteilsausgleich gemäß Artikel 118a der Bayerischen Verfassung. Während Bayern andere Menschen mit Sinnesbehinderungen substanziell unterstützt, bleibt es gehörlose Menschen gegenüber bei 0 Euro und verweigert damit die Anerkennung der isolierten Barriere. Landesverband Bayern der Gehörlosen fordert Ministerpräsident Dr. Markus Söder und die Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern auf, die notwendigen Mittel für ein bayerisches Gehörlosengeld sofort und dauerhaft in den laufenden Haushaltsberatungen bereitzustellen und damit die Gleichwertigkeit herzustellen.
Die Ankündigung des CSU-Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek beim 2. Werkstattgespräch mit der Koalition am 26. November 2025, dass die Einführung des Gehörlosengeldes im Doppelhaushalt 2026/2027 „momentan nicht möglich“ sei, hat bei den anwesenden Gehörlosenverbänden großes Unverständnis ausgelöst.
Bereits beim 1. Werkstattgespräch am 27. November 2024 war den Gehörlosenverbänden zugesichert worden, dass die Gespräche bis zum Frühjahr 2025 vertieft und die Grundlagen für ein gemeinsames Konzept erarbeitet würden. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Ankündigung nicht nachvollziehbar.
Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern ist diese Entscheidung eine bittere Enttäuschung. Im Koalitionsvertrag hatten sich CSU und Freie Wähler ausdrücklich dazu bekannt, in dieser Legislaturperiode ein bayerisches Gehörlosengeld einzuführen.
Während der Freistaat Bayern Leistungen für andere Menschen mit Sinnesbehinderung seit Jahren gewährt, so für:
• Blinde: seit 1995, derzeit 776 Euro monatlich,
• Taubblinde: seit 2013, derzeit 1.552 Euro monatlich,
• hochgradig Sehbehinderte: seit 2018, 232,80 Euro monatlich,
• taubsehbehinderte Menschen: seit 2018, 465,60 Euro monatlich,
bleiben Taube Menschen weiterhin bei 0 Euro. Damit verweigert der Freistaat eine grundlegende Basisleistung.

Foto: Gemeinfrei, public domain
MÜNCHEN (kobinet) Die Entscheidung der Koalition, die Einführung des Bayerischen Gehörlosengeldes in den Doppelhaushalt 2026/2027 auszusetzen, stellt eine Nichteinhaltung eines zentralen Koalitionsversprechens dar. Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern ist diese Absage ein Schlag ins Gesicht. Das Gehörlosengeld ist kein Almosen, sondern ein verfassungsrechtlich gebotener Nachteilsausgleich gemäß Artikel 118a der Bayerischen Verfassung. Während Bayern andere Menschen mit Sinnesbehinderungen substanziell unterstützt, bleibt es gehörlose Menschen gegenüber bei 0 Euro und verweigert damit die Anerkennung der isolierten Barriere. Landesverband Bayern der Gehörlosen fordert Ministerpräsident Dr. Markus Söder und die Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern auf, die notwendigen Mittel für ein bayerisches Gehörlosengeld sofort und dauerhaft in den laufenden Haushaltsberatungen bereitzustellen und damit die Gleichwertigkeit herzustellen.
Die Ankündigung des CSU-Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek beim 2. Werkstattgespräch mit der Koalition am 26. November 2025, dass die Einführung des Gehörlosengeldes im Doppelhaushalt 2026/2027 „momentan nicht möglich“ sei, hat bei den anwesenden Gehörlosenverbänden großes Unverständnis ausgelöst.
Bereits beim 1. Werkstattgespräch am 27. November 2024 war den Gehörlosenverbänden zugesichert worden, dass die Gespräche bis zum Frühjahr 2025 vertieft und die Grundlagen für ein gemeinsames Konzept erarbeitet würden. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Ankündigung nicht nachvollziehbar.
Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern ist diese Entscheidung eine bittere Enttäuschung. Im Koalitionsvertrag hatten sich CSU und Freie Wähler ausdrücklich dazu bekannt, in dieser Legislaturperiode ein bayerisches Gehörlosengeld einzuführen.
Während der Freistaat Bayern Leistungen für andere Menschen mit Sinnesbehinderung seit Jahren gewährt, so für:
• Blinde: seit 1995, derzeit 776 Euro monatlich,
• Taubblinde: seit 2013, derzeit 1.552 Euro monatlich,
• hochgradig Sehbehinderte: seit 2018, 232,80 Euro monatlich,
• taubsehbehinderte Menschen: seit 2018, 465,60 Euro monatlich,
bleiben Taube Menschen weiterhin bei 0 Euro. Damit verweigert der Freistaat eine grundlegende Basisleistung.




